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"Die ILO bleibt die Vorkämpferin und Anwältin der Arbeitnehmerrechte"

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) feiert in diesem Jahr ihren 100. Geburtstag. Sie ist damit die älteste Organisation im UN-System. Ihre Besonderheit: Nicht nur Staaten, auch Gewerkschaften und Unternehmens­verbände sind Mitglied. Ein Interview mit Annette Niederfranke, ILO Deutschland.

(Foto: Annette Niederfranke)

Die International Labour Organization (ILO) feiert in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen. Vor 100 Jahren war Europa von Umwälzungen geprägt, der soziale Zusammenhalt gefährdet. Stehen wir heute vor ähnlichen Herausforderungen?

„Si vis pacem, cole justitiam – Wenn Du den Frieden willst, pflege die Gerechtigkeit“: Dieses Leitmotiv steht für ILO seit 100 Jahren. Die Geburtsstunde der ILO 1919 – noch vor Gründung des Völkerbundes - fällt in n die historische Situation revolutionärer Umwälzungen nach dem 1. Weltkrieg und den gravierenden Auswirkungen der Industrialisierung auf die soziale Situation und das gesellschaftliche Miteinander. Damals wie heute gilt die Erkenntnis, dass der Weltfriede auf Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden kann. Diese in der Verfassung der ILO verbriefte Grundeinsicht ist zugleich verbunden mit dem Beginn und Ausbau der Sozialpartnerschaft auf internationaler Ebene und der Entwicklung von universell gültigen Arbeitsstandards.

Die ILO ist die einzige UN-Organisation, die durch Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gesteuert wird; alle Arbeits- und Sozialnormen sind das Ergebnis geordneter und gemeinsamer Aushandlunsprozesse. Aktuell werden Sozialpartnerschaft und Gesellschaftsvertrag weltweit auf eine neue Probe gestellt. Zum einen durch die Verlagerung von Produktion und Handel in globale Lieferketten, in der 80 Prozent des globalen Handels stattfinden, zum anderen durch Digitalisierung, dem wohl bedeutendsten Strukturwandel in der Arbeitswelt seit der Industrialisierung.

Die Zukunft der Arbeit ist deshalb die zentrale globale Gestaltungsaufgabe für die ILO. Und mehr denn je gilt, dass universell gültige Kernarbeitsnormen, grundlegende Arbeitsrechte – wie Abschaffung von Kinderarbeit, Kampf gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel, auskömmliche Löhne, Sicherheit und Schutz bei der Arbeit, Vereinigungsfreiheit – nicht nur national, sondern multilateral durchgesetzt werden müssen. In der Präambel der ILO-Verfassung wird deshalb dargelegt, dass „die Nichteinführung wirklich menschenwürdiger Arbeitsbedingungen durch eine Nation die Bemühungen anderer Nationen um Verbesserung des Loses der Arbeitnehmer in ihren Ländern hemmen.“

 

Um sich auf die Zukunft vorzubereiten, hat die ILO die globale Kommission zur Zukunft der Arbeit eingesetzt, die in ihrem Abschlussbericht „Für eine bessere Zukunft arbeiten“ konkrete Ziele formuliert. Wie bewerten Sie die Forderungen?

Zunächst zur aktuellen Situation: Weltweit sind 2 Mrd. Menschen in der informellen Wirtschaft tätig, 300 Mio. Menschen leben in extremer Erwerbsarmut, das heißt sie verdienen weniger als 1,90 US$ pro Tag. Der Anteil an diskontinuierlichen Berufsverläufen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen steigt, die Grenzen zwischen selbständiger und nicht-selbständiger Beschäftigung schwinden, der Anteil der Solo-Selbständigen wächst. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle liegt weltweit bei 20 Prozent und gut 36 Prozent der Erwerbstätigen haben überlange Arbeitszeiten mit mehr als 48 Stunden pro Woche. All das hat massive Auswirkungen auf Arbeitsrechte, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und damit auf das Leben und die Würde der Arbeitenden.

