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20 Jahre Römisches Statut – Wie glaubwürdig ist der Internationale Strafgerichtshof?


Datum: 17.11.2021
Uhrzeit: 17:00h - 18:30h
Ort: Berlin

Das Inkrafttreten des Römischen Statuts, mit dem die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) besiegelt wurde, jährt sich im Juni 2022 zum 20. Mal. Anlässlich des Jubiläums möchten wir mit Experten und Expertinnen über grundlegende Fragen, aber auch Herausforderungen des ICC diskutieren.

Blick auf das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. (UN Photo/Rick Bajornas)

Das Inkrafttreten des Römischen Statuts, mit dem die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) besiegelt wurde und dieser seine Arbeit aufnehmen konnte, jährt sich im Juni 2022 zum 20. Male. Benjamin Ferencz, der letzte noch lebende ehemalige Chefankläger der Nürnberger Prozesse, hatte sich besonders für die Gründung eines ständigen Gerichts eingesetzt. Schwere Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können weltweit verfolgt werden. Doch es gibt Stimmen, die meinen, das Gericht befinde sich in einer Glaubwürdigkeitskrise und die Bilanz der ehemaligen Chefanklägerin Fatou Bensouda sei mager. Der ICC wird für langsame Verfahren, schwaches internes Management und ineffektive Strafverfolgung gegen hochrangige mutmaßliche Täter immer wieder kritisiert. In 18 Jahren gab es 13 Urteile, davon neun Mal schuldig und vier Freisprüche. Doch etwa 70 UN-Mitgliedstaaten sind keine Vertragspartei des Römischen Statuts, darunter drei der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats – Russland, China und die USA. Die USA erkennen den Internationalen Strafgerichtshof seit seiner Entstehung nicht an. Dabei ist das Gericht in hohem Maße von der Unterstützung der gesamten Staatengemeinschaft abhängig. 

Am 16. Juni 2021 übernahm der Brite Karim Kahn als Chefankläger das Amt von seiner Vorgängerin Fatou Bensouda, die in ihrer neunjährigen Amtszeit dem Vorwurf der Afrikazentriertheit des ICC entgegenwirkte. Zu den gegenwärtigen Herausforderungen gehören auch die anstehenden Untersuchungen zu möglichen Kriegsverbrechen in den besetzten palästinensischen Gebieten. Darüber hinaus muss das interne Management verändert und die Zusammenarbeit mit den UN-Sonderorganisationen, internationalen und regionalen Organisationen verbessert werden, lautet das Ergebnis der Unabhängigen Expertengruppe unter Leitung von Richard Goldstone, die zur Evaluierung des ICC eingesetzt wurde. Der im September 2020 vorgelegte Bericht enthält 384 Empfehlungen.

Anlässlich des Jubiläums, aber auch der anstehenden Herausforderungen haben wir ein Gespräch mit Benjamin Ferencz geführt und möchten mit Experten und Expertinnen über grundlegende Fragen des Völkerstrafrechts diskutieren:

  • Welche Bedeutung hatte der Einsatzgruppenprozess in Nürnberg im Speziellen, und die Nürnberger Prozesse im Allgemeinen für das Völkerrecht und den Weltfrieden? Und hat der ICC die Erwartungen seiner Gründer erfüllt?
  • Kann das Recht überhaupt angemessen auf schwerste Verbrechen reagieren?
  • Vor welchen Herausforderungen steht der neue Chefankläger Karim Kahn und welche Empfehlungen hat die Expertengruppe abgegeben?
  • Wie kann mehr Akzeptanz geschaffen werden, so dass auch Staaten wie die USA, Israel, China, Indien oder Russland dem ICC beitreten?

Zu diesen und weiteren Fragen lädt die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) zu einer öffentlichen Online-Veranstaltung über die Plattform Zoom ein. Die Teilnahme an der Veranstaltung steht allen Interessierten offen.


PROGRAMM

Ausschnitte aus einem Interview der DGVN mit Benjamin Ferencz, dem ehemaligen Chefankläger der Nürnberger Prozesse, vom 24. Mai 2021.

Diskussionsrunde:

  • Dr. Philipp Ambach, Leiter der Abteilung Opferbeteiligung und Wiedergutmachung am Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag
  • Dr. Leonie von Braun, Staatsanwältin im Büro des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag
  • Dr. Philipp Gut, Journalist und Buchautor u.a. der Biografie 'Jahrhundertzeuge Benjamin Ferencz'
  • Moderation: Dr. Hannah Birkenkötter, DGVN-Vorstand und Gastwissenschaftlerin an der rechtswissenschaftlichen Abteilung des Instituto Tecnológico Autonomo de Mexico

ANMELDUNG

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