Menü

Mittagsgespräch: Das UN-Menschenrechtssystem auf dem Prüfstand


Datum: 28.01.2020
Uhrzeit: 12:30h - 14:30h
Ort: Berlin

Im Jahr 2020 steht die Evaluation der Funktionsweise der UN-Organe an, die sich mit Menschenrechtsverträgen auseinandersetzen. Eine Gelegenheit, um Kritikpunkte am Status Quo sowie mögliche Reformprozesse zu diskutieren.

Blick in den Sitzungssaal des UN-Menschenrechtsrats
Sitzung des UN-Menschenrechtsrat (UN Photo/Jean-Marc Ferré)

Die Vereinten Nationen werden die Funktionsweise der zehn UN-Organe, die sich mit Menschenrechtsverträgen auseinandersetzen, evaluieren. Grundlage dafür ist die am 9. April 2014 verabschiedete Resolution der Generalversammlung 68/268, die die Wirksamkeit der UN-Menschenrechtsvertragsorgane fordert und gegebenenfalls über weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Menschenrechtsverträge entscheidet.

Ein Aspekt, den die Vertragsstaaten kritisieren, ist die mangelnde Effizienz der regelmäßigen Überprüfungsfunktion. Nach dem bestehenden System sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, jedem Vertragsorgan nach gesonderten Zeitplänen Bericht zu erstatten. Hierbei steht der damit verbundene erhebliche Verwaltungsaufwand für die Staaten durch die Vielzahl der regelmäßig vorzulegenden Berichte in der Kritik.

Während sich also einige Staaten über eine Art von Überberichterstattung und mangelnder Effizienz beschweren, ist es wichtig zu betonen, dass auch die Vertragsorgane von einem gegensätzlichen Problem konfrontiert sind. Bislang kommen gerade einmal nur rund 15 Prozent der Staaten ihren Berichtspflichten nach. Dieser Informationsmangel stellt eine große Herausforderung für die Überwachungsfunktion der Vertragsorgane dar und erschwert darüber hinaus zugleich den Menschenrechtsschutz.

Vor welchen neuen Herausforderungen stehen die Menschenrechtsvertragsorgane? Welche Reformen zur Effizienzsteigerung zum Schutz der Menschenrechte sollten vorgenommen werden oder sind bereits angedacht und wie könnten diese umgesetzt werden? Was sind die bisherigen Schwächen der entsprechenden UN-Organe? Diese und andere Fragen möchten wir mit Ihnen in unserem Mittagsgespräch diskutieren.

 

Podium

Margarete Bause, MdB, Obfrau und Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Michael Windfuhr, Mitglied des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard), Universität Potsdam, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht, Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen

Moderation: Dr. Silke Voß-Kyeck, Deutsches Institut für Menschenrechte

Begrüßung durch Hannah Birkenkötter, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen

 

Programm

ab 12:30 Einlass und Mittagessen

13:00 Beginn des Gesprächs

14:30 Ende der Veranstaltung

 

Anmeldung: Hierüber können Sie sich zum Mittagsgespräch anmelden. 


Veranstaltungsadresse

Hotel Albrechtshof, Albrechtstraße 8, 10117 Berlin