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Den „Krieg gegen die Natur“ beenden

Knapp 30 Prozent aller gegenwärtig bekannten Arten sind vom Aussterben bedroht. Der Klimawandel beschleunigt dieses Artensterben. Was international unternommen wird, um die biologische Vielfalt zu bewahren, damit befassen sich die Autorinnen und Autoren in der Zeitschrift VEREINTE NATIONEN, 1/2023.

Unterwasserlandschaft am Beveridge-Riff, Niue. Foto: UNDP/Vlad Sokhin

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) trat vor fast 30 Jahren in Kraft. Biodiversität, also die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme, ist für die Stabilität der Ökosysteme auf der Erde, von denen wir Menschen Teil sind, entscheidend. Allerdings sind laut Weltnaturschutzunion (IUCN) mittlerweile knapp 30 Prozent aller gegenwärtig bekannten Arten vom Aussterben bedroht. Der Klimawandel beschleunigt das Artensterben und Fachleute gehen sogar davon aus, dass wir uns am Beginn des sechsten Massensterbens der Erdgeschichte befinden könnten. UN-Generalsekretär António Guterres rief während der ‚Stockholm+50‘-Konferenz im Sommer vergangenen Jahres die UN-Mitgliedstaaten dazu auf, den „sinnlosen und selbstmörderischen Krieg gegen die Natur“ umgehend zu beenden. Die Lage ist also dramatisch. Was wird international im UN-System unternommen, um die biologische Vielfalt zu bewahren? Auf diese Frage gehen die Autorinnen und Autoren in Heft 1/2023 der Zeitschrift VEREINTE NATIONEN ein.

Die 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP-15) des CBD in Montreal hat ein neues globales Rahmenwerk mit Naturschutzzielen bis zum Jahr 2030 verabschiedet. Adina Arth beleuchtet den Prozess sowie den Konferenzverlauf. Es bleiben jedoch noch viele Fragen offen. Die Exekutivsekretärin des Übereinkommens über die bio­logische Vielfalt, Elizabeth Maruma Mrema, erläutert in der Rubrik ›Drei Fragen an‹, warum sie das neue globale Rahmenwerk dennoch für einen Erfolg hält. Das Be­wusstsein, dass Meere einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität leisten und unser Lebenserhaltungssystem sind, wächst. Neben nationalen Anstrengungen braucht es vor allem internationale Maßnahmen zum Schutz der Meere, wie zum Beispiel ein rechtlich bindendes globales Hochseeübereinkommen, argumentiert Johannes Müller. Der Klima- und Biodiversitätsschutz gehören zusammen, weshalb Margret Carstens die Wechselwirkungen zwischen beiden aufzeigt. Beides erfordert abge­stimmte, nachhaltige Lösungen, die gleichzeitig Menschen- wie Indigenenrechte wahren.

Zum Heft VN 1/2023