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Die UN-Frauenrechtskommission und ihre neuen Mitgliedstaaten

Im April wählte der UN-Wirtschafts- und Sozialrat 13 neue Mitglieder der UN-Frauenrechtskommission für die Zeitspanne 2022-2026. Wer sind die neuen Mitgliedstaaten und was ist ihre Aufgabe?

Eine junge Frau mit Kopftuch spricht in ein Mikrofon. Hinter ihr sieht man das Logo der 64. CSW.
Eine Jugenddelegierte spricht bei der Eröffnungssitzung zur 64. CSW in New York. Foto: UN Photo/Loey Felipe

International sorgte Ägypten im vergangenen Jahr für Aufruhr, als vier junge TikTok-Influencerinnen wegen ihrer Clips verhaftet und verurteilt wurden. Den Frauen wird vorgeworfen, gegen die ägyptischen „Familienwerte und -prinzipen“ zu verstoßen. Frauen- und Menschenrechtorganisationen warnen, dass der ägyptische Staat die Nutzung des Internets durch Frauen kontrolliert und somit ihre Freiheitsrechte einschränkt. Ägypten ist einer der 13 neuen Mitgliedstaaten, der ab kommendem Jahr die Arbeit der UN-Frauenrechtskommission (FRK) mitbestimmen wird. Dass die Arbeit des höchsten Gremiums der Vereinten Nationen zur Geschlechtergleichstellung auch von Staaten mitbestimmt wird, die die Durchsetzung von Frauenrechten nicht an höchster Stelle setzen, wirft Fragen auf.

Die FRK ist eine Fachkommission des Wirtschafts- und Sozialrates der UN (ECOSOC). Sie wurde 1946 ins Leben gerufen, um Geschlechtergerechtigkeit und das Empowerment von Frauen voranzutreiben. Seitdem hat sie dazu beigetragen, dass Frauenrechte ihren Platz auf der Agenda der internationalen Gemeinschaft finden. So waren ihre Mitglieder an der Entstehung der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beteiligt und wurden 1963 von der UN-Generalversammlung mit dem Erstentwurf der „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) beauftragt. Heute gehört zu ihrem Mandat unter anderem die Schaffung von Synergie-Effekten zwischen unterschiedlichen Prozessen auf UN-Ebene, die Auswirkungen auf Geschlechtergerechtigkeit haben. Und sie überprüft, inwieweit das fünfte Ziel für nachhaltige Entwicklung – die Geschlechtergerechtigkeit – und die strategischen Ziele der Pekinger Aktionsplattform zur Gleichstellung erreicht werden.

Wie ist die Frauenrechtskommission aufgebaut?

Die FRK besteht aus 45 Mitglieder, die jeweils für vier Jahre vom ECOSOC gewählt werden. Durch ein Rotationsprinzip wird jedes Jahr ein Teil der Kommission neu gewählt, um eine größtmögliche Kontinuität zu gewährleisten. Außerdem bestimmt ein repräsentativer geographischer Verteilungsschlüssel die Zusammensetzung der Kommission: 13 Mitglieder aus Afrika, elf aus Asien, neun aus Lateinamerika und der Karibik, acht aus Westeuropa und anderen Staaten und vier aus Osteuropa werden in die Kommission gewählt. Bei den Wahlen im April 2021 wurden zu den bereits in der Vergangenheit gewählten Ländern folgende 13 Mitglieder neu gewählt: Kap Verde, Ägypten, Mauretanien, Tunesien, Costa Rica, Panama, Trinidad und Tobago, China, Iran, Japan, Libanon und Pakistan. Die Amtszeit der Mitglieder gilt für die Zeitspanne von 2022 bis 2026. Aus den 45 Mitgliedern wird außerdem das Präsidium (englisch: „Bureau of the Commission“), das aus fünf Mitgliedern besteht und für zwei Jahre gewählt wird, ernannt. Die Aufgaben des Präsidiums bestehen hauptsächlich aus der Vor- und Nachbereitung und der Leitung der Sitzungen der FRK. Diese Sitzungen finden jährlich für zwei Sitzungswochen im UN-Hauptquartier in New York statt. Hierzu reisen Delegierte aus allen Mitgliedstaaten und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft aus der ganzen Welt nach New York, um den aktuellen Stand der Umsetzung der Frauenrechte zu diskutieren und voranzutreiben.

