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Schuldspruch für Uganda

Vor über 20 Jahren beteiligte sich Uganda unrechtmäßig am Bürgerkrieg in der Demokratischen Republik Kongo. Bereits im Jahr 2005 wurde das Land dafür vor dem Internationalen Gerichtshof schuldig gesprochen – nun steht auch die Höhe der Reparationszahlungen fest.

In einem hohen Grasfeld sieht man von hinten einen Blauhelmsoldaten.
Ein Blauhelmsoldat der Friedensmission MONUC in Ituri im Jahre 2006. Aus dieser Mission ging 2010 die MONUSCO hervor. (UN Photo/Martine Perret)

Es ist das Ende einer langwierigen Auseinandersetzung zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Uganda: Ursprung des Konflikts war die rechtswidrige Besetzung Ituris, einer Provinz im Osten Kongos, durch ugandische Streitkräfte zwischen 1998 und 1999. Am 23. Juni 1999 zog die Demokratische Republik Kongo mit dem Fall vor den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag. 2005, gute zehn Jahre später, wurde Uganda für die Besetzung und für dort verübte Menschenrechtsverletzungen, Zerstörungen und Plünderungen schuldig gesprochen. Die Höhe und Art der Entschädigung festzulegen überließ das Gericht jedoch den Konfliktparteien. Da im Jahr 2015 noch immer keine Einigung gefunden worden war, wandte sich die DRK erneut an den Gerichtshof. Am 9. Februar 2022 legten die Richterinnen und Richter des IGH nun die Summe der Entschädigung auf 325 Millionen Dollar fest, davon 225 Millionen für Todesopfer und Verletzte, 40 Millionen für Sachschäden und 60 Millionen für die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Abholzung und Wilderei. Das rechtlich bindende Urteil aus Den Haag bleibt damit weit unter der Forderung Kongos, das Reparationszahlungen in Höhe von 11 Milliarden Dollar verlangt hatte. Trotzdem ist die Verurteilung gerade für die Opfer des Konflikts ein wichtiger Schritt, denn sie warten seit Jahren auf eine Entschädigung.

Der Kontext: Dauerhafte Instabilität in Kongo

Die Demokratische Republik Kongo erlangte 1960 die Unabhängigkeit und ist seither ein krisengeschütteltes Land. 1996 brach der sogenannte erste Kongokrieg aus. Uganda und Ruanda wirkten damals als Mitbegründer der Allianz „Demokratische Kräfte zur Befreiung Kongos“ (AFDL) aktiv am Sturz des damaligen kongolesischen Präsidenten Mobutu Sese Seko mit. Nach dem Machtwechsel gelang es dem neuen Staatsoberhaupt Laurent-Desiré Kabila jedoch nicht, das Land zu befrieden. Schon 1998 brach der zweite Kongokrieg aus. Er dauerte bis 2003 an und wird aufgrund der Beteiligung mehrerer Afrikanischer Staaten auch als „Afrikanischer Weltkrieg“ bezeichnet. Uganda war gemeinsam mit Ruanda, Burundi und verschiedenen Rebellengruppen Teil einer Allianz, die sich unter dem Namen „Kongolesischer Zusammenschluss für Demokratie“ (RCD) gegen Präsident Kabila stellte. Ruanda und Uganda nutzten die andauernde Instabilität der DRK, um mehrmals in das Land zu intervenieren, Rebellengruppen zu neutralisieren oder zu unterstützen und um sich an lokalen Bodenschätzen, insbesondere Gold und Coltan, zu bereichern.

Der Fall wird an den Internationalen Gerichtshof überwiesen

Für diese Handlungen musste Uganda sich 2005 vor dem Internationalen Gerichtshof verantworten. Der Gerichtshof ahndet Verletzungen des internationalen Rechts, allen voran der UN-Charta. Als höchstes rechtliches Organ der Vereinten Nationen urteilt er über Konflikte zwischen Staaten. Es können also keine Einzelpersonen vor dem IGH zur Rechenschaft gezogen werden. Neben Entscheidungen in der Sache kann der Gerichtshof auch über die Art und Höhe von Entschädigungen im Falle von Völkerrechtsverletzungen entscheiden. Die Urteile des Gerichts sind bindend und können nicht angefochten werden.

Die Verurteilung Ugandas im Jahr 2005

Die Demokratische Republik Kongo hatte Uganda aufgrund „bewaffnete[r] Übergriffe (…) auf dem Territorium der DR Kongo unter schwerwiegender Verletzung der UN-Charta und der Charta der Organisation für Afrikanische Einheit“ verklagt. Konkret wurde Uganda vorgeworfen, die ressourcenreiche Provinz Ituri besetzt und im eigenen Interesse verschiedene Milizen unterstützt zu haben. Zahlreiche Menschenrechtsverletzungen sowie Verletzungen des humanitären Rechts sollen von Uganda begangen worden sein. Dazu kam die illegale Ausnutzung natürlicher Ressourcen. Das Gericht in Den Haag bestätigt diese Vorwürfe in einem ausführlichen Grundsatzurteil. Es kommt zu dem Schluss, dass Uganda die Region Ituri ab August 1998 rechtswidrig besetzt hat und somit die Verantwortung dafür trug, die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Provinz nicht nur durch die eigenen Streitkräfte, sondern auch durch Dritte sicherzustellen. Das ist nicht erfolgt. Die unerlaubte Präsenz militärischer Truppen aus Uganda in Ituri stellt laut IGH außerdem einen schweren Bruch des Gewaltverbots unter Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen dar. Die verschiedene Rechtfertigungsgründe Ugandas, das Land habe mit Zustimmung der DRK oder vor dem Hintergrund der Selbstverteidigung gehandelt, wurden zurückgewiesen.

Der Schuldspruch aus 2005 war der Grundstein für das nun kürzlich gefällte Urteil über die Höhe der Entschädigungszahlung. Selbst wenn diese Urteile des IGH zu begrüßen sind, so stellen sie mit Blick auf die Instabilität der Region und die zahlreichen dort andauernden Konflikte nur einen begrenzten Beitrag zur Befriedung und Versöhnung dar. Denn in der DRK herrscht ein Bürgerkrieg, der zwar von Nachbarstaaten teils befeuert und ausgenutzt wird, aber der im Kern innerstaatlich ist. Die Gewalt geht von unterschiedlichen Milizengruppen aus, die Motive sind Territorien, ethnische Zugehörigkeit und Rohstoffe. Zwar wurden mittlerweile auch verschieden Rebellenführer aus Kongo vor ein internationales Gericht gestellt – vor den Internationalen Strafgerichtshof, der internationale Verbrechen von Einzelpersonen ahnden kann – doch die Verfahren in Den Haag erreichen die Lokalbevölkerung nicht ausreichend. Besonders die Entschädigung der Opfer ist ein essentieller Schritt zur Befriedung des Konflikts. Eine umfassendere Aufarbeitung auf lokaler Ebene mit Einbezug aller Konfliktparteien ist daher dringend notwendig. Dabei geht es um mehr als nur um die juristische Aufarbeitung.

Die erfolglosen Bemühungen der Vereinten Nationen

Die Vereinten Nationen bemühen sich bereits seit über zwanzig Jahren um mehr Stabilität in der Demokratischen Republik Kongo. Die UN-Friedenstruppe MONUSCO, die 1999 unter dem Namen MONUC nach Kongo entsandt wurde, ist die zahlenmäßig größte Friedenstruppe der Vereinten Nationen. Sie soll für Stabilität und Sicherheit sorgen und darf seit 2013 auch militärisch gegen Rebellengruppen vorgehen. Doch über Sicherheit hinaus benötigt das Land eine Stärkung staatlicher, demokratischer Strukturen, sowie nachhaltige und langfristige Pläne und Perspektiven für Menschen, die ihre Waffen niederlegen. Denn der Krieg ist in Kongo ein lukratives Geschäft. Rebellengruppen profitieren von der Ausbeutung von Bodenschätzen und sichern sich somit gute Einkünfte. Gerade im Osten des Landes, wo auch die Provinz Ituri liegt, gibt es kaum wirtschaftliche Alternativen zum Krieg.

Auch aktuell ist Ituri, die Provinz, die nun ugandische Entschädigungszahlungen erhalten wird, Schauplatz blutiger Auseinandersetzungen. Die Rebellentruppen des ADF (Allied Democratic Forces) stellt zurzeit eine akute Bedrohung für die Bevölkerung in Ituri dar. Die ADF sind eine vermeintlich mit dem Islamischen Staat verbündete Organisation, die auch in Uganda bereits tödliche Angriffe verübte. Ironischerweise kämpfen Kongo und Uganda nun, auf Anfrage der kongolesischen Regierung, als Sicherheitspartner gemeinsam gegen die Rebellen des ADF. Doch wie sich die Allianzen auch wandeln – die Provinz Ituri scheint von einer Waffenruhe noch weit entfernt.

Rebecca Fleming


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