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Die DGVN fordert die Aufnahme von Ökozid ins Strafrecht und warnt vor Konflikt-Folgen für die Entwicklung

Die DGVN hat auf ihrer Mitgliederversammlung zwei Anträge verabschiedet, welche die Bedeutung von internationalem Recht und multilateraler Zusammenarbeit betonen, um internationalen Konflikten, Rückschlägen bei der nachhaltigen Entwicklung und Umweltverbrechen zu begegnen.

Foto: Kristina Seidel/DGVN

Im Antrag "Die Einführung von Ökozid im internationalen Strafrecht unterstützen" hat die DGVN beschlossen, sich dafür einzusetzen, Ökozid als Straftatbestand ins internationale Strafrecht aufzunehmen. Unter anderem wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, entsprechende Bemühungen auf europäischer und internationaler Ebene aktiv zu unterstützen. Als Ökozid werden rechtswidrige oder willkürliche Handlungen bezeichnet, die mit dem Wissen begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass schwere und entweder weitreichende oder langfristige Schäden für die Umwelt durch diese Handlungen verursacht werden. In dem Antrag wird betont, dass die Menschheit mit der Anerkennung von Ökozid als Verbrechen einen moralischen, universellen Kompass im Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen erhält.

Der Antrag “Frieden und Sicherheit sind unverzichtbare Voraussetzungen einer nachhaltigen Entwicklung” unterstreicht die enge Verknüpfung von Frieden und nachhaltiger Entwicklung. Er warnt davor, dass fortbestehende und neue gewaltsame Konflikte, insbesondere der andauernde völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die Umsetzung der von den Vereinten Nationen beschlossenen Agenda 2030 und der Ziele für nahhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) gefährden. Die Agenda macht deutlich, dass einerseits nachhaltige Entwicklung ohne Frieden und Sicherheit nicht verwirklicht werden kann, andererseits Frieden und Sicherheit ohne nachhaltige Entwicklung bedroht sind. Der Antrag mahnt daher an, aktuelle Herausforderungen im Bereich von Frieden und Sicherheit sowie bei der nachhaltigen Entwicklung stärker im Zusammenhang zu betrachten. Unter anderem ruft die DGVN zu mehr proaktiver ziviler Krisenprävention, der Einhaltung des humanitären Völkerrechts, der Eindämmung von Rüstungswettläufen und der Fortsetzung und Intensivierung des deutschen Engagements in der multilateralen und bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf. 

Die DGVN-Mitgliederversammlung fand am 15. und 16. November 2024 in Lutherstadt Wittenberg statt. Durch die Annahme von zwei weiteren Anträgen wurden dort außerdem Prof. Dr. Klaus Hüfner zum DGVN-Ehrenmitglied ernannt und neue Bestimmungen für studentische Vereinigungen und Jugendorganisation in die DGVN-Mitgliedsbeitragsordnung aufgenommen. Das vollständige Protokoll der Mitgliederversammlung kann hier heruntergeladen werden.