Ein genauerer Blick auf die neuen Mitgliedsländer

Die Wahl der neuen Mitglieder wirft die Frage auf, wie sich diese auf internationaler und nationaler Ebene für Frauenrechte einsetzen. Auf internationaler Ebene ist CEDAW das erste und einzige bindende frauenrechtliche Instrument und bietet Raum, sich für Frauenrechte zu positionieren. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens verpflichten sich Staaten zu einem weitreichenden Frauenrechtsschutz. Das darauf anschließende Fakultativprotokoll zu CEDAW ermächtigt Einzelpersonen und Personengruppen, bei einer Verletzung ihrer Frauenrechten gegen den dafür verantwortlichen Staaten – falls dieser ein Vertragsstaat zum Fakultativprotokoll ist – Beschwerde einzulegen. Um die Arbeit des FRK effektiv zu gestalten, ist zu erwarten, dass die neuen Mitglieder ihren Bürgerinnen Schutz gewährleisten.

Positiv zu vermerken ist, dass fast alle der 13 neuen Mitglieder, außer Iran, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert haben. Damit setzen sie ein klares Zeichen für Frauenrechtsschutz und zur Relevanz des Übereinkommens. Dennoch ernüchtert die geringe Zahl der neuen Mitglieder, die auch das damit einhergehende Individualbeschwerdeverfahren ratifiziert haben. Nur vier Staaten der 13 neuen Miglieder – Kap Verde, Tunesien, Costa Rica und Panama – ermöglichen ihren Bürgerinnen, ein Individualbeschwerdeverfahren gegen einen Vertragsstaat einzulegen.

Wie steht es um die Lage der Frauenrechte in den neuen Mitgliedstaaten?

Der „Women Peace and Security Index” präsentiert eine Rangliste für 167 Staaten, die auf Rang 1 das sicherste Land für Frauen und auf Rang 167 das unsicherste Land für Frauen aufführt. Die Rangplätze der neuen Mitglieder der FRK weist eine große Spannweite auf. So kann Japan (Rang 29) als das sicherste Land für Frauen und Mädchen und Pakistan (Rang 164) als das unsicherste Land bewertet werden. Neben der großen Spannweite fällt auf, dass die neuen Mitglieder im Durchschnitt einen hohen und damit schlechteren Rang auf dem Index besetzten. So liegt der Durchschnittswert der aktuellen Mitgliedsländer, aus dem sich die FRK bis 2022 zusammensetzt, bei Rang 84. Der Durchschnitt der 13 neuen Mitglieder liegt bei Rang 100 und weist damit auf keine sichere Frauenrechtslage hin (Kap Verde: Rang 98, Ägypten: Rang 151, Mauretanien: Rang 151, Tunesien: Rang 121, Costa Rica: Rang 45, Panama Rang: 70, Trinidad und Tobago: Rang 41, China: Rang 76, Iran: Rang 118, Japan: Rang 29, Libanon: Rang 147, Pakistan: Rang 164).

Anstehende Aufgaben der Frauenrechtskommission       

Es ist auffällig, dass die 13 neuen Mitglieder der FRK alle noch keine Paradebeispiele für einen ausgezeichneten Frauenrechtschutz auf nationaler oder internationaler Ebene sind. Spannend wird es darum, wenn die Schwerpunkt- und Überprüfungsthemen der FRK für die kommenden Jahre ab 2024 gewählt werden. Denn die Themenauswahl setzt die Rahmenbedingungen der Arbeit des Ausschusses. In Zukunft wird sich  zeigen, wie die neu zusammengesetzte Kommission in den kommenden Jahren zur Verbesserung der weltweiten Frauenrechtslage beitragen wird.

Shila Block


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