Das UN-Klimaabkommen von Paris UN-Basis-Informationen 54
Dennoch grenzte es fast schon an ein Wunder, dass am Ende der UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 ein neues Klimaabkommen verabschiedet werden konnte. Im November 2016 konnte das Abkommen schließlich sogar in Rekordzeit in Kraft treten, nachdem es von mehr als 55 % der Vertragsstaaten ratifiziert worden ist, die für mindestens 55 % des Ausstoßes globaler Treibhausgase verantwortlich sind.
Die UN-Basisinformation 54 „Das UN-Klimaabkommen von Paris“ beschreibt den langen Weg der Klimakonferenzen, deren Fort- und auch Rückschritte, die zum Klimaabkommen von Paris führten sowie die Vorbereitung der Konferenz und das Ringen um Formulierungen im Text des Abkommens. Neben den Akteuren in den Verhandlungen und der Umsetzung des Klimaabkommens stellt die UN-Basisinformation die Kernpunkte des Abkommens vor: Reduzierung des globalen Temperaturanstieg unter deutlich 2 Grad und Anstrengung zur Begrenzung dieser auf 1,5 Grad; Verpflichtung, arme Staaten bei der Verminderung klimaschädlicher Emissionen und bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen; Berücksichtigung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Klimawandels; Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen; Verpflichtung der Industrieländer konkrete Ziele zur Verminderung des CO2-Ausstoßes zu formulieren sowie Erhöhung der Klimaziele im Laufe der Zeit.