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UN beschließt Verbot von Atomwaffen

Die zweite Verhandlungsrunde für ein völkerrechtlich bindendes Verbot von Atomwaffen ist abgeschlossen: 122 Staaten haben am 07. Juli 2017 in New York einen Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beschlossen. Das Abkommen verbietet Herstellung, Einsatz und Besitz nuklearer Waffen und ächtet bereits die Androhung eines Nuklearschlags sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten.

Elayne Whyte Gómez, Präsidentin der UN-Konferenz zum Atomwaffenverbot
Elayne Whyte Gómez, Präsidentin der UN-Konferenz zum Atomwaffenverbot. (UN Photo/ Rick Bajornas)

Die zweite Verhandlungsrunde für ein völkerrechtlich bindendes Verbot von Atomwaffen ist abgeschlossen: 122 Staaten haben am 07. Juli 2017 in New York einen Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beschlossen. Das Abkommen verbietet Herstellung, Einsatz und Besitz nuklearer Waffen und ächtet bereits die Androhung eines Nuklearschlags sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten. Initiiert wurden die Verhandlungen von Österreich, Irland, Südafrika, Nigeria, Brasilien und Mexiko und durch die International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN), einem Bündnis von Nichtregierungsorganisationen in über 100 Ländern, unterstützt. Seit 2012 arbeiten die Vereinten Nationen an dem Vertragsentwurf, der durch die Generalversammlung im September zur Unterschrift freigegeben wird. Sobald 50 Staaten den Entwurf ratifiziert haben, tritt er als völkerrechtlich bindendes Vertragswerk in Kraft. Damit könnte eine völkerrechtliche Lücke geschlossen werden: Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, die durch das Völkerrecht nicht verboten sind. 

Kritik am Atomwaffenverbot

Von den an der zweiten Verhandlungsrunde beteiligten Staaten stimmten lediglich die Niederlande gegen das Abkommen. Die offiziell anerkannten Atomwaffenstaaten (USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China) boykottierten die Verhandlungen ebenso wie die faktischen Atomwaffenstaaten (Indien, Israel, Pakistan). Das Abkommen zum Verbot von Atomwaffen wird daher in der Praxis als nicht umsetzbar kritisiert. Dieser Argumentation schlossen sich viele NATO-Staaten, darunter Deutschland, an. Die Bundesregierung teilte mit, dass sie zwar das Ziel einer atomwaffenfreien Welt teile, ein sofortiges Verbot aber nicht geeignet sei. Zudem äußerte Deutschland Bedenken,  dass ein Atomwaffenverbot dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) Schaden könne. Der NVV verbietet seit 1968 die Verbreitung von Nuklearwaffen, verpflichtet die Staatengemeinschaft zur Abrüstung dieser Waffen, erlaubt jedoch eine zivile Nutzung der Kernenergie. Der Verein ICAN Deutschland e.V. begleitet seit 2014 den UN-Prozess zum Atomwaffenverbot und bezieht zur Rolle Deutschlands kritisch Stellung. 

Atommächte unter Druck 

Vor diesem Hintergrund kann der beschlossene Vertragsentwurf trotz des Boykotts der Atommächte als Erfolg und als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt angesehen werden. Atomwaffenstaaten sind nun in der Pflicht den Besitz ihrer Nuklearwaffen besonders zu rechtfertigen. Einen konkreten Plan zu erarbeiten, wie Atomwaffen schrittweise abgerüstet werden können, liegt nun im Interesse der internationalen Staatengemeinschaft und kann nicht mehr auf bilaterale Verhandlungen zwischen einzelnen Atommächten beschränkt werden. Deutschland als ein Land, das selbst keine Atomwaffen besitzt, könnte hierbei eine Vermittlerrolle einnehmen, um aktiv an der Gestaltung der internationalen Ordnung und der Abrüstung mitzuwirken. 
 

Weitere Informationen zu den Verhandlungen um ein Atomwaffenverbot und der Rolle Deutschlands finden Sie hier. 

Christian Buschmann

 


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