Menü

UN-Friedensmissionen im Wandel der Zeit

Die Geschichte der UN-Friedenseinsätze reicht zurück zu den Anfängen der Vereinten Nationen. Seitdem unterlagen die Missionen großen Wandlungen. Sie spiegeln Veränderungen des internationalen Systems wider, aber auch die Schwierigkeit, dem Anspruch als neutraler Friedensakteur gerecht zu werden.

UN-Blauhelme laufen patroullieren in der Wüste
Ein Batallion von UNEF auf Patroullie zur Überwachung des Waffenstillstands (UN-Photo)

Die Vereinten Nationen wurden als erste internationale Organisation mit der Autorität ausgestattet, sowohl bewaffnete Streitkräfte als auch zivile Einsatzkräfte in Konfliktgebiete zu entsenden, um dort eine friedliche Konfliktlösung zu überwachen. Diese werden von den Mitgliedstaaten der UN gestellt. Vom Sicherheitsrat autorisiert, sollten sie nur dort aktiv werden, wo es einen Frieden „zu bewahren“ gab, das heißt erst nachdem Konfliktparteien Kampfhandlungen beendet hatten und einer UN-Mission zustimmten. Die erste offizielle friedenserhaltende Mission war eine Beobachtungsmission, die 1948 in den Nahen Osten entsandt wurde, um nach dem Palästinakrieg die vereinbarte Waffenruhe zu überwachen (UNTSO). Diese besteht bis heute fort. Der Tag ihrer Etablierung, der 29. Mai 1948, gilt als internationaler Tag der UN-Blauhelme.

Basierend auf den Kapiteln fünf und sechs der UN-Charta sollten UN-Blauhelme als bewaffnete Truppe ohne Kampfauftrag (ausgenommen der Selbstverteidigung) den Frieden zwischen Konfliktparteien erhalten und gegebenenfalls administrative und polizeiliche Aufgaben übernehmen. Bemerkenswert ist, dass die Gründer der UN solche bewaffneten Operationen nicht vorgesehen hatten und sie somit keinen Eingang in die UN-Charta fanden. Schließlich wurde die Architektur der UN und die starke Rolle des Sicherheitsrats mit der Hoffnung geschaffen, dass Kriege auf diplomatischen Wegen verhindert werden könnten. Was wir heute als Friedenssicherung bezeichnen, entstand auch aus der Not und Motivation heraus, auf die wachsenden Spannungen zwischen den Supermächten USA und UdSSR zu reagieren.

UN-Truppen im Korea-Krieg: Die Frühphase

Der Korea-Krieg im Jahr 1950 hatte weitreichenden Einfluss auf die künftige Gestaltung von Blauhelm-Einsätzen, da hier zum ersten Mal UN-Soldaten gegen den Willen eines ständigen Mitglieds des UN-Sicherheitsrates entsandt wurden. Zugleich entsprach die Mission nicht der ursprünglichen Konzeption einer neutralen und von der UN geführten Truppe, da sie unter der militärischen Führung der USA stand und aktiv für die Befreiung Südkoreas im Einsatz war. Die Operation wurde in Abwesenheit der UdSSR im Sicherheitsrat beschlossen. Diese boykottierte den Sicherheitsrat im Streit über die Frage, welcher der chinesischen Staaten den legitimen Platz im Sicherheitsrat einnehmen sollte: Die kommunistische Volksrepublik China oder „Nationalchina“, aus dem das heutige Taiwan hervorging. Als Reaktion auf die Lähmung des Sicherheitsrates setzten sich die USA für eine Aufwertung der UN-Generalversammlung gegenüber dem Sicherheitsrat ein. Die „Uniting for Peace Resoultion“ von 1950 schuf die alternative Möglichkeit für die Generalversammlung, auch im Falle der Uneinigkeit der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates Empfehlungen für "kollektive Maßnahmen“ zu beschließen, „einschließlich des Einsatzes von Waffengewalt.“

Nur sechs Jahre später zeigte sich, wie bedeutsam diese Entscheidung auch im Kontext der Dekolonisierung wurde. Während der Suez-Krise hatten Frankreich und Großbritannien zusammen mit Israel Truppen nach Ägypten entsandt, um ihre wirtschaftlichen Interessen mit Waffengewalt gegen Präsident Nassers Pläne durchzusetzen, den Suez-Kanal unter ägyptische Kontrolle zu bringen. Der Verstoß zweier Mitglieder des Sicherheitsrates gegen grundlegende Prinzipien der UN-Charta – Gewaltverbot und Souveränität der Staaten – bedrohte die normativen Fundamente der UN. Mit einer Mehrheit der Generalversammlung beschloss der UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld – gegen die Stimmen Frankreichs und Großbritanniens – die Entsendung der United Nations Emergency Force (UNEF). Im Gegensatz zu den relativ kleinen Missionen in den Palästinensischen Gebieten (UNTSO) und an der Grenze zwischen Indien und Pakistan (UNMOGIP), bestand die UNEF aus einem voll bewaffneten Kontingent und sollte den Waffenstillstand und Truppenrückzug überwachen.

In schneller Folge wurden weitere solcher „traditionellen“ Blauhelm-Missionen entsandt, unter anderem im Jahr 1958 in Reaktion auf die Libanon-Krise, 1960 während der Kongo-Krise, 1962 nach West-Guinea, 1963 nach Jemen, 1964 nach Zypern (bis heute aktiv), 1965 an die Indisch-Pakistanische Grenze,1973 an die ägyptisch-israelische und 1974 an die israelisch-syrische Grenze.

