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UN-Kommission in Deutschland: „Tief besorgt um die Situation von Menschen mit afrikanischer Abstammung“

Eine UN-Kommission äußerte sich nach Deutschlandreise „tief besorgt um die Menschenrechtssituation von Menschen mit afrikanischer Abstammung in Deutschland“. Trotz bisheriger Bemühungen und Erfolge muss Deutschland entschieden mehr tun, um rassistische Diskriminierung zu beseitigen.

Ein Mann sitzt in Anzug vor einem Mikrofon an einem Tisch. Hinter ihm sieht man eine UN-Flagge.
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe von Sachverständigen für Menschen afrikanischer Abstammung, Ricardo Sunga III, bei einer Pressekonferenz in New York im November 2016. (UN Photo/ Evan Schneider)

Um den Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März herum haben sich mittlerweile die Internationalen Wochen gegen Rassismus etabliert (13. bis 26. März). Dieses Jahr zählte die verantwortliche Stiftung deutschlandweit über 100.000 Teilnehmende an 2.000 Veranstaltungen und Aktionen. Sie alle dienten dem Zweck, die Gesellschaft weiter gegen Rassismus zu sensibilisieren und gegen rassistische Diskriminierung zu mobilisieren. Dieses Engagement der Zivilgesellschaft ist gegenwärtig dringend notwendig.

Aktuelle Berichte und Stellungnahmen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International geben einen Eindruck weshalb: im Jahr 2015 wurden vom Bundesministerium des Inneren beispielsweise 1.031 rassistisch motivierte Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte verzeichnet. Das sind 5-mal mehr Straftaten als 2014 und 16-mal mehr als 2013. Die Zahl der politisch rechts motivierten Gewalttaten ist zwischen 2013 und  2015 um 90 Prozent auf 980 gestiegen.

Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und andere politisch rechts motivierte Gewalttaten sind jedoch nicht die einzigen Indikatoren für die Existenz und Ausbreitung rassistischer Diskriminierung. Laut dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (Anti-Rassismus-Konvention) von 1965, ist rassistische Diskriminierung jede auf der „Hautfarbe“, der Abstammung, der nationalen oder der angenommenen oder tatsächlichen ethnischen Herkunft beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass ein gleichberechtigtes Anerkennen, Wahrnehmen oder Ausüben von Menschenrechten  und Grundfreiheiten im politischen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des Lebens verhindert oder beeinträchtigt wird.

Zwei Kinder stehen in einem begrünten Garten in Südafrika 1982. Das eine weiße Kind reicht dem schwarzen Kind eine Blume.
Rassismus ist kein biologisches Phänomen, sondern ein ideologisches Konstrukt. Zwei Kinder während der Apartheid in Südafrika im einem Garten in Kapstadt, 1982. (UN Photo/DB)

Rassistische Diskriminierung kennzeichnen also vor allem auch die alltäglichen und schwerer messbareren Formen von Rassismus. Hierzu zählen institutioneller Rassismus, Racial Pofiling (Polizeiliche Maßnahmen aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes) und Diskriminierung auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt.

UN-Kommission sieht dringenden Verbesserungsbedarf

Deutschland steht als Mitglied der Vereinten Nationen und als Vertragsstaat der Anti-Rassismus-Konvention in der Pflicht, rassistischer Diskriminierung entgegenzuwirken bzw. sie zu beseitigen. Dieser Verpflichtung kommt die Bundesrepublik jedoch nicht ausreichend nach. Das ist zumindest die Auffassung der Arbeitsgruppe von Sachverständigen für Menschen afrikanischer Abstammung. Die aus fünf Expert*innen bestehende Gruppe ist durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen mandatiert (Sondermechanismen) und entstand im Rahmen der Weltkonferenz gegen Rassismus 2001 im südafrikanischen Durban.

