Die Vereinten Nationen und die nukleare Abrüstung
Einmal im Jahr, wenn sich die Staatengemeinschaft in New York zur Generalversammlung der Vereinten Nationen trifft, werden die großen Themen besprochen. Neben den Folgen des Klimawandels und dem Umgang mit Pandemien ging es in diesem Jahr ausführlich um den aktuellen Stand der weltweiten nuklearen Abrüstung. Im Anschluss an die Generaldebatte der Vereinten Nationen tagte ab dem vierten Oktober für vier Wochen der erste Unterausschuss, der für Abrüstung und internationale Sicherheit zuständig ist.
Fehlinvestitionen in Krisenzeiten
Viele Delegationen wiesen angesichts der zeitgleich auftretenden Krisen (Klimawandel, Corona-Pandemie, zunehmende globale Ungleichheit und geopolitische Spannungen) erneut auf die Bedeutung der vollständigen Abschaffung von Atomwaffen hin. So betonte die Malaysische Delegation: „Die Entwicklung und der Einsatz von Atomwaffen stellt weiterhin eine Bedrohung für die gesamte Menschheit dar. Angesichts der globalen Gesundheitskrise finden wir es entmutigend, dass Milliarden von Dollar für die Erhaltung und Modernisierung von Atomwaffen ausgegeben werden, anstatt Leben und Lebensgrundlagen zu retten." Ähnlich äußerte sich die Delegation aus Nicaragua: „Es ist nicht hinnehmbar, dass inmitten dieser Pandemie Massenvernichtungswaffen weiter modernisiert werden und damit die gesamte Menschheit gefährden.“
Stagnierende Abrüstungsbemühungen
Die Redebeiträge im ersten Unterausschuss kritisierten die geringen Abrüstungsbemühungen der Nuklearwaffenstaaten (Russland, USA, China, Frankreich, Großbritannien sowie Indien, Pakistan, Nordkorea und Israel). Insbesondere wurden die Raketentests Nordkoreas und die nuklearen Aktivitäten des Irans thematisiert. Auch der deutsche Botschafter Thomas Göbel richtete die Aufmerksamkeit auf diese Herausforderungen. Er betonte zudem, dass der 1968 verabschiedete Nichtverbreitungsvertrag angesichts der Machtverschiebungen und ansteigenden Spannungen der Grundstein für nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung bleibe. Des Weiteren wurde Deutschlands Engagement in Abrüstungsinitiativen wie der ‚Stockholm-Initiative‘ hervorgehoben, die ebenfalls Abrüstungsforderungen an die Atomwaffenstaaten stelle. Ausgeblendet wird dabei jedoch Deutschlands eigene Verantwortung, die sich durch die nukleare Teilhabe innerhalb der NATO und der Stationierung von US-Atomwaffen in Rheinland-Pfalz ergibt. Schritte zum Abzug dieser Waffen wären ein echtes abrüstungspolitisches Signal an die Staatengemeinschaft.
Für viele kritische Stimmen enttäuschend war auch, dass Deutschland in seinem Statement den im Januar 2021 in Kraft getretenen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (AVV) nicht erwähnte. Eine Anerkennung dieses Vertrags als Impuls für nukleare Abrüstung ist längst überfällig. Denn der Prozess zur Ächtung der verheerendsten Massenvernichtungswaffen beschäftigt eine Vielzahl von Staaten – 56 Staaten haben den neuen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen bereits ratifiziert, 86 unterschrieben.
Die Hohe Repräsentantin der UN für Abrüstungsfragen, Izumi Nakamitsu, sagte daher auch in diesem Forum „Ich begrüße das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages. Er ist ein klares Bekenntnis zu einer Welt frei von Atomwaffen und für multilaterale Abrüstung”.
Die regionalen Staatengemeinschaften ASEAN (Association of South East Asian Nations), CELAC (Community of Latin American and Caribbean States) und PSIDS (Pacific Small Island and Developing States) sowie Österreich, Brasilien, Kuba, Ecuador, Indonesien, Iran, Kazahkstan, Nigeria haben explizit die Bedeutung des AVV hervorgehoben und weitere Staaten zum Beitritt aufgefordert. Die Indonesische Delegation ermahnte auch die Staaten der nuklearen Teilhabe – zu denen Deutschland zählt –, die Modernisierung von Atomwaffen abzulehnen. Sie betonte, dass die Staaten, die sich indirekt an der nuklearen Abschreckung beteiligen, die gleiche Verantwortung wie die Atomwaffenstaaten hätten.
Stimmen der Betroffenen des atomaren Wettrüstens
Die Auswirkungen von Atomwaffentests wurden in diesem Jahr vergleichsweise stark thematisiert. Zwar liegen die Tests oft schon Jahrzehnte zurück, die Folgen sind aber noch heute spür- und sichtbar. Kirgisistan betonte zum Beispiel auch die ökologischen Folgen des Uranabbaus auf seinem Staatsgebiet. Es forderte wirksame Programme für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle in Zentralasien. Auch Aktivistinnen und Aktivisten aus anderen Ländern wiesen in zivilgesellschaftlichen Statements (online) auf ihren andauernden Kampf gegen die Folgen von Atomwaffentests hin. Noch heute seien Gemeinschaften vertrieben, Gesundheitsfolgen immer stärker spürbar und der radioaktive Müll dem steigenden Meeresspiegeln ausgesetzt. Die radioaktiv verseuchten Gebiete würden auch die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung erschweren.
Neues nukleares Wettrüsten?
Besondere Sorge verursachte die Anfang Oktober bekannt gewordene neue strategische Partnerschaft ‚AUKUS‘. Die USA und Großbritannien unterstützen dabei Australien beim Bau von Atom-U-Booten. Das Problem besteht unter anderem darin, dass Großbritannien und die USA ihre U-Boote mit 93,5 Prozent angereichtem Uran betreiben. Um solches Material nutzen zu können, müsste Australien das Material transferieren oder eine Anreicherung für militärische Zwecke beginnen. Beides wären fatale Schritte, entgegengesetzt den Zielen der nuklearen Abrüstung. Viele Staaten befürchten, dass dies ein nukleares Wettrüsten in der Region auslösen könnte, Misstrauen schüre und die geopolitischen Spannungen erhöhe – Faktoren, die kontraproduktiv für eine atomwaffenfreie Welt sind.
Alle Jahre wieder
Die neun Atomwaffen-Staaten rechtfertigen auch dieses Jahr weiterhin ihren Besitz von Massenvernichtungswaffen. Doch die Staatenmehrheit akzeptiert die stagnierenden Abrüstungsbemühungen nicht mehr. Sie spricht die konkreten Folgen von Atomwaffentests und -produktion an und besteht auf konkrete Abrüstungsinitiativen.
Wie jedes Jahr forderte die große Mehrheit der Staaten das Inkrafttreten des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) und forderte die Anhang-II-Staaten auf, ihn zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Ebenso wurde wiederholt auf die Bedeutung des Vertrags für spaltbares Material und die bilateralen Abrüstungsverträge zwischen Russland und den USA hingewiesen. Die allererste Resolution der Vereinten Nationen, verabschiedet 1946, rief zur „Abschaffung aller nationalen Bewaffnung mit Atomwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen” auf.
Noch heute steht die Staatengemeinschaft vor der Herausforderung dieses Problem zu lösen. Die Worte des österreichischen Delegierten sollten die künftigen Debatten prägen: „Wir können unsere Sicherheit nicht erhöhen, indem wir unser Zerstörungspotenzial vergrößern. Und vor allem nicht, indem wir an dem Mythos der nuklearen Abschreckung festhalten. Wir müssen diese schrecklichen Massenvernichtungswaffen abschaffen."
Anne Balzer, ICAN