Eine stärkere Rolle für die Menschenrechte in UN-Friedensmissionen

Menschenrechte sind ein Grundpfeiler der Vereinten Nationen. Doch in Friedenseinsätzen wurden sie erst spät bedeutend. Das erste Mal wurde eine Menschenrechtskomponente 1991 im Rahmen der UN-Beobachtermission in El Salvador eingerichtet. In den Folgejahren trat das Thema wieder in den Hintergrund. Erst im Jahr 2012 nach einem Arria-Formel-Treffen – einem informellen, flexiblen Sitzungsformat des UN-Sicherheitsrats – wurden Menschenrechte als Schlüsselkonzept innerhalb der Friedenssicherung begriffen.
Die meisten UN-Friedensoperationen verfügen seither über ein Menschenrechtsteam, das für die Umsetzung des im Mandat festgehaltenen Menschenrechtsauftrags zuständig ist. Diese Teams sollen dazu beitragen, die Menschenrechte in allen Missionsaktivitäten zu verankern. Dafür koordiniert es sich eng mit den Regierungen der Einsatzländer, nationalen Institutionen und der Zivilgesellschaft. Friedenseinