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Call for Papers: Kinderrechte sind Menschenrechte

Die DGVN, der AK Menschenrechte der DVPW und die Schader-Stiftung laden am 3. Dezember 2021 zu einer Fachtagung in Darmstadt ein. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, politisch Aktive und Menschen aus der Praxis sind eingeladen, bis zum 1. September 2021 Vorschläge für Inputs einzureichen.

Ein kleines Mädchen sitzt an einem Tisch in einem Klassenzimmer.
Janna besucht die erste Klasse in der Nähe von Marawi, Philippinen. Nach der Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf den Besuch einer Schule. (UNICEF/Kokic)

Hier können Sie den Call for Papers im PDF-Format herunterladen.

 

Kinderrechte sind Menschenrechte

Kinder sind Träger von Menschenrechten. Sie bedürfen darüber hinaus einer besonderen Fürsorge und eines eigenen Schutzes. Diesem Anspruch haben die Vereinten Nationen mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (auch Kinderrechtskonvention) Ausdruck verliehen. Mit der Ratifizierung verpflichten sich Staaten, die in der Konvention verankerten Schutz-, Fürsorge- und Rechtsansprüche zu gewährleisten.


Im Rahmen einer gemeinsamen Tagung der DGVN, des Arbeitskreises Menschenrechte der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) und der Schader-Stiftung werden aktuelle Themen rund um Kinderrechte als Menschenrechte diskutiert. Folgende Fragen könnten dabei untersucht werden, ohne dass die Tagung auf diese beschränkt ist:

  • In welchem Verhältnis stehen Kinderrechte zu anderen aus den Allgemeinen Menschenrechten erwachsenen Ansprüchen? Hier könnte unter anderem das Verhältnis der Rechte von Kindern zu denen ihrer Eltern diskutiert werden.
  • Die Konvention fordert die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. Wie und durch wen werden „Kindeswohl“ und „Kindeswohlgefährdung“ definiert? Welche Rolle spielt hierbei der Kinderwille und wie werden mögliche Spannungen zwischen beiden aufgelöst?
  • Auch die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, von denen sie betroffen sind, ist Bestandteil der Konvention. Wie kann diese umgesetzt werden? Welche Partizipationsmöglichkeiten stehen Kindern offen, etwa über die Teilnahme an Wahlen? Wie sieht die gegenwärtige Praxis in den UN-Mitgliedstaaten aus?
  • Der Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung sieht eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vor. Wie ist dieses Ansinnen zu bewerten? Was würde eine Anerkennung der Kinderrechte im Grundgesetz verändern?
  • In der Corona-Krise ist auch die Situation von Kindern in den Fokus gerückt, so etwa der beschränkte Zugang zu Bildung, zu anderen Kindern, ebenso wie zu sozialen Hilfsangeboten und kultureller Teilhabe. Welche Auswirkungen haben die Beschränkungen auf Kinder in Deutschland und weltweit?
  • Nicht vergessen werden darf die Situation von minderjährigen Flüchtenden. Inwiefern kommen Regierungen in den Einreiseländern ihren Fürsorge-, Schutz- und Beteiligungsverpflichtungen nach?

Die DGVN, der Arbeitskreis Menschenrechte der DVPW und die Schader-Stiftung laden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, politisch Aktive, NGOs und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Praxis ein, bis zum 1. September 2021 einen Vorschlag (250-300 Wörter) für ein Input-Referat mit anschließender Diskussion einzureichen unter: menschenrechte@schader-stiftung.de

Es wird angestrebt, eine Auswahl der Beiträge in Heft 1/2022 der Zeitschrift für Menschenrechte zu publizieren. Die Aufsätze müssen bis zum 15. Januar 2022 vorliegen. Fahrtkosten können erstattet werden.