Drei Fragen an Astrid Puentes Riaño
Warum gibt es eine Sonderberichterstatterin für das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt?
Dieses Mandat wurde geschaffen, um die enge und essenzielle Verbindung zwischen Menschenrechten und Umwelt in den Vordergrund zu rücken. Diese Verbindung ist angesichts der dreifachen planetaren Krise – Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Umweltverschmutzung – für die gesamte Menschheit immer deutlicher geworden. Das Mandat unterstützt die Staaten dabei, das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt in ihren politischen Strategien und Rahmenwerken zu priorisieren. Es soll saubere Luft, gesundes und nachhaltiges Wasser, gesunde Nahrung, ein sicheres Klima, eine intakte Biodiversität und nicht toxische Umgebungen gewährleisten. Zudem dient es als Orientierungshilfe für Regierungen und Unternehmen, dieses Recht für alle zu respektieren, zu schützen und zu erfüllen.
Kann das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt in Zeiten einer beispiellosen planetaren Krise überhaupt umgesetzt werden?
Ja, unbedingt und heute mehr denn je. Unsere gegenwärtigen Krisen verschlechtern die Gesundheit und die Lebensqualität, insbesondere für marginalisierte Gruppen. Die Anerkennung dieses Rechts als Menschenrecht unterstreicht die dringende Notwendigkeit für globale Verantwortlichkeit und systemische Veränderungen. Eine umfassende Umsetzung kann zu den notwendigen Transformationen beitragen. Dies muss von Staaten, internationalen Organisationen, Unternehmen und anderen Akteuren in den Vordergrund gestellt werden.
Was sind bewährte Verfahren in Bezug auf das Recht auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt und dessen Umsetzung?
Bewährte Verfahren umfassen Rahmenwerke, die Menschenrechte und Umweltschutz als zentrale Elemente integrieren. Sie setzen auf politische Maßnahmen und verbindliche rechtliche Standards, die sowohl die Menschen als auch den Planeten schützen. Dazu gehören der Zugang zu Rechtsmitteln für betroffene Gemeinschaften, die Anwendung eines intersektionalen Ansatzes, das Respektieren des indigenen und lokalen Wissens sowie umfassende Schutzmaßnahmen für Umweltschützerinnen und Umweltschützer. All diese Maßnahmen sind Schritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen und gerechten Zukunft.
Das Kurzinterview und weitere Beiträge zu menschenrechtlichen Fragen und dem internationalen Umweltschutz finden Sie im Heft 6/2024 ‘Für ein Recht auf Morgen’ der Zeitschrift VEREINTE NATIONEN.