Debattenbeitrag: Zugang zum Recht ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gleichstellung

Es geht dabei um die Förderung inklusiver und gerechter Rechtssysteme, die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken sowie den Abbau struktureller Barrieren.
Denn obwohl sich Staaten durch das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die Pekinger Aktionsplattform, die Agenda 2030 und die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ verpflichtet haben, Gleichstellung zu schaffen, zeigt die Realität: Frauen und Mädchen stoßen weltweit auf rechtliche, soziale, kulturelle und ökonomische Hindernisse, die sie systematisch benachteiligen.
Wie groß diese Lücke ist, dokumentiert jedes Jahr die Weltbank in der Datenbank Women, Business and the Law. Die Zahlen aus dem Bericht 2024 sind ernüchternd:
- In 27 Ländern können Frauen nicht in gleicher Weise wie Männer einen Personalausweis oder Pass beantragen.
- In 34 Ländern dürfen Frauen nicht frei entscheiden, wo sie leben möchten.
- In 14 Ländern dürfen sie sich nicht frei bewegen oder reisen.
- In 28 Ländern ist Diskriminierung am Arbeitsplatz gesetzlich nicht verboten.
- In 39 Ländern gibt es keine Gesetze gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, in 50 Ländern fehlen sogar Straf- oder Rechtsbehelfe.
Und das ist nur die Lage im formalen Recht. Was diese Daten nicht erfassen, sind die Auswirkungen von traditionellen, religiösen und gewohnheitsrechtlichen Normen, die in vielen Gesellschaften – oft gegen die Verfassung oder internationale Verpflichtungen – stärker wirken als staatliche Gesetze.
Ein eindrückliches Beispiel dafür beschreibt die Einleitung des Buchs „The First Political Order: How Sex Shapes Governance and National Security Worldwide“. Das Buch erschien im Jahr 2020 vor der erneuten Machtergreifung der Taliban. Es beginnt mit der Geschichte von einer der ersten afghanischen Ministerinnen, die in der Öffentlichkeit Rechte und politische Macht hatte – im privaten Bereich jedoch weiterhin vollständig dem Gewohnheitsrecht unterworfen war. Ein einziger Satz ihres Mannes konnte ihr das Zuhause, ihre Kinder und ihre Rechte nehmen, ohne jede Möglichkeit, sich gerichtlich zu wehren. Afghanistan ist dabei kein Einzelfall, sondern eines von vielen Ländern, in denen Rechtspluralismus systematisch Frauenrechte untergräbt.
Dabei haben sich die Staaten schon auf der Weltkonferenz über Menschenrechte 1993 in Wien und Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking eindeutig verpflichtet: Keine Tradition, kein kulturelles Argument darf als Rechtfertigung für die Diskriminierung von Frauen dienen. Dieser Grundsatz wird jedoch weltweit noch immer zu oft ignoriert.
Wer sich ein umfassenderes Bild machen will, findet es im Social Institutions and Gender Index (SIGI) des OECD Development Centre. Seit 2009 macht er sichtbar, wie tief verwurzelt geschlechtsspezifische Diskriminierungen jenseits des formalen Rechts sind – in 179 Ländern.
Die diesjährige Sitzung der Frauenrechtskommission (FRK) zum Thema Zugang zum Recht für Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt fällt in den UN80‑Reformprozess, der darüber entscheidet, wie die UN der Zukunft aussehen sollen – und welche Rolle UN Women, Gleichstellung und Rechtsstaatlichkeit darin spielen.
Die 70. FRK findet statt in einer Zeit und weltpolitischen Lage, in der universelle Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Völkerrecht, Meinungsfreiheit – zentrale Grundpfeiler unserer demokratischen Werte und unserer einst sicher geglaubten Weltordnung massiv bedroht sind. Besonders betroffen sind die Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter: Über Jahrzehnte errungene Fortschritte werden durch die Anti-Gender-Bewegung, durch Autokratien und die Revitalisierung traditioneller Familienbilder, durch Tradwives, eine wachsende Manosphere und Frauenfeindlichkeit im Netz unterminiert.
Deshalb müssen Zivilgesellschaft und Regierungen – auch Deutschland – jetzt klar Stellung beziehen: Die Gleichstellung der Geschlechter ist kein „nice to have“, sondern ein Grundrecht und eine zentrale Säule für Frieden, Sicherheit, Demokratie und nachhaltige Entwicklung. Das zu verteidigen und zu erreichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aber auch eine Herausforderung die Haltung, Stamina und starke Allianzen braucht.
Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe – sie geht uns alle an.
Dr. Angela Langenkamp, Vorsitzende von UN Women Deutschland e.V.