Ihre Aufgabe ist es, in Kooperation mit den jeweiligen Regierungen der Mitgliedsstaaten und deren Zivilgesellschaften Maßnahmen zu entwickeln, die die Diskriminierung von Schwarzen Menschen beseitigt. Zu Recherchezwecken besuchen die Expert*innen Mitgliedsstaaten wie jüngst im Februar Deutschland. Obwohl der finale Bericht erst im September veröffentlicht wird, steht unter dem Strich fest, dass Deutschland ein Rassismusproblem hat. Dies geht aus einer ersten sehr deutlichen Stellungnahme der Arbeitsgruppe hervor. Insgesamt sei man tief besorgt über die Menschenrechtslage von Menschen afrikanischer Abstammung.

Diese Sorge erwächst aus der Tatsache, dass Schwarze Menschen in Deutschland täglich mit Rassismus, negativen Stereotypen und vor allem weit verbreitetem Racial Profiling  konfrontiert sind. Ein Mangel an unabhängigen Beschwerdemechanismen und das Leugnen von Racial Profiling durch die Behörden befördere eine Art der Straflosigkeit in Fällen von rassistischer Diskriminierung von Seiten der deutschen Sicherheitskräfte. Die Arbeitsgruppe kritisiert auch die Mängel bei der Aufklärung von Polizeigewalt gegen Menschen afrikanischer Abstammung. Als Beispiel wird hier Oury Jalloh angeführt, der 2005 in Polizeigewahrsam verbrannte. Sein Tod ist bis heute nicht ausreichend aufgeklärt. Institutioneller Rassismus in den Behörden und der Justiz führe außerdem dazu, dass rassistische Straftaten oft nicht als solche verzeichnet werden und so eine angemessene Strafverfolgung verhindert wird.

Eine Demonstration in Beirut. Es sind viele Menschen auf der Straße zu sehen die bunte, arabischsprachige Pappplakate in die Höhe über ihre Köpfe halten.
Rassistische Diskriminierung betrifft nicht nur Schwarze Menschen in Deutschland. Hier eine Demonstration gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Beirut, Libanon, 2016. (Foto: Hasan Shaaban/IRIN)

Im öffentlichen Raum fürchten Betroffene um ihre Sicherheit und meiden bestimmte Orte und Plätze. Sie erfahren außerdem rassistische Diskriminierung in der Schule, am Arbeitsplatz und auf dem Wohnungsmarkt. Deutschland mangele es des Weiteren an einer historischen Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit, wie zum Beispiel dem Völkermord an den Herero und Nama. Diese Geschichtsvergessenheit befördere rassistische Denkweisen. In diesem Kontext äußert die Arbeitsgruppe konkrete Kritik an rassistischen Straßennamen oder der Benennung von Plätzen und Straßen nach Personen mit Kolonialvergangenheit.

Deutschlands Rassismusproblem nicht zum ersten Mal in der Kritik

Obwohl die Arbeitsgruppe ausdrücklich die Kooperationsbereitschaft der Behörden lobt und auch die Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf Vielfalt und Multikulturalität anerkennt, bleibt das harte Urteil bestehen. Das Diskriminierungsverbot sei zwar im Grundgesetz verankert, in der Praxis aber nicht umgesetzt. Vor allem einer engagierten deutschen Zivilgesellschaft und Selbstorganisationen wie zum Beispiel der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland, sei es zu verdanken, dass Rassismus zunehmend in den Fokus des öffentlichen Diskurses gerät.

Deutschlands Rassismusproblem ist weder neu, noch betrifft es nur Schwarze Menschen. Der jetzige Bericht der Arbeitsgruppe verdeutlicht nur anhand einer ausgewählten Gruppe, wo Mängel in der Umsetzung der Anti-Rassismus-Konvention zu finden sind. Diese Mängel haben eklatante Auswirkungen auf das alltägliche Leben von Menschen in Deutschland und sollten schnellstmöglich beseitigt werden.

Wer sich die Zeit nimmt, die Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung zur periodischen Überprüfung der Bundesrepublik Deutschland 2015 zu lesen, wird feststellen, dass sich die dort formulierten Sorgen und Empfehlungen mit denen der Arbeitsgruppe in 2017 sehr ähneln.


Prokop Bowtromiuk


Zum Weiterlesen: Der Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International "Leben in Unsicherheit- Wie Deutschland Opfer rassistischer Gewalt im Stich lässt".


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