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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird 75 – eine Gratulation

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist ein „Nie wieder“, entstanden aus den bitteren Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und der Shoah. Was aber können wir auch als normale Bürgerinnen und Bürger ohne wesentlichen politischen Einfluss zur Verwirklichung des „Nie wieder“ beitragen?

Kinder umringen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als großen Ausdruck und lächeln in die Kamera.
Auch der soziale Schutz von Kindern ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten. (UNPhoto/Mark Garten)

Angesichts von Unrecht und Gewalt gibt es Stimmen, die meinen, die Menschenrechte seien nur ein Stück Papier, das nicht realitätstauglich sei. Andere sprechen von ‚westlichen Werten‘, verwirklicht in den demokratischen Ländern, also abgehakt. Beidem ist zu widersprechen.

Denn wenn wir nun, 75 Jahre nach Deklarierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zurückblicken, sehen wir eine umfassende Menschenrechtsarchitektur, die von UN-Institutionen über internationale Vereinbarungen bis zu nationale Gesetzgebungen und lokale Agenden reicht. Mit ihren Regeln, Mechanismen und Institutionen zur Überprüfung und Verbesserung der Menschenrechtslage setzt sie weltweit Standards, auf die sich Menschen berufen können, und stellt ihnen Instrumente zur Umsetzung bereit. Und sie wird ständig weiterentwickelt. Das alles ist ein Grund zum Feiern!

Die Menschenrechte – ein Aufruf zu selbstkritischer Reflexion

Die Rede von den Menschenrechten als ‚westlichen Werten‘ wird mitunter gedankenlos vorgetragen, häufig aber auch instrumentell eingesetzt. Insbesondere Gegnerinnen und Gegner der Menschenrechte versuchen auf diese Weise, ihnen ihre universelle Geltung abzusprechen. Es sei daran erinnert, dass an der Formulierung der Erklärung unter Leitung der US-Amerikanerin Eleanor Roosevelt auch Vertreter aus China, Frankreich, Kanada und Libanon mitwirkten.

Wenn wir uns einbilden, die Menschenrechte seien nur ein Thema fürs Ausland, weil sie in Deutschland umfassend umgesetzt seien, irren wir. Und sitzen bereits in der Falle, denn die Menschenrechte erodieren, sobald wir uns nicht mehr um sie bemühen. Menschenrechte sind nicht allein ein Thema von Übergangsgerechtigkeit nach Unrecht und Gewalt, sondern eine tägliche Aufgabe auch in etablierten Demokratien. Regelmäßig bescheinigen Berichterstatter Deutschland menschenrechtliche Defizite, von denen insbesondere Kinder, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete betroffen sind. So mahnt das UN-Kinderhilfswerk (UNICEF) Deutschland, die Kinderrechte angesichts von Kinderarmut und ungleichen Bildungschancen ins Grundgesetz aufzunehmen. Kinderbeauftragte und Beschwerdestellen für Kinder sollten zudem sicherstellen, dass deren Perspektive in Politik und Verwaltung berücksichtigt wird. Zudem stellen Menschenhandel und Rassismus als schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen auch in Deutschland ein Problem dar. Klimawandel und Digitalisierung fordern uns heraus, menschenrechtsorientierte Antworten zu finden.

„Nie wieder“ durch vorausschauende Politik

Was bedeutet das „Nie wieder“ der Menschenrechte für politisches Handeln? Es verlangt Gegenwartsbewältigung und Zukunftsvorsorge zugleich. Die Umsetzung internationaler menschenrechtlicher Abkommen in staatliches Handeln ist eine Aufgabe. Eine andere ist weit vorausschauendes Agieren, das immer unterschiedliche Szenarien einbezieht und auch mit kaum vorstellbaren Bedrohungen rechnet. Der eklatante Völkerrechtsbruch und Aggressionskrieg Russlands gegen die Ukraine hat uns gezeigt, dass wir uns naive Illusionen nicht mehr leisten können. Krieg beinhaltet immer eine massenhafte und systematische Verletzung der Menschenrechte. Menschenrechtsschutz bedeutet vor diesem Hintergrund, realistische, wirkungsvolle Politik zu betreiben, Ziele zu formulieren und konkrete Schritte zu planen – proaktiv. Das verlangt, die Stimmen der Partner ernst zu nehmen, sich unter einem gemeinsamen Ziel zu vereinen und nicht durch Lügen, Intrigen und Einflussnahme spalten zu lassen. Das bedeutet außerdem, weltweit belastbare Partnerschaften zu entwickeln und zu pflegen, die geprägt sind von wirklichem Interesse, dem rule of law (dt. Rechtsstaatlichkeit) zur Geltung verhelfen und zugleich den – teilweise berechtigten - Vorwurf doppelter Standards überwinden helfen.

