Call for Papers: Menschenrechte und ihre Durchsetzbarkeit
Den vollständigen Call for Papers finden Sie hier.
Menschenrechte und ihre Durchsetzbarkeit. Der Rechtsweg zu den Menschenrechten
Wie steht es nach den vielen Jahren des Menschenrechtsschutzes um die rechtliche Durchsetzbarkeit der Menschenrechte? Inwieweit ist das Einschlagen des Rechtsweges ein geeignetes Instrument?
Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN), der Arbeitskreis Menschenrechte der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) und die Schader-Stiftung möchten im Rahmen einer gemeinsamen Tagung Entwicklungen und Herausforderungen bei der Durchsetzbarkeit von Menschenrechten reflektieren und kritisch diskutieren.
Hierbei geht es sowohl um die Bestandsaufnahme, wie es 75 Jahre nach der AEMR um die Durchsetzbarkeit der Menschenrechte bestellt ist, als auch um eine Auseinandersetzung darüber, ob und wie bestehende rechtliche Rahmenbedingungen verbessert werden können.
Folgende Themen und Fragen könnten dabei zum Beispiel untersucht werden:
- Seit der AEMR hat sich ein Menschenrechtsregime entwickelt, in dem zum Beispiel zwischen politischen und wirtschaftlichen Menschenrechten unterschieden wird. Welche Auswirkungen hat die Unterscheidung auf die Durchsetzbarkeit und Einklagbarkeit der Rechte?
- Menschen, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, können sich an die internationalen Ausschüsse in Genf und Gerichte wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, wenn sie den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Welche Möglichkeiten haben Individuen und wie werden sie genutzt?
- Prozesse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalen Strafgerichtshof erregen immer wieder die Aufmerksamkeit von Politik und Öffentlichkeit. Inwiefern tragen sie zur Weiterentwicklung von Menschenrechtsnormen bei?
- Menschenrechte werden meist als Rechte von Individuen oder Gruppen gegenüber Staaten verstanden. Entsprechend werden in der Regel Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen gegen Staaten gerichtet. Können und sollten Menschenrechte auch gegenüber nichtstaatlichen Akteur*innen, wie etwa global agierende Unternehmen, einklagbar sein? Welche Rolle spielt die individuelle Betroffenheit klagender Parteien?
Der Arbeitskreis Menschenrechte der DVPW, die DGVN und die Schader-Stiftung laden Wissenschaftler*innen, politisch Aktive, NGOs und weitere Vertreter*innen der Praxis ein, bis zum 20. Oktober 2023 einen Vorschlag (250-300 Wörter) für ein zehnminütiges Input-Referat mit anschließender Diskussion einzureichen unter:
www.schader-stiftung.de/menschenrechte_rechtsweg