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Glossar

Von A bis Z: Alle wichtigen Abkürzungen, Akteure und Begriffe rund um das Thema Finanzierung der Vereinten Nationen auf einen Blick.

Zwei gläserne Hochhausfassaden
UN Photo/Manuel Elías

Pflichtbeiträge

Pflicht­beiträge sind Bei­träge, die jeder Mitglied­staat der Verein­ten Natio­nen an den orden­tlichen UN-Haus­halt, an die Haus­halte der Friedens­missionen sowie in den Pflicht­teil der regu­lären Haus­halte solcher UN-Sonder­organisationen und -Programme zahlen muss, in denen ein Staat Mitglied ist. Die Pflicht­beiträge werden anhand eines Beitrags­schüssels errechnet und unter­scheiden sich von UN-Organisation zu Organisa­tion auf­grund unter­schiedlicher Mitglieds­länder, zum Beispiel sind die USA nicht mehr Mitglied in der Orga­nisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissen­schaft und Kultur (UNESCO). Dabei werden mehrere Fak­toren und ins­besondere das Brutto­national­einkommen berück­sichtigt.

Freiwillige Beiträge

Frei­willige Bei­träge bilden neben den Pflicht­beiträgen eine wich­tige Säule der UN-Finan­zierung. Hierbei wird zwi­schen sol­chen Bei­trägen unter­schieden, die von den UN-Orga­nisa­tionen flexibel verwendet werden dürfen, und Geldern, deren Verwen­dung an die Bedingungen des Geld­gebers gebunden ist. Über Art und Umfang der frei­willigen Leistungen ent­scheidet jeder Mitglied­staat selbst. Sie können von Jahr zu Jahr stark variieren. Manche Orga­nisationen wie das Amt des Hohen Flüchtlings­kommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) oder das Welt­ernährungs­programm (WFP) sind zu fast 100 Prozent durch diese Bei­träge finanziert.

Kernbeiträge

Bei Kern­beiträgen handelt es sich um frei­willige Bei­träge von UN-Mitglied­staaten, Orga­nisationen oder Privat­spendern. Kern­beiträge sind nicht zweck­gebunden und können daher nach Bedarf von den UN-Orga­nisationen ein­gesetzt werden.

Zweckgebundene Beiträge

Bei den zweck­gebun­denen Bei­trägen handelt es sich um frei­willige Bei­träge, die an die Bedingungen des Geld­gebenden geknüpft sind, etwa die Förderung nur bestimmter Projekte, und somit nicht flexibel eingesetzt werden können. Sie können von Jahr zu Jahr stark variieren. Beispiels­weise die Welt­gesundheits­orga­nisation (WHO) oder das Amt des Hohen Flüchtlings­kommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) haben in den letzten Jahren hohe Summen an zweck­gebundenen Mitteln erhalten. Die Zweck­bindung kann sich auf bestimmte Welt­regionen oder Themen­gebiete beziehen oder noch enger gefasst sein und konkrete Einzel­projekte um­fassen. Die Inter­nationale Orga­nisation für Migration (IOM) wird beispiels­weise fast ausschließlich über größere und kleinere Einzel­projekte finanziert.

UN-Haushalt

Bei den Verein­ten Natio­nen gibt es zwei wesen­tliche Haus­halte: den orden­tlichen Haus­halt, der insbe­sondere die Erfüllung der Dauer­auf­gaben ermöglicht, und den Haus­halt für die UN-Friedens­missionen (Peace­keeping Missions). Beide Haus­halte werden größten­teils aus den Pflicht­beiträgen finan­ziert und durch frei­willige Beiträge ergänzt. Die Aus­gaben aus diesen bei­den Haus­halten machen dabei nur etwa 20 bis 25 Prozent der Gesamt­ausgaben des UN-Systems aus. Der UN-General­sekretär macht den Vor­schlag über die Höhe der Haus­halte, die Mitglied­staaten müssen darüber entscheiden und beschließen gegebenen­falls Anpassungen.

Ordentlicher Haushalt

Der orden­tliche oder "reguläre" Haus­halt sorgt für die Deckung der laufen­den Kosten, ins­besondere der Dauer­aufgaben. Zu diesen gehören unter anderem Personal­kosten, Aus­gaben für die UN-Amts­sitze, globale Kommu­nikation, all­gemeine politische Angele­genheiten, Sitzungen und Konfe­renzen sowie die Kosten für die Durch­führung der "Besonderen Poli­tischen Missionen", die heute einen großen Anteil am orden­tlichen Haus­halt haben.

Haushalt für die UN-Friedensmissionen

Die UN-Friedens­missionen werden haupt­sächlich durch die Pflicht­beiträge und im geringen Maße durch frei­willige Beiträge finan­ziert. Die Pflicht­beiträge für Friedens­missionen ähneln denen des regulären Haus­halts, wobei die fünf ständigen Mit­glieder des UN-Sicherheits­rats (China, Frank­reich, Groß­britannien, Russ­land, USA) verhältnis­mäßig höhere Beiträge zahlen (zum Beispiel die USA ca. 28 Prozent statt 22 Prozent). Für jede Mission wird ein geson­derter Haus­halt durch das UN-Sekre­tariat aufgestellt. Die Finan­zierung gilt in der Regel für eine Periode von sechs Monaten und muss bei Bedarf vom Sicherheits­rat jeweils verlängert werden.

Haushaltsverhandlungen

Die Haushalts­verhandlungen werden meist von Diplo­matinnen und Diplo­maten aus den Ständigen Vertre­tungen in New York geführt und finden unter Aus­schluss der Öffentlich­keit statt. In den Haushalts­verhand­lungen werden nicht nur große Fragen diskutiert. Häufig gibt es unter­schied­liche Mei­nungen bei einzel­nen kleineren Haushalts­posten, und die dafür veranschlag­ten Beträge, zum Bei­spiel im Bereich des Menschenrechts­schutzes oder der UN-Regional­kommissionen, werden häufig kontrovers diskutiert.

Beitragssatz

Der Beitrags­satz ist der nach dem Beitrags­schlüssel berech­nete Pflicht­beitrag, den die UN-Mitglied­staaten jährlich an die UN ent­richten müssen. Der UN-Beitrags­satz gilt für den orden­tlichen Haushalt, ergänzt um Auf­schläge für die fünf stän­digen Mit­glieder des UN-Sicherheits­rats für die Friedens­missionen. Die UN-Sonder­organisationen übernehmen nur teil­weise die Berechnungs­grundlage der UN. Staaten mit hoher Auslands­verschul­dung und/oder niedrigem Pro-Kopf-Einkommen erhalten Nach­lässe, die bei den Industrie­ländern zu entspre­chenden Zu­schlägen auf den Beitrags­satz führen. Der maximale Beitrags­satz (den einzig die USA zahlen) liegt für den orden­tlichen Haushalt bei 22 Prozent. Der minimale Beitrags­satz liegt bei 0,001 Prozent (zum Beispiel für Belize oder Eritrea).

Beitragsschlüssel

Der Beitrags­schlüssel für die Pflicht­beiträge, der die Mitglieds­beiträge der UN-Mitglied­staaten alle drei Jahre neu festlegt, umfasst aktuell Berechnungs­grundlagen, die das Brutto­national­einkommen, die Verschul­dung und den Ent­wicklungs­stand der Mitglied­staaten ein­beziehen. Außerdem umfasst er prozentuale Ober- und Unter­grenzen (siehe Beitrags­satz). Dabei gilt ins­gesamt: Reiche Länder zahlen mehr, arme Länder zahlen weniger.

Liquiditätskrise

Liqui­dität beschreibt die Fähig­keit von UN-Orga­nisa­tionen, ihre Rech­nungen für Gehälter, Konferenzen oder Dienst­leister bezahlen zu können. Liqui­ditäts­krisen entsehen ins­besondere dann, wenn erwartete Ein­nahmen nicht oder nicht recht­zeitig eintreffen oder wenn durch unvorher­gesehene Ereignisse die Ausgaben steigen. Die Liqui­ditäts­krisen der vergangenen Jahre wurden ins­besondere durch das Zurück­halten oder Verzögern von Pflicht­beiträgen seitens der Mitglied­staaten ausgelöst.

Daueraufgaben

Mit Dauer­aufgaben sind länger­fristige oder zeitlich un­begrenzte Mandate der UN gemeint, die sich zum Bei­spiel durch inter­natio­nale Konven­tionen, UN-Resolu­tionen oder regel­mäßige Konferenzen und Ausschus­sitzungen ergeben. Die Erfüllung dieser norma­tiven oder organisa­torischen Auf­gaben unter­scheidet sich von der Finan­zierung kurz­fristiger humanitärer Krisen oder bestimmter Projekte.

Haushaltsperiode

Die Haushalts­periode beschreibt den Zeit­raum, für den ein Haus­halt offi­ziell beschlo­ssen ist. Über viele Jahr­zehnte wurde der reguläre UN-Haushalt für zwei Jahre beschlossen und galt dann von Januar bis zum Dezember des Folge­jahres. Seit dem Jahr 2020 sind die regu­lären Haus­halte einjährig (von Januar bis Dezember), genauso wie die Friedens­missions­haus­halte (allerdings von Juli bis Juni des folgenden Jahres).

Hauptbeitragszahler

Mit Haupt­beitrags­zahler sind in der Regel die Mitglied­staaten mit den prozen­tual höchsten Pflicht­beiträgen an die UN oder ihren Sonder­organisa­tionen gemeint, ins­besondere die kleine Zahl an Staaten, die mindestens ein Prozent der Pflicht­beiträge zahlen.

Fünfter Ausschuss der Generalversammlung für Verwaltung und Haushalt

Der Fünfte Aus­schuss der General­versammlung ("the Fifth") ist das Gremium der General­versammlung, in dem über Fragen des Haus­halts und der Verwal­tung ent­schieden wird. Der Fünfte Aus­schuss versucht stets im Konsens den Haushalt zu beschlie­ßen, Ab­stimmungen sollen die Aus­nahme sein. Im Aus­schuss sitzen Diplo­matinnen und Diplo­maten aller 193 UN-Mitglied­staaten.

Beratender Ausschuss für Verwaltungs- und Haushaltsfragen (ACABQ)

Der ACABQ ist ein Fach­aus­schuss, der dem Fünften Aus­schuss der General­versammlung beratend zur Seite steht. Seine 21 Mit­glieder reprä­sentieren die großen Welt­regio­nen, sind aber nicht an Weisungen gebunden. Im ACABQ werden alle wichtigen Entschei­dungen und Berichte rund um Haushalt und UN-Verwal­tung für den Fünften Aus­schuss vorab diskutiert.

Programm- und Koordinierungsausschuss (CPC)

Der CPC ist ein Unter­aus­schuss des Wirtschafts- und Sozial­rats (ECOSOC) mit 32 Mitglie­dern, die von den Mitglied­staaten entsandt werden. Der CPC diskutiert unter anderem die inhalt­lichen ("programmatischen") Aspekte des UN-Haus­halts, bevor diese im Fünften Aus­schuss der General­versammlung entschie­den werden. Kern­frage ist, ob alle Mandate (siehe Dauer­auf­gaben) auch angemessen im Haus­halt Beachtung finden.

Sekretariatsabteilung Managementstrategie, Grundsatzpolitik und Regeleinhaltung (DMSPC)

Die Sekre­tariats­abtei­lung DMSPC - mehrfach umbenannt in den vergangenen Jahr­zehnten - ist die Abteilung im UN-Sekre­tariat, in der der UN-Haus­halt formuliert und die Ein­nahmen und Aus­gaben überwacht werden. Mit­arbeiter­innen und Mit­arbei­ter dieser Abteilung stehen den Aus­schüssen (Fünfter Aus­schuss, ACABQ, CPC) auch Rede und Antwort, wenn deren Mit­glieder Nach­fragen zu Haushalts­vor­schlägen oder zu Berichten über die Verwendung von Geldern haben.