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Debattenbeitrag: Zugang zum Recht ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Gleichstellung

Die 70. Sitzung der UN‑Frauenrechtskommission (FRK) im März 2026 widmet sich einem Thema, das im Kern über Gleichstellung entscheidet: dem Zugang zum Recht für alle Frauen und Mädchen.

Eine Frau in weißem Kostüm steht an einem Rednerpult und spricht
Sima Sami Bahous, Exekutivdirektorin von UN Women, bei der Eröffnung der 70. Sitzung der Frauenrechtskomission am 9. März 2026 (UN Photo/Evan Schneider)

Es geht dabei um die Förderung inklusiver und gerechter Rechtssysteme, die Beseitigung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken sowie den Abbau struktureller Barrieren.

Denn obwohl sich Staaten durch das Überein­kommen zur Beseitigung jeder Form von Dis­kriminierung der Frau (CEDAW), die Pekinger Aktionsplattform, die Agenda 2030 und die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ver­pflichtet haben, Gleich­stellung zu schaffen, zeigt die Realität: Frauen und Mädchen stoßen weltweit auf rechtliche, soziale, kulturelle und öko­no­mische Hindernisse, die sie systematisch benachteiligen.

Wie groß diese Lücke ist, dokumentiert jedes Jahr die Weltbank in der Datenbank Women, Business and the Law. Die Zahlen aus dem Bericht 2024 sind ernüchternd:

  •  In 27 Ländern können Frauen nicht in gleicher Weise wie Männer einen Personal­ausweis oder Pass beantragen.
  • In 34 Ländern dürfen Frauen nicht frei entscheiden, wo sie leben möchten.
  • In 14 Ländern dürfen sie sich nicht frei bewegen oder reisen.
  • In 28 Ländern ist Dis­krimi­nierung am Arbeits­platz gesetzlich nicht verboten.
  • In 39 Ländern gibt es keine Gesetze gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, in 50 Ländern fehlen sogar Straf- oder Rechts­behelfe.

Und das ist nur die Lage im formalen Recht. Was diese Daten nicht erfassen, sind die Aus­wirkungen von traditionellen, religiösen und ge­wohnheits­rechtlichen Normen, die in vielen Gesell­schaften – oft gegen die Verfassung oder inter­nationale Ver­pflichtungen – stärker wirken als staatliche Gesetze.

Ein eindrückliches Beispiel dafür beschreibt die Einleitung des Buchs „The First Political Order: How Sex Shapes Governance and National Security Worldwide“. Das Buch erschien im Jahr 2020 vor der erneuten Macht­ergreifung der Taliban. Es beginnt mit der Geschichte von einer der ersten afghanischen Ministerinnen, die in der Öf­fentlich­keit Rechte und politische Macht hatte – im privaten Bereich jedoch weiterhin vollständig dem Gewohnheitsrecht unterworfen war. Ein einziger Satz ihres Mannes konnte ihr das Zuhause, ihre Kinder und ihre Rechte nehmen, ohne jede Möglichkeit, sich gerichtlich zu wehren. Afghanistan ist dabei kein Einzelfall, sondern eines von vielen Ländern, in denen Rechts­pluralismus systematisch Frauen­rechte untergräbt.

Dabei haben sich die Staaten schon auf der Welt­konferenz über Menschenrechte 1993 in Wien und Welt­frauen­konferenz 1995 in Peking eindeutig verpflichtet: Keine Tradition, kein kulturelles Argument darf als Recht­fertigung für die Diskrimi­nierung von Frauen dienen. Dieser Grundsatz wird jedoch weltweit noch immer zu oft ignoriert.

Wer sich ein umfassenderes Bild machen will, findet es im Social Institutions and Gender Index (SIGI) des OECD Develop­ment Centre. Seit 2009 macht er sichtbar, wie tief verwurzelt ge­schlechts­spezifische Diskriminierungen jenseits des formalen Rechts sind – in 179 Ländern.

Die diesjährige Sitzung der Frauen­rechtskom­mission (FRK) zum Thema Zugang zum Recht für Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt fällt in den UN80‑Reformprozess, der darüber entscheidet, wie die UN der Zukunft aussehen sollen – und welche Rolle UN Women, Gleich­stellung und Rechts­staatlichkeit darin spielen. 

Die 70. FRK findet statt in einer Zeit und weltpolitischen Lage, in der universelle Menschen­rechte, Rechts­staatlichkeit, Völkerrecht, Meinungs­freiheit  – zentrale Grundpfeiler unserer demokratischen Werte und unserer einst sicher geglaubten Welt­ordnung massiv bedroht sind. Besonders betroffen sind die Frauenrechte und die Gleich­stellung der Geschlechter: Über Jahrzehnte errungene Fortschritte werden durch die Anti-Gender-Bewegung, durch Autokratien und die Revi­talisierung traditioneller Familienbilder, durch Tradwives, eine wachsende Manosphere und Frauen­feindlichkeit im Netz unterminiert. 

Deshalb müssen Zivil­gesellschaft und Regierungen – auch Deutschland – jetzt klar Stellung beziehen: Die Gleichstellung der Geschlechter ist kein „nice to have“, sondern ein Grundrecht und eine zentrale Säule für Frieden, Sicherheit, Demokratie und nachhaltige Entwicklung. Das zu verteidigen und zu erreichen ist eine gesamt­gesellschaftliche Aufgabe, aber auch eine Herausforderung die Haltung, Stamina und starke Allianzen braucht.

Die tatsächliche Durchsetzung der Gleich­berechtigung von Frauen und Männern ist eine Ge­meinschafts­aufgabe – sie geht uns alle an. 

Dr. Angela Langenkamp, Vorsitzende von UN Women Deutschland e.V.


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