Mittagsgespräch: Ökozid, internationales Recht und die Grenzen der Strafverfolgung
Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC) steht zunehmend unter politischem Druck. So hat beispielsweise die US-Regierung offen eine umfassende Kampagne gegen den ICC angekündigt. Sanktionen gegen Richterinnen und Richter und weitere Angehörige des Gerichtshofs stellen dabei zunehmend auch die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit internationaler Strafjustiz infrage. Doch gerade die aktuellen Angriffe werfen eine grundsätzliche Frage auf: Wie stark kann internationales Strafrecht sein, wenn mächtige Staaten und Akteure seine Durchsetzung nicht mittragen?
Gemeinsam mit Wolf Hingst (Stop Ecocide Deutschland) und dem DGVN-Vorstandsvorsitzenden Dr. Ekkehard Griep wollen wir bei unserem Mittagsgespräch diese Frage am Beispiel Ökozid diskutieren. Was genau verbirgt sich hinter dem Konzept, schwere und weitreichende Umweltzerstörung als internationales Verbrechen zu verfolgen? Wie könnte Ökozid stärker im internationalen Strafrecht verankert werden und welche Rolle spielen dabei nationale Initiativen und Bewegungen?
Dabei wollen wir auch die Grenzen internationaler Strafgerichtsbarkeit nicht ausblenden und diskutieren, wie glaubwürdig ein internationaler Straftatbestand sein kann, wenn seine Anwendung letztlich von politischer Macht und nationaler Kooperationsbereitschaft abhängt. Wäre Deutschland tatsächlich bereit, das Recht auch gegenüber einflussreichen Wirtschaftsakteuren konsequent durchzusetzen?
Das Mittagsgespräch lädt dazu ein, über Ökozid, die Bedeutung des ICC und das Spannungsverhältnis zwischen internationalem Recht, politischer Macht und effektiver Strafverfolgung ins Gespräch zu kommen.
Veranstalter
DGVN e.V.
Veranstaltungsadresse
K32 (EG) im Deutschen Institut für Menschrechte, Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Kontakt
Sophie Humer-Hager (humer-hager@dgvn.de)