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Deutschlands Rolle im UN-Menschenrechtssystem: zwischen Anerkennung und Kritik


Datum: 27.02.2020
Uhrzeit: 18:00h - 20:00h
Ort: Berlin

Zum wiederholten Male ist Deutschland ab dem Jahr 2020 für drei Jahre als Mitglied im UN-Menschenrechtsrat vertreten. Die Bundesregierung spricht von einem „Vertrauensbeweis“, Menschenrechtsorganisationen setzen weltweit große Hoffnungen in die Mitgliedschaft.

Auslage der Unterlagen zur Bewerbung der Staaten in den UN-Menschenrechtsrat vor der Wahl in der Generalversammlung.
Deutschland wurde am 17. Oktober 2019 von der UN-Generalversammlung in den Menschenrechtsrat gewählt. UN Photo: Loey Felipe


Podiumsdiskussion im Rahmen der Verleihung des DGVN-Dissertationspreises

Deutschland ist ab dem Jahr 2020 wieder für drei Jahre als Mitglied im UN-Menschenrechtsrat vertreten. Die Bundesregierung spricht von einem „Vertrauensbeweis“ und Menschenrechtsorganisationen setzen weltweit große Hoffnungen in die Mitgliedschaft. Diese ist eine Chance für Deutschland, die Menschenrechte und ihr internationales Schutzsystem zu verteidigen und innerhalb der UN als Thema zu stärken – hat Deutschland doch zeitgleich auch die Mitgliedschaft im Sicherheitsrat inne.

Weltweit stehen zivile und politische Rechte unter Druck, soziale Rechte werden mit Verweis auf wirtschaftliche Reformen eingeschränkt und Handlungsspielräume für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger aus der Zivilgesellschaft mittlerweile auch in etablierten Demokratien begrenzt. Aber auch innerhalb der UN rumort es: Neben Deutschland wurden Staaten in das Gremium gewählt, die eher als Verursacher von Menschenrechtsverletzungen in den Schlagzeilen zu finden sind. Deshalb richten sich Initiativen der globalen Gemeinschaft zum Schutz der Menschenrechte schon länger auf die Expertinnen und Experten in den Vertragsausschüssen. Diese sollen ihren Reformprozess im Jahr 2020 beenden und mehr Effizienz und Effektivität angesichts steigender Aufgaben und abnehmendem Budget gewährleisten.

Deutschland hat nun die Aufgabe, das UN-Menschenrechtssystem zu verteidigen, Verletzungen der Normen zu benennen und sich Angriffen auf deren zentralen Schutzinstitutionen entgegenzustellen. Dabei ist man gleichzeitig auch Ziel von Kritik: Vor dem Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) wurde kürzlich Beschwerde eingereicht, weil hierzulande nicht genug für den Klimaschutz getan werde. Von mehreren Seiten werden Vorwürfe laut, dass Deutschland die Verhandlungen zum Abkommen zu verbindlichen Menschenrechtsnormen für Wirtschaftsunternehmen bremst.

Die Veranstaltung möchte sich den Möglichkeiten und Herausforderungen des neuen, alten Menschenrechtsratsmitglieds widmen. Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinte Nationen lädt Sie zu einer Abendveranstaltung im Rahmen der Verleihung des DGVN-Dissertationspreises an Dr. Nina Reiners ein. Der Dissertationspreis wird alle zwei Jahre an herausragende Forschung im UN-Bereich durch den Forschungsrat der DGVN verliehen.
 

Laudatio: Dr. Anne Koch, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin, Mitglied im DGVN-Forschungsrat

Podiumsdiskussion:

  • Dr. Silke Weinlich, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Mitglied im DGVN-Forschungsrat, Moderation
  • Dr. Nina Reiners, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Internationale Politik an der Universität Potsdam, Preisträgerin des DGVN-Dissertationspreises 2019
  • Barbara Lochbihler, Mitglied im UN-Ausschuss über das Verschwindenlassen (CED)
  • Dr. Ana Maria Suarez Franco, FIAN International – Die Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung
  • Dr. Wiebke Rückert, Referatsleiterin Referat OR06: Menschenrechte und Genderfragen, Auswärtiges Amt


Programm

ab 17:30 Uhr Einlass
18:00 Uhr Beginn der Veranstaltung mit Podiumsdiskussion
20:00 Uhr Empfang

 


Veranstaltungsadresse

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Einsteinsaal
Jägerstraße 22-23
10117 Berlin