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Internationales Recht zum Schutz der Natur: Notwendig und machbar?


Datum: 17.07.2024
Uhrzeit: 17:00h
Ort: Berlin | Online

Die Heinrich-Böll-Stiftung, die DGVN und Stop Ecocide Deutschland laden zu einer Veranstaltung ein, um darüber zu diskutieren, welche Rolle das (Straf-)Recht spielen kann und spielen sollte, um dem fortschreitenden Biodiversitätsverlust und der sich zuspitzenden Klimakrise Einhalt zu gebieten.

Die Vjosa in Albanien ist der einzige in seinem kompletten Lauf geschützte Wildfluss Europas. Foto: Luis Remírez

Schwere Naturzerstörung gehört zu den wesentlichen Treibern von Klimakrise und Artensterben. Jeden Tag sterben weit über 100 Arten aus. Das Problem ist systemisch und wird vom aktuellen Rechtssystem befördert: Schäden an der natürlichen Mitwelt werden von Behörden genehmigt, von Regierungen mit Milliarden-Subventionen gefördert und von Gesellschaften geduldet.

Umweltverbrechen sind mittlerweile auf Platz der 4 der organisierten Kriminalität vorgerückt und generieren jährliche Umsätze von mehr als 200 Milliarden Euro. Das Äquivalent der Schäden, die durch legalisierte Naturzerstörung verursacht werden, dürfte noch deutlich höher liegen. Daher müssen wir uns fragen: Welche Rolle kann und sollte das Recht spielen, um dem fortschreitenden Biodiversitätsverlust und der sich zuspitzenden Klimakrise Einhalt zu gebieten?

Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor. Der Gesetzestext enthält verschiedene Neuerungen, unter anderem eine Vorgabe zur Bestrafung von Verbrechen, die mit Ökozid vergleichbar sind. Damit ist die internationale Debatte um die (Wieder-)Einführung von Naturzerstörung ins Völkerrecht - als 5. Verbrechen gegen den Frieden - auf besonders dringliche Weise in Deutschland angekommen. Wir nehmen das zum Anlass, zu diskutieren, welchen Beitrag das Völker(Straf-)recht im Allgemeinen und die Neufassung der EU-Richtlinie im Besonderen zum Schutz der Umwelt leisten können.

Die Veranstaltung findet online und in Präsenz statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten und soll einen Einstieg in die Thematik und die Möglichkeit zum Austausch bieten, das Ziel ist ein erweitertes Verständnis bezüglich der Vor- und Nachteile des Rechtes zum Klimaschutz. Fundierte Rechtskenntnisse sind für die Teilnahme nicht erforderlich.

Mit:

  • Alina Friedrich, Arbeitskreis Klima und Nachhaltigkeit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) und Co-Founder des Young Environmental Research & Advocacy (YERA) Hub Europe
  • Lotte Leicht, Juristin, Advocacy Director Climate Rights International
  • Prof. Dr. Hermann Ott, Rechtsanwalt, Senior Consultant, Honorarprofessor an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde und Gründer Client Earth Germany e.V.
  • Dr. Imme Scholz, Vorstand, Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
  • Prof. Dr. Christina Voigt, Leiterin der IUCN-Weltkommission für Umweltrecht, Mitglied im internationalen Gremium zur Definition von Ökozid

Moderation: Dr. Henry Neufeldt, Head, Impact Assessment and Adaptation at the UNEP Copenhagen Climate Centre

 

ANMELDUNG

Bitte melden Sie sich hier für die Veranstaltung an.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anmeldung noch einmal über einen Link bestätigen müssen, der Ihnen nach der Anmeldung per E-Mail zugeht.


Veranstalter

Heinrich-Böll-Stiftung
Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) (auf Initiative des DGVN-Arbeitskreises Nachhaltigeit und Klimagerechtigkeit)
Stop Ecocide Deutschland


Veranstaltungsadresse

Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung
Schumannstr. 8
10117 Berlin

und online via Zoom


Kontakt

Heinrich-Böll-Stiftung: Annette Kraus (kraus@boell.de)
DGVN: Oliver Hasenkamp (hasenkamp@dgvn.de)