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Die Preisträger der Dag-Hammarskjöld-Ehrenmedaille 2013

Verleihung der Dag-Hammarskjöld-Ehrenmedaille 2013 an Benjamin Ferencz und Fatou Bensouda (Foto: Lochmüller)

Im Jahr 2013 ging die Dag-Hammarskjöld-Ehren­medaille an den 93-jährigen Professor Benjamin B. Ferencz, den letzten noch lebenden An­kläger aus den Nürn­berger Prozes­sen und lebens­langen Kämpfer für die Ein­richtung eines ständigen inter­nationalen Straf­gerichts­hofs, der 2002 in Den Haag seine Arbeit auf­genommen hat. Stell­vertretend für das Gericht nahm die Chef­an­klägerin Fatou Bensouda die Medaille entgegen.

Benjamin B. Ferencz

Ferencz steht an einem Pult während der Einsatzgruppen-Prozesse und präsetiert Beweismaterialien, neben ihm Verteidiger Aschenauer und Berggold. Schwarzweiß Fotografie
Chefankläger Ferencz präsentiert Beweismaterialien während des Einsatzgruppen-Prozesses. (Foto: United States Holocaust Memorial Museum Photo Archives. Courtesey of Benjamin Ferencz.)

Benjamin Berell Ferencz ist ein US-amerikanischer Jurist, der 1947/48 einem der Nürn­berger Nach­folge­prozesse gegen die Kommandeure der Einsatz­gruppen der Sicher­heits­polizei und der Sicher­heits­dienste, die in den Gebieten der Sowjet­union zwischen 600.000 und einer Million Menschen umbrachten, als Chef­an­kläger vorsaß.

Mit nur 27 Jahren wurde Benjamin Ferencz Chef­an­kläger eines Nach­folge­prozesses der Nürn­berger Prozesse. Vor einem US-ameri­kanischen Militär­gericht wurden 24 ehemalige SS-Führer in Nürn­berg wegen Kriegs­ver­brechen, Ver­brechen gegen die Mensch­lich­keit und Mit­glied­schaft in einer ver­breche­rischen Organisation angeklagt. Der Einsatz­gruppen-Prozess endete ohne Frei­sprüche und mit 14 Todes­urteilen.

Ab den Siebziger Jahren setzte sich Ferencz uner­müdlich für eine Stärkung des Völker­rechts ein und warb für den Auf­bau eines Inter­nationalen Straf­gerichts­hofs (IStGH). Er arbeitete in den vor­berei­tenden Kommis­sionen für die Errichtung des IStGH mit und erklärte bei der Verab­schiedung des Rom-Statuts 1998, dass die Errichtung des Gerichts­hofes, als die fehlende Verbindung im Völker­recht, in Reich­weite gerückt sei. Auf Ein­ladung des Chefan­klägers eröffnete Ferencz im Januar 2009 symbolisch das erste Plädoyer der Anklage vor dem Inter­nationalen Straf­gerichts­hof in Den Haag und stellte damit die Arbeit des Gerichts in die direkte Tradition der Nürn­berger Prozesse.
Nach der Arbeits­aufnahme des IStGH in 2002 evaluierte Ferencz die Arbeit des Gerichts und kämpfte für weltweite Unter­stützung des Projekts.

Internationaler Strafgerichtshof

Das Logo des Internationalen Strafgerichtshofs

Am 1. Juli 2002 nahm der Inter­nationale Straf­gerichts­hof (IStGH) mit Sitz in Den Haag seine Arbeit auf. An diesem Tag wurde ein neues Kapitel der modernen Mensch­heits­geschichte auf­geschlagen: Zum ersten Mal überhaupt besteht die Hoffnung, dass Schwerst­verbrecher, die früher mit einiger Sicher­heit unbe­helligt blieben, fortan eine Abur­teilung wegen individueller Ver­gehen fürchten müssen. Dieses Gericht ist die erste ständige Rechts­instanz, die Einzel­personen für schwere Menschen­rechts­verletzungen wie Völker­mord, Ver­brechen gegen die Mensch­lich­keit, Kriegs­ver­brechen sowie wegen Aggression straf­rechtlich zur Verant­wortung ziehen kann. Der IStGH knüpft an die Alliierten Kriegs­verbrecher­tribunale in Nürnberg und Tokio und den vom UN-Sicher­heits­rat ein­gerich­teten Tri­bunalen zu Ex-Jugos­lawien und Ruanda an und gilt als eine der bedeu­tendsten Ent­wickl­ungen im Menschen­rechts­schutz der letzten 50 Jahre.

Zwei Jahre nach Arbeits­aufnahme des Gerichts waren bereits 96 Staaten dem Gericht bei­ge­treten, im Juli 2011 lag die Zahl bei 116 und heute sind es 122. Alle Staaten der EU sind Mit­glied geworden. Eben­falls breite Zu­stim­mung erfährt der IStGH in Latein­amerika und Afrika. Wichtigste Ab­wesende sind die drei Veto­mächte des UN-Sicher­heits­rats, China, Russland und die USA, sowie politische Schwer­gewichte wie Indien und Israel.

Der IStGH ist subsidiär auf­gebaut, das heißt, er wird nur tätig, wenn schwere Menschen­rechts­verbrechen von der nationalen Justiz nicht geahndet werden. Insgesamt geht es dabei „nicht um den kleinen Soldaten, sondern um die Befehls­haber, Draht­zieher und Täter im großen Stil“, so Hans-Peter Kaul, deutscher Richter am IStGH.
Die Organe des Gerichts sind die Richter­schaft, die Kanzlei und die Anklage­behörde. Im Mittel­punkt des öffentlichen Interesses steht die Führung der Anklage­behörde.

Chefanklägerin Fatou Bensouda

Porträt der gambischen Chefanklägerin des IStGH Fatou Bensouda
Fatou Bensouda, Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs. (Foto: UN Photo/Rick Baiornas)

Die gambische Juristin Fatou Bensouda löste im Juni 2012 Louis Moreno Ocampo als Chef­an­klägerin des Gerichts­hofes ab. Die 52-Jährige studierte Rechts­wissenschaften in Nigeria und Malta. Bensouda bekleidete unter anderem das Amt der Justiz­ministerin in ihrem Heimat­land Gambia und begann ihre Karriere im Völker­straf­recht am Inter­nationalen Straf­gerichts­hof für Ruanda in Tansania.

Bensouda und der Inter­nationale Straf­gerichts­hof (IStGH) stehen vor großen Heraus­forderungen. Immer wieder wird der Gerichts­hof von Staaten infrage gestellt oder seine inter­nationale Ermit­tlungen behindert.