Mit Recht zu einer nachhaltigen Zukunft
Anfang Dezember 2024 geschah in Den Haag etwas Historisches: Zum ersten Mal sollte der Internationale Gerichtshof (ICJ) ein Rechtsgutachten zur Frage erstellen, inwieweit Staaten rechtlich zum Klimaschutz verpflichtet und inwieweit sie für die Folgen des Klimawandels in vor allem ärmeren Staaten verantwortlich sind. 98 Staaten und zwölf Organisationen präsentierten zu diesem Komplex vor dem ICJ bis Mitte Dezember ihre jeweiligen unterschiedlichen Argumente. Dieses Gutachten, das im Jahr 2025 erwartet wird, wird zwar völkerrechtlich nicht bindend sein, es kann aber dennoch einen bedeutenden Einfluss auf künftige UN-Klimaschutzprozesse weltweit haben. Die zunehmende Verrechtlichung in Umweltschutzfragen zwischen Staaten im Völkerrecht zeichnet sich auch bei menschenrechtlichen Fragen ab: Seit dem Jahr 2022 ist das Recht auf eine saubere Umwelt offiziell als Menschenrecht anerkannt. Hier leisteten insbesondere der Menschenrechtsrat (HRC) sowie die Generalversammlung der Vereinten Nationen wichtige, teilweise jahrzehntelange Vorarbeiten, um zu dieser internationalen Anerkennung zu gelangen. In Heft 6/2024 der Zeitschrift VEREINTE NATIONEN, ›Für ein Recht auf Morgen‹, untersuchen die Autorinnen und Autoren aus diesem Grund unterschiedliche Aspekte zu menschenrechtlichen Fragen und dem internationalen Umweltschutz.
Sandra Kirchner betrachtet in ihrem Beitrag die Entwicklung zum wegweisenden Beschluss, das Recht auf eine saubere Umwelt offiziell als Menschenrecht anzuerkennen. Dieser gilt als Meilenstein, der die Menschenrechte eng mit ökologischen Herausforderungen verknüpft und dazu beiträgt, dass sich dieses Recht weltweit weiterentwickelt. Die UN-Sonderberichterstatterin für das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt, Astrid Puentes Riaño, spricht in der Rubrik ›Drei Fragen an‹ über den Zweck ihres Mandats, die Herausforderungen bei dessen Umsetzung sowie über Erfolgsbeispiele in der Umsetzung dieses für alle Menschen wichtigen Rechts. Sue Miller fordert die Einführung des Ökozid-Begriffs als eigenständiges Verbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC), um Umweltverbrechen auch endlich international zu ahnden. Armin Paasch beleuchtet die Verhandlung im UN-Menschenrechtssystem über ein Übereinkommen für Wirtschaft und Menschenrechte. Dieses böte eine einmalige Gelegenheit für eine nachhaltige Weltwirtschaft, die Deutschland und die Europäische Union (EU) nutzen sollten.