Nürnberg bleibt Maßstab

In diesem Jahr jährt sich das Ende des ersten Nürnberger Prozesses zum 80. Mal. Das Verfahren gegen führende Repräsentanten des nationalsozialistischen Deutschlands in den Jahren 1945/1946 war für die Entwicklung individueller strafrechtlicher Verantwortung im internationalen Recht wegweisend und prägt bis heute Institutionen, Prinzipien und Erwartungen an die internationale Gemeinschaft. Zugleich steht gegenwärtig das Völkerstrafrecht im Allgemeinen sowie der Internationale Strafgerichtshof (ICC) im Besonderen unter erheblichem Druck: Bewaffnete Konflikte, Vorwürfe selektiver Rechtsdurchsetzung und Herausforderungen bei der Durchsetzung internationaler Strafverfolgung stellen seine Legitimität und Wirksamkeit auf die Probe. Sanktionen der USA gegen den ICC und die ohnehin knappen Ressourcen erschweren die Arbeit zusätzlich. Wie der Gerichtshof und weitere Akteure des Völkerstrafrechts mit diesen Herausforderungen umgehen, analysieren die Autorinnen und Autoren im Heft 3/2026 der Zeitschrift VEREINTE NATIONEN.
Michaela Lissowsky und Bertram Schmitt heben hervor, dass die Immunität von Staatsoberhäuptern sie nicht vor Ermittlungen und der Strafverfolgung durch die Anklagebehörde in Den Haag schützt. Diese rechtliche Errungenschaft des Völkerstrafrechts führe zu politischen Angriffen. Andreas Sauermoser widmet sich den zahlreichen Wechselbeziehungen zwischen Menschenrechten und Völkerstrafrecht. Das Verhältnis sei weder eindimensional noch einseitig, sondern es beruhe auf wechselseitigen Einflussnahmen und einem gemeinsamen normativen Fundament. In der Rubrik ›Drei Fragen an‹ spricht Nour Nassif als Vertreterin der zivilgesellschaftlichen Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof (CICC) in Den Haag. Die Koalition hatte die Einrichtung des ICC mit dem Inkrafttreten des Römischen Statuts im Jahr 2002 maßgeblich vorangetrieben. Es geht um Erfolge, aber auch um die derzeitigen Herausforderungen des Gerichtshofs. Als ein Erfolg kann die Eröffnung des Vorverfahrens gegen den ehemaligen philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte gelten. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit seinem ›Krieg gegen Drogen‹ vorgeworfen. Der Fall sei brisant, argumentiert Frauke Heidemann, weil er juristische Zuständigkeitsfragen mit innenpolitischen Machtkämpfen vermische.