Die XXXX. Mitgliederversammlung der DGVN am 14. November 2026 wählt unter anderem den neuen Vorstand des Vereins. Dieser ist das Leitungsorgan der DGVN und entscheidet über die programmatische Ausrichtung der Arbeit. Der Vorstand besteht aus mindestens sechs und maximal zwölf Mitgliedern, die für drei Jahre gewählt werden. Er muss paritätisch mit Frauen und Männern besetzt sein. Dem Gremium sollen mindestens drei Mitglieder angehören, die zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied im Vorstand eines DGVN-Landesverbandes sind. (Weitere Informationen finden Sie unter § 13 der Satzung der DGVN). Über dieses Formular können Sie einen Text und ein Foto zu Ihrer Bewerbung für den DGVN-Vorstand einreichen. Bis 30. Oktober 2026 über dieses Formular angemeldete Kandidaturen werden den Mitgliedern im Vorfeld der Versammlung bereitgestellt.