70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Grund zu Feier oder zu Besorgnis?
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte. Verfasst von Vertreterinnen und Vertretern mit unterschiedlichsten rechtlichen und kulturellen Hintergründen aus allen Regionen der Welt, wurde die Erklärung von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 in Paris verabschiedet. Die Erklärung dient bis heute als gemeinsames Wertefundament für alle Menschen und Nationen. Die in ihr festgeschriebenen menschenrechtlichen normen sind allerdings gefährdeter denn je.
Über Relevanz und Bedeutung der AEMR für die Bewahrung und Stärkung menschenrechtlicher Standards in schwierigen Zeiten diskutieren wir bei einer öffentlichen Abendveranstaltung am 15. Oktober bei der Friedrich-Ebert-Stiftung (Haus 1, Hiroshimastraße 17) in Berlin.
Unter folgendem Link gelangen Sie zur Anmeldung:
https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=220593
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier:
https://www.forum-menschenrechte.de/wp-content/uploads/2018/09/20180920_Programm_AV.pdf