Die Kommission zur Zukunft der Arbeit schlägt eine am Menschen orientierte Agenda für die Arbeitswelt vor mit drei Zielen. Erstens soll verstärkt in die Fähigkeiten der Menschen investiert werden, etwa durch einen universellen Anspruch auf lebenslanges Lernen. Zweitens geht es darum, in die Institutionen der Arbeit zu investieren, etwa durch eine allgemeine Garantie der Achtung der grundlegenden Arbeitsrechte für alle Erwerbstätigen. Drittens werden mehr Investitionen in nachhaltige und menschenwürdige Arbeit gefordert, dies vor allem in strategisch wichtigen Bereichen wie der Green-Economy oder im ländlichen Raum.

Die konkreten Vorschläge sind wichtige Ansätze sowohl für nationale Volkswirtschaften als auch für die ILO. Einer der am weitesten gehenden Vorschläge ist die allgemeine Garantie für Arbeitende, unabhängig vom Erwerbsstatus oder vertraglicher Vereinbarungen. Für alle sollen die grundlegenden Rechte bei der Arbeit, die sogenannten Kernarbeitsnormen, gelten. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen kann nicht auf „abhängige Beschäftigte“ beschränkt sein, für alle Arbeitenden gilt das Verbot von Zwangsarbeit und Diskriminierung und die Abschaffung der Kinderarbeit, verbunden mit dem Anspruch auf einen „zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angemessenen Lohn“ (Verfassung der ILO 1919) sowie Obergrenzen für Arbeitszeit und Durchsetzung von Arbeitsschutz.

Ich erwarte, dass Regierungen und Sozialpartner Verantwortung auf nationaler Ebene übernehmen und gemeinsame Handlungslinien für die ILO auf der diesjährigen Internationalen Arbeitskonferenz im Juni in Genf verabschieden.

Auf internationaler Ebene brauchen wir nicht weniger sondern mehr Multilateralismus, d.h. für die Arbeitswelt ist eine systematische und abgestimmte Zusammenarbeit zwischen der ILO, der Welthandelsorganisation (WTO) und den Bretton-Woods-Institutionen zu fördern. Alle müssen an einem Strang ziehen, um Arbeitnehmerrechte in Freihandelsabkommen einzubeziehen, denn ein freier und fairer Handel kann nur durch menschenwürdige Arbeit erreicht werden. Die ILO bleibt die Vorkämpferin und Anwältin der Arbeitnehmerrechte.

 

Mit den ILO-Kernarbeitsnormen und weiteren Konventionen gibt es internationale Standards für die Arbeitswelt, die von den Nationalstaaten umgesetzt werden sollen. Lassen sich diese auch auf die digitale Arbeitswelt anwenden oder braucht es möglicherweise neue Übereinkommen?

Ziel ist die Durchsetzung menschenwürdiger Arbeit auf digitalen Plattformen und die Aufrechterhaltung von Autonomie und Kontrolle in der Nutzung Künstlicher Intelligenz. Die universell gültigen Kernarbeitsnormen sind selbstverständlich anzuwenden. Da die Arbeit auf digitalen Plattformen aber über nationale Grenzen und internationale Rechtsordnungen hinweg geleistet wird, sind wirksame internationale Normen notwendig, ein internationales Governance-System zur Regulierung der Plattformen, das bindend für alle ILO-Mitgliedsstaaten ist. Dies impliziert, dass die Plattformen, ihre Betreiber und die Auftagnehmer zur Einhaltung bestimmter Mindestrechte und Schutzvorkehrungen verpflichtet werden. Diese Empfehlung gibt die globale Kommission zur Zukunft der Arbeit. Das ist keine gänzlich neue Herausforderung. Als Vorbild kann der Arbeitsplatz „Meer“ gelten, für den es bereits Regulierungen gibt. 2006 wurde mit dem Seearbeitsübereinkommen eine Art globales Arbeitsgesetzbuch für Seeleute geschaffen, deren Tätigkeit verschiedenen Rechtsordnungen folgen.


Dr. Annette Niederfranke ist seit 2014 Direktorin des ILO-Büros in Berlin. Zuvor war sie Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Gespräch führte Josephine Schulz. 


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