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Zur Verfolgung und Vertreibung der Rohingya

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat sich am 5. Dezember in einer Sondersitzung der Verfolgung und Vertreibung der Rohingya aus Myanmars Rakhine-Staat gewidmet. Eine einschlägige Resolution prangert die gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Rakhine-Staat an. DGVN-Vorstandsmitglied Gabriele Köhler betrachtet die aktuellen Entwicklungen und die Situation der Rohingya.

Der hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi, besucht das Flüchtlingscamp Cox's Bazar für Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch. © UNHCR/Roger Arnold
Der hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi, besucht das Flüchtlingscamp Cox's Bazar für Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch. (Foto: UNHCR/Roger Arnold)

Die Resolution bezieht sich auf Berichte und Zeugeninterviews mit Flüchtlingen in Bangladesh, und  bestätigt die extreme Grausamkeit, mit der Militär und Sicherheitskräfte in Myanmar, unterstützt durch zivile Akteure, gegen die Rohingya-Minderheit vorgehen. Die Resolution fordert Zugang zu den betroffenen Regionen in Nordwestmyanmar. Sie verurteilt schärfstens eine Situation, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Genozid konstituiere – diese Feststellung muss völkerrechtlich formell  bestätigt werden (siehe dazu auch OHCHR).

Das ist - zu Recht - eine extrem harte Verurteilung. Der UN-Menschenrechtshochkommissar Zeid Ra’ad Al Hussein bestätigt für Anfang Dezember 626.000 Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch – man schätze, dass vielleicht die Hälfte der Rohingya-Bevölkerung des Rakhine-Staats habe fliehen müssen. Was besonders schwer wiege, sei einerseits die jahrzehntelange systematische Ausgrenzung der Rohingya-Community, seit der Aberkennung ihrer Staatsbürgerrechte in den 1980er-Jahren; hinzu komme aber die jüngste Gesetzgebung zur „Sicherung von Rasse und Religion“ (Protection of Race and Religion) - vier Gesetze, die religiöse und ethnische Minderheiten einer umfassenden Unterdrückung aussetzen. Dieses Gesetzespaket wurde 2015 von der ersten gewählten Regierung verabschiedet, von Aung San Suu Kyis nachfolgender Regierung unter Führung der National League for Democracy aber nicht widerrufen.

Al Hussein bedauert in seiner Ansprache, dass die Regierung keiner UN-Organisation Zugang zum Rakhine-Staat gewähre. Auch andere Minderheiten - die Kaman, Mro, Hindus and Daignet - sind Verfolgung und Unterdrückung ausgesetzt. Daher sei auch die vor kurzem von Aung San Suu Kyi avisierte Rückkehr der Rohingya nach Myanmar keinesfalls zu akzeptieren, bevor alle Menschenrechte gesichert und international kontrollierbar wären.  

Die grausamen Menschenrechtsverletzungen brauchen hier nicht wieder aufgeführt werden, sie sind in vielen Berichten der Vereinten Nationen, von Human Rights Watch und anderen Nichtregierungsorganisationen dokumentiert worden.

Was allerdings weniger beleuchtet wird, ist der geopolitische Kontext. Dem Rakhine-Staat vorgelagert ist ein Tiefseehafen, der an eine neue Erdgas- und Erdölpipeline durch Myanmar nach China andockt. Sowohl China als auch Indien sind daran interessiert, diesen Standort für ihre Energiesicherheit zu nutzen, und beide Großmächte sind mit großen Investitionen in Rakhine exponiert. Indien finanziert das Kaladan-Projekt, das den Hafen von Sittwe mit dem indischen Nordosten verbinden soll; China finanziert den Kyauk Phyu-Tiefseehafen. Wenig bekannt ist z.B., dass es öffentliche Proteste gegen diesen Tiefseehafen gab, weil Fischer nicht mehr ihrem Gewerbe nachgehen konnten, als das chinesische transnationale Unternehmen PetroChina ihnen den Zugang zu den Gewässern zwischen dem Inselhafen und dem Festland verwehrte.

Schon lange vor der scheinbaren Demokratisierung Myanmars warnten asiatische Journalisten, wie Myanmar ein Spielball der Anrainergrossmächte bleibe.

Daher verwundert es - leider - nicht, dass das brutalkapitalistische China, aber auch "die grösste Demokratie der Welt"- Indien - sich hinter die Regierung von Myanmar stellen, und nicht mit den verfolgten Rohingya solidarisieren. Im Gegenteil, auch Indien würde am liebstem die dort lebenden Rohingya ausweisen.

Die verheerende Lage macht uns alle betroffen. Im Herbst 2016 bekamen die Teilnehmenden der DGVN-Studienreise  nach Myanmar einen Einblick in den schwelenden religiös-ethnischen Hass, als Vertreter einer interreligiösen NGO meinten, es sei nicht angebracht, mit ihren karitativen Projekten auch in Rakhine präsent zu sein, denn die Rohingya seien ja nicht Staatsbürger. Verschiedene UN-Vertreter, NGOs und Stiftungen warnten in den Briefings vor einem drohenden Genozid. Fatalerweise hatten sie Recht.

Einige der Studienreiseteilnehmer haben sich in diesem Herbst in einem offenen Brief an die Staatsrätin Aung San Suu Kyi gewandt. Der Brief  knüpft an die Empfehlungen der Untersuchungskommission von Ex-UN-Generalsekretär Kofi Annan an. 

Was können wir sonst  tun? Öffentlichkeitsarbeit ist nach wie vor dringlich – sowohl zu den Menschenrechtsverletzungen, als auch zum grösseren politischen Kontext. Material dazu gibt es vieles (z.B. hier). Politische Appelle an alle Beteiligten können sich nun auf die Resolution des Menschenrechtsrats beziehen.

Und unmittelbar unaufschiebbar: UNHCR, IOM, WFP, OCHA, UNICEF und andere Organisationen rufen mit Dringlichkeit zu Spenden auf, damit sie mit materiellen Gütern und psychischer Traumabetreuung die Not der geflüchteten Frauen, Männer und Kinder ein wenig lindern können

 

Ein Meinungskommerntar von Gabriele Köhler
DGVN-Vorstandsmitglied, Expertin für Sozialpolitik und Myanmar


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