Das UN-System
Die UN wurden 1945 in Folge des Zweiten Weltkriegs gegründet mit dem klaren Ziel, einen weiteren grausamen Großkonflikt zu verhindern. So wurden die UN mit vielen verschiedenen Instrumenten versehen, um ihr Hauptziel – das Herstellen und Erhalten des Friedens und der internationalen Sicherheit – erfüllen zu können.
Schon vor dem Krieg hatte der 1920 gegründete Völkerbund diese Aufgabe – leider verhinderten die strukturellen Schwächen dieser Organisation die Erfüllung ihrer Ziele. Heute bestehen die UN aus einem komplexen Geflecht von Hauptorganen sowie zahlreichen Nebenorganen, Sonder- und Partnerorganisationen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten nehmen auf unterschiedliche Art und Weise Einfluss auf diese Organe und treffen in verschiedenen Organen gemeinsam Entscheidungen.
Das Gründungsdokument der Vereinten Nationen, die Charta, legt sechs Hauptorgane fest und bestimmt ihre Zusammensetzung und Kompetenzen. Die eigentliche Arbeits- und Verfahrensweise ist in der jeweiligen Geschäftsordnung festgeschrieben. Die Hauptorgane haben im Rahmen ihrer Kompetenzen umfangreiche Ausschüsse, Kommissionen und Gremien geschaffen, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Mit Ausnahmen des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag haben alle ihren Sitz in New York.
Die Hauptorgane der Vereinten Nationen
Generalversammlung
Die Generalversammlung (General Assembly) besteht aus allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Jeder Mitgliedstaat – aktuell sind es 193 – verfügt über eine Stimme. Die Generalversammlung beschäftigt sich in zahlreichen Ausschüssen mit einer großen thematischen Bandbreite. Sie kann jedes Thema diskutieren, das in einem Resolutionsentwurf eingebracht wird und mit dem sich der Sicherheitsrat nicht befasst. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Verabschiedung des UN-Haushalts und die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten. Die Entscheidungen der Generalversammlung werden meistens im Konsens, das heißt einstimmig, getroffen. Sie sind völkerrechtlich nicht bindend, können aber unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausbildung von verbindlichem Völkergewohnheitsrecht beitragen. Bei internen organisatorischen Fragen – beispielsweise zu Haushalts- und Mitgliedschaftsfragen – trifft sie als oberstes Organ bindende Entscheidungen. Die ordentliche Generalversammlung tritt jährlich im Herbst zu ihrer neuen Sitzungsperiode an.
Sicherheitsrat
Der Sicherheitsrat (Security Council) ist das mächtigste Gremium der UN. Er setzt sich aus fünf ständigen Mitgliedern mit Vetorecht (China, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) und zehn nichtständigen Mitgliedern zusammen, die für zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt werden. Artikel 24, Absatz 1 der UN-Charta hat den Mitgliedstaaten des Sicherheitsrats „die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ übertragen. So kann das Gremium beispielsweise neben der Unterstützung politischer Missionen und der Verabschiedung von Sanktionen, auch "Blauhelmsoldaten" als Teil von Friedensmissionen (Peacekeeping Missions) in Konfliktgebiete entsenden, wenn es den Weltfrieden bedroht sieht. Seine Entscheidungen sind zudem völkerrechtlich bindend – anders als in anderen UN-Gremien. Jedoch verfügen die fünf ständigen Mitglieder über ein Vetorecht. Das heißt, sie können eine Beschlussfassung verhindern. Dies erschwert oft die Entscheidungsfindung im Rat.
Wirtschafts- und Sozialrat
Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC) besteht aus 54 Mitgliedstaaten, die für drei Jahre von der Generalversammlung gewählt werden und nach einem Schlüssel auf die Weltregionen verteilt sind. Der ECOSOC ist gemäß der UN-Charta das zentrale Organ der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und Entwicklungsfragen. Darüber hinaus kann der ECOSOC spezialisierte Nebenorgane berufen und koordiniert heute die Arbeit von 13 Sonderorganisationen, acht funktionalen Kommissionen und fünf Regionalkommissionen. Der Rat tagt in der Regel einmal jährlich im Juli, abwechselnd in New York und Genf.
Internationaler Gerichtshof
Der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice) ist das Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz in Den Haag, Niederlande. Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in Artikel 92 bis 96 der UN-Charta sowie in seinem Statut geregelt. Der Gerichtshof behandelt Rechtstreitigkeiten zwischen Staaten, die seine Zuständigkeit akzeptiert haben. Beispielsweise kann er Grenzstreitigkeiten zwischen Staaten regeln. Darüber hinaus kann der Internationale Gerichtshof Gutachten über Fragen des Völkerrechts verfassen, die in der Regel rechtlich nicht bindend sind. Maßstab für die Rechtsprechung ist das Völkerrecht. Dem Gerichtshof gehören 15 Richterinnen und Richter an, die vom Sicherheitsrat und der Generalversammlung in getrennten Verfahren für neun Jahre gewählt werden. Die Durchsetzung der Urteile geschieht in letzter Instanz durch Resolutionen des Sicherheitsrats.
Sekretariat
Das Sekretariat ist das wichtigste Verwaltungsorgan der UN. Mit Hauptsitz in New York und Außenstellen in Genf, Nairobi und Wien ist seine Hauptaufgabe die organisatorische Unterstützung der anderen UN-Organe, unter anderem durch die Organisation von Konferenzen, das Erstellen des Haushalts und das Verfassen von Berichten. Das Sekretariat besteht nach Artikel 97 der Charta aus der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär und den internationalen Bediensteten. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär hat somit die höchste exekutive Funktion im UN-System und nimmt eine repräsentative Funktion ein. Obwohl es in der UN-Charta nicht ausdrücklich festgelegt ist, wird sie oder er von der Generalversammlung für eine Amtszeit von üblicherweise fünf Jahren gewählt, wobei sich eine einmalige mögliche Wiederwahl durchgesetzt hat. Das Sekretariat setzt sich aus verschiedenen Abteilungen zusammen, die zu bestimmten Themen arbeiten.
Treuhandrat
Der Treuhandrat (Trusteeship Council) ist zurzeit inaktiv. Ursprünglich war er dafür gedacht, Territorien unter Kolonialherrschaft zurück in die Selbstverwaltung zu führen, was zur Zeit der Gründung der Vereinten Nationen ein sehr aktuelles Anliegen darstellte. Nachdem Palau als letzte Kolonie 1994 in die Unabhängigkeit entlassen wurde, hat der Rat seine Arbeit suspendiert. Mitglieder des Rates sind nun nur noch die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen
An der Spitze des UN-Sekretariats steht die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, der die Vereinten Nationen repräsentiert und ihre Arbeit koordiniert. Seit 1945 gab es neun Generalsekretäre, die die Organisation während ihrer Amtszeit jeweils persönlich geprägt haben. Die bisherigen Amtsinhaber und ihre Beiträge zur Weltorganisation werden hier vorgestellt.
Nebenorgane zur Erfüllung von neuen Aufgaben
Schon bei der Unterzeichnung der Charta im Jahr 1945 war klar, dass neben dem Grundgerüst zusätzliche Organe nötig sein würden, um die vielfältigen und ständig wechselnden Aufgaben der Vereinten Nationen erfüllen zu können. So wurde in Artikel 7, Absatz 2, 22 und 29 der Charta die Möglichkeit festgehalten, nach Bedarf Nebenorgane (subsidiary organs) einzurichten, wovon in der Folge häufig Gebrauch gemacht wurde, um spezialisierte Organe für diverse Aufgabengebiete zu schaffen. Zu den Nebenorganen zählen unter anderem der Menschenrechtsrat (Human Rights Council) oder die UN-Friedensmissionen. Hinzu kommen zahlreiche Institute, Ausschüsse, Kommissionen und andere Gremien sowie Fonds und Programme wie das Kinderhilfswerk (UNICEF), das UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) oder das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP).
Zahlreiche Sonder- und Partnerorganisationen
Anders als die Nebenorgane sind die Sonderorganisationen (Specialized Agencies) der UN-Familie nicht direkt einem Hauptorgan unterstellt, sondern rechtlich, organisatorisch und finanziell unabhängig. Durch Abkommen sind die Sonderorganisationen, die sich in der Regel nur einem bestimmten Thema widmen, mit dem Wirtschafts- und Sozialrat verbunden, dem sie Bericht erstatten und mit dem sie ihre Arbeit koordinieren.
Die ersten Sonderorganisationen – die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Internationale Währungsfonds (IMF) und die Weltbank – nahmen bereits 1945 ihre Arbeit auf. Es folgten zahlreiche weitere bekannte – beispielsweise die Bildungs- und Kulturorganisation (UNESCO) oder die Weltgesundheitsorganisation (WHO) – und weniger bekannte Sonderorganisationen wie die Internationale Fernmeldeunion (ITU), der Weltpostverein (UPU) oder die Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Heute sind 15 Sonderorganisationen Teil der UN-Familie.
Daneben haben sich weitere Organisationen, sogenannte verwandte Organisationen (Related Organizations), herausgebildet, die zwar eng mit den Vereinten Nationen kooperieren, aber nicht dem UN-System angehören. So sind etwa der Internationale Strafgerichtshof (ICC) und die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) keine UN-Organe, ihre Zusammenarbeit mit der Weltorganisation ist aber vertraglich geregelt.
Die Entwicklung des UN-Systems
Ein deutschsprachiges Organigramm des UN-Systems, in dem die Abkürzungen aufgelöst werden, ist hier zu finden.
Das UN-Beschaffungswesen
Als komplexe Organisation erwerben die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen jedes Jahr Waren und Dienstleistungen im Wert von über 16 Milliarden US-Dollar. Hinweise, wie deutsche Unternehmen sich auf die Ausschreibungen bewerben können, finden Sie hier.