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Deutschlands Anteil am UN-Pflichthaushalt weiter gesunken. China übernimmt dritte Position

Im Juni 2015 tagte der Beitragsausschuss (Committee on Contributions), der als Expertengremium der UN-Generalversammlung bei der Festlegung der Beitragsätze für die Aufteilung der Ausgaben die Organisation Vorschläge unterbreitet. Konkret ging es diesmal um die Beitragstabelle für die Jahre 2016 bis 2018, das heißt die Anteile, die jeder Mitgliedstaat zum ordentlichen UN-Haushalt zu zahlen hat (vgl. hierzu UN-Dokument A/70/11).

Die vorliegenden Berechnungen, die nach intensiven Verhandlungen im Fünften Ausschuss von der Generalversammlung am 23. Dezember 2015 verabschiedet wurden, weisen in ihrem methodologischen Ansatz mit seinen Parametern seit 2001 keine methodischen Veränderungen auf. Der Höchstsatz beträgt weiterhin 22 Prozent, der Mindestsatz bleibt bei 0,001 Prozent. Es wurden wiederum zwei Veranlagungszeiträume zur Ermittlung des durchschnittlichen Brutto-Nationaleinkommens gewählt. Diesmal sind es die Jahre 2011-2013 und 2008-2013. Der Begünstigungsfaktor für die Entlastung von Staaten mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen liegt weiterhin bei 80 Prozent.  Die Schwelleneinkommen liegen diesmal für die beiden Zeiträume von drei und sechs Jahren bei 10 511 bzw. 9 861 US-Dollar. Dies bedeutet, dass Staaten mit einem Pro-Kopf-Einkommen unterhalb der Schwelleneinkommen eine entsprechende Entlastung erhalten. Mit anderen Worten: Lediglich die Veranlagungszeiträume und die dafür ermittelten statistischen Durchschnittswerte für die Schwelleneinkommen mussten aktualisiert werden. Dies bedeutet, dass der Beitragsausschuss bisher politisch bestimmte Parameter auch weiterhin als gegeben betrachtet. Es blieb daher dem Fünften Ausschuss der UN-Generalversammlung überlassen, neue Parameter zu setzen, was jedoch nicht erfolgte.

2016-2018: China rückt von Rang 6 auf Rang 3

Im Folgenden soll zunächst auf die Veränderungen für die 15 Hauptbeitragszahler seit 2003  eingegangen werden (vgl. Tabelle 1). Die USA liegt weiterhin mit 22.00 Prozent an erster Stelle. Als herausragende „Aufsteiger“ erweisen sich Brasilien von Rang 10 auf Rang 7, China von Rang 6 auf Rang 3 und Russland von Rang 11 auf Rang 9.

Prof. Dr. Klaus Hüfner, Mitglied im DGVN-Präsidium

Die 15 Hauptbeitragszahler zum ordentlichen VN-Haushalt, 2003 bis 2018 (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)
Die 15 Hauptbeitragszahler zum ordentlichen VN-Haushalt, 2003 bis 2018 (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)

Dem gegenüber zeigt Japan beim anteiligen Beitragssatz seit 2003 einen deutlichen Abwärtstrend, der auch weiterhin anhält; lag er 2003 bei 19,52 Prozent, so sind für 2016- 2018 nur noch 9,68 Prozent vorgesehen. Dennoch behält Japan weiterhin den Rang 2.

Die Beitragsschlüssel für sämtliche  EU-Staaten unter den „Top 15“ weisen negative Veränderungen auf, so dass sie in den Rängen um einen bis zwei Plätze abrutschen.

Deutschland verliert seinen traditionellen Rang 3 an China, das auch Frankreich und Großbritannien überholt. Lag Deutschland  2000 noch bei 9,86 Prozent, so sank der Anteil 2013-2015  auf 7,14 Prozent, was gegenüber dem vorherigen Beitragsschlüssel 2010-2012 von 8,02 Prozent einer Veränderung um  minus 10,9 Prozent entsprach. Deutschland liegt jetzt auf Rang 4  mit 6,39 Prozent; gegenüber 2013-2015 entspricht dies einer Veränderung um minus 10,5 Prozent.

Ein niedrigerer Beitragsschlüssel bedeutet bei einem nominalen Minuswachstum des zukünftigen ordentlichen UN-Haushalts (5,4 Mrd. US-Dollar für 2016-2017 gegenüber 5,8 Mrd. US-Dollar für 2014-2015), dass der absolute Pflichtbeitrag in US-Dollar auf jeden Fall sinken wird. Ob sich  dieser „Gewinn“ auch in Euro niederschlägt, hängt vom Geldwert des US-Dollar gegenüber dem Euro ab. Warten wir ab, wann welche Zahlungen an die UN erfolgen.

Anteil der EU-Staaten sinkt weiter

Anteile am Welt-Brutto-Nationaleinkommen spiegeln sich  bereits recht deutlich in der vorgelegten Beitragstabelle wider. Dies zeigt sich auch bei der Analyse der Anteile der EU-Staaten in Tabelle 2. In der Mehrzahl der Staaten ist der Beitragssatz gesunken. Lediglich sechs Staaten weisen keine Veränderungen auf, darunter Schweden. Bei keinem EU-Staat ist ein Anstieg zu vermerken. Insgesamt wird ab 2016 der sogenannte EU-Anteil von 35,04 Prozent auf 30,38 Prozent sinken. Zur Erinnerung: 2010-2012 betrug der EU-Anteil noch 39,02 Prozent.

Die Anteile der EG/EU-Staaten am ordentlichen VN-Haushalt (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)
Die Anteile der EG/EU-Staaten am ordentlichen VN-Haushalt (zum Vergrößern bitte das Bild anklicken)

Prof. Dr. Klaus Hüfner, Mitglied im Präsidium der DGVN


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