Neben Krieg und Gewalt gibt es eine weitere nicht zu unterschätzende Bedrohung der Menschenrechte: die Korruption. Sie höhlt regelbasiertes Handeln aus und entstellt Institutionen bis zur Dysfunktionalität. Mit Checks and Balances, Regeltreue, Transparenz, Kontrolle, Öffentlichkeit und Strafverfolgung kann Korruption eingedämmt und verhindert werden. Aber auch international sollten Korruptionäre nicht hofiert werden. Denn sie sind keine Garanten für Stabilität, als die sie oft behandelt werden, sondern etablieren Systeme von Unrecht und Gewalt bis hin zu bewaffneten Konflikten.

Auch auf internationaler Ebene brauchen wir funktionsfähige Institutionen. Das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat ist problematisch und daher reformbedürftig. Dies wird immer dann besonders offenkundig, wenn sich einer der Akteure schwerster Verbrechen schuldig macht und zugleich in internationalen Organisationen einen adäquaten Umgang damit verhindert.

Jede und jeder ist gefragt

Viele der Aufgaben zur Aufrechterhaltung, Stärkung oder Durchsetzung menschenrechtsbasierten Handelns erfüllen zivilgesellschaftliche Initiativen. Am 10. Dezember 2022 sagte die Ukrainerin Oleksandra Matviychuk vom Zentrum für bürgerliche Freiheiten in ihrer Nobelpreisrede: „Gewöhnliche Menschen haben viel mehr Einfluss als sie denken. Die Stimmen von Millionen von Menschen aus verschiedenen Ländern können die Weltgeschichte schneller ändern als UN-Interventionen.“ Darin liegt unsere Hoffnung. Für ein wirksames „Nie wieder“ benötigen wir resiliente Gesellschaften. Das bedeutet, Fähigkeiten und Haltungen zu entwickeln, mit denen wir neuen Bedrohungen aufmerksam begegnen können. Überprüfbare Informationen und Argumente, ein solidarisches Miteinander und konsequentes Handeln können Paralysierung und Polarisierung entgegenwirken.

So ist „Nie wieder“ für jede und jeden Einzelnen eine Aufforderung, aktiv zu werden. Letztlich sind es immer Personen, die handeln (Menschenrechte verletzen) oder Handlungen unterlassen (nicht helfen). Ob Menschen in ihrem Zuhause, in Kindergärten und Schulen, auf öffentlichen Plätzen oder an Arbeitsstellen Diskriminierung, Mobbing, Missbrauch und Gewalt erfahren – wir sind gefragt, hinzuschauen und einzuschreiten, Menschenverachtung entgegenzutreten statt ihr das Wort zu reden. Unrechts- und Gewalterfahrungen haben fast immer mit Machtmissbrauch zu tun, und deshalb stehen die Betroffenen schnell alleine da – Entsolidarisierung aus Angst oder Opportunismus greift Raum. Menschenrechtsbildung kann dazu beitragen, die eigenen Rechte zu kennen. Die Bereitschaft, sich für andere einzusetzen, hängt wiederum vor allem von Herzensbildung ab. Oft braucht es dafür Mut, und den bringt nicht jeder Mensch in beliebiger Situation auf. Je machtvoller und unkontrollierter Täter agieren, umso geringer ist meist der Widerstand. Deshalb bedeutet „Nie wieder“ auch „Wehret den Anfängen“: Erkennt und bekämpft Unrecht, wenn es noch klein ist!

75 Jahre nach ihrer Deklarierung sind die Menschenrechte so aktuell wie eh und je. Damit sie ihre Wirkung als ein „Nie wieder“ gegen Unrecht und Gewalt entfalten, brauchen wir wache Köpfe, aufmerksame Herzen und ein solidarisches Miteinander.

Uta Gerlant



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