Multidimensionale Einsätze im Zeitalter der neuen Kriege

Die Auflösung der UdSSR setzte eine Reihe von Entwicklungen in Gang, die UN-Friedenseinsätze grundlegend veränderten. Zum einen stellte die Ausbreitung innerstaatlicher, ethnisch-nationaler Konflikte, Bürgerkriege und Massaker – wie in Bosnien-Herzegowina, Somalia oder Ruanda – das für die UN leitende Prinzip der Nichteinmischung in nationale Angelegenheiten in Frage. Hier kam die bis heute maßgebende Diskussion in Gang, ob die UN auch gegen den Willen staatlicher Autoritäten im Sinne des Schutzes individueller Menschenrechte eingreifen müsse. Damit stellte sich die Frage, ob und in welchem Maß dafür proaktiv militärische Gewalt eingesetzt werden kann. Der Bürgerkrieg in Somalia im Jahr 1991, der Völkermord in Ruanda 1994 und das Massaker von Srebrenica 1995 galten vielen als Beweis dafür, dass die passive Rolle von Blauhelm-Missionen überdacht werden müsste.

Aufbauend auf der „Agenda für Frieden“ vonGeneralsekretär Boutros Boutros-Ghali aus dem Jahr 1992 wurden UN-Friedensmissionen neben der „klassischen“ Aufgabe der Friedenssicherung neue Verantwortung für Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung zugedacht: Neben der Überwachung von Waffenstillständen sollten die UN nun auch den Schutz von Menschenrechten überwachen, politische Übergangsphasen unterstützten, Flüchtlinge reintegrieren, Verwaltungsaufgaben übernehmen, Milizen entwaffnen, humanitäre Hilfe leisten und Wahlen organisieren. Während dadurch andere UN-Agenturen stärker miteinbezogen wurden, sollte das Prinzip der Neutralität und strikten Nichtanwendung von Gewalt (ausgenommen der Selbstverteidigung) beibehalten werden.

Zugleich führte die Ausweitung der Blauhelm-Mandate zu sichtbaren Widersprüchen zwischen den ambitionierten Zielen und den begrenzten Mitteln solcher Missionen, auch bezüglich ihrer Möglichkeit, militärisch den Schutz von Zivilisten oder humanitäre Hilfe zu gewährleisten. So wurden in den 1990er-Jahren die Weichen für ein umfassenderes Engagement von UN-Blauhelmen gestellt, was auch immer häufiger mit Rufen nach einem „robusten“, das heißt militärisch-intervenierenden Mandat einherging. Ab 1999 griffen UN-Missionen in Bürgerkriegen in Kongo, Sierra Leone, Liberia, Burundi, Sudan sowie in Kämpfe zwischen Eritrea und Äthiopien ein. Kennzeichnend für alle Missionen war ein größerer Spielraum, um militärische Gewalt einzusetzen.

Hybride Missionen und Kontroversen der Gegenwart

Die Jahrtausendwende brachte einige Veränderungen in der Arbeitsteilung von Friedenseinsätzen: Länder des Globalen Südens stellen heute die Mehrheit der Blauhelm-Truppen, die wiederum mehrheitlich auf dem afrikanischen Kontinent im Einsatz sind. Weiterhin wird in „hybriden“ Einsätzen, wie in Sudan (UNAMID/UNITAMS) oder Somalia (AMISOM), eine stärkere Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen verfolgt. Hintergrund ist, dass der UN-Sicherheitsrat auch regionale Organisationen (NATO, EU, AU) mit der Umsetzung von Friedenseinsätzen beauftragen kann. Auch in Mali (MINUSMA) agieren UN-Blauhelme – bewaffnete und zivile Kräfte – in enger Zusammenarbeit mit internationalen (G-5 Sahel) und intergouvernementalen Organisationen, wie etwa der EU und AU. Weiterhin wurden UN-Truppen durch die Ausweitung robuster Mandate für die proaktive Bekämpfung von terroristischen Gruppen oder Rebellen, wie in Mali oder Kongo, vermehrt zum Ziel von Angriffen. Die Operationen wurden dadurch riskanter und komplexer. Kritische Stimmen befürchten, dass die UN sich damit ihrer besonderen Rolle als Vermittler und primär ziviler Akteur beraubt und die ursprünglichen Ursachen von Konflikten (Verteilung von Land, Diskriminierung von Minderheiten, Armut, etc.) in den Hintergrund treten könnten.

Wasil Schauseil

Weitere Informationen:


Das könnte Sie auch interessieren


  • Die Problematik des Peaceful Change

    Die Problematik des Peaceful Change

    01.06.1965
    Peaceful Change ist ein Begriff des Völkerrechts. Man versteht darunter die Änderung mehr oder weniger unhaltbarer politischer Zustände durch friedliche Mittel. Können etwa Deutschland, Korea, Vietnam, deren Teilung zu den unhaltbaren Zuständen zu… mehr

  • Die deutsche Friedenspolitik und die Vereinten Nationen

    Die deutsche Friedenspolitik und die Vereinten Nationen

    01.08.1966
    Den Vereinten Nationen fällt eine bedeutende Aufgabe bei der Sicherung des Friedens, der friedlichen Streitbeilegung internationaler Konflikte und der Durchsetzung völkerrechtlich anerkannter Grundsätze zu. In welchem Umfang Organe der Vereinten… mehr

  • Die rechtliche Natur der UNO und der Weg zur Festigung der internationalen Organisatio

    Die rechtliche Natur der UNO und der Weg zur Festigung der internationalen Organisatio

    01.06.1965
    Die Finanzkrise der Vereinten Nationen ist im Grunde eine Verfassungskrise. Es geht nicht so sehr darum, 150 Millionen Dollar aufzubringen. Die mit Zahlungen zurückstehenden Staaten, vor allem die Sowjetunion und Frankreich, weigern sich aus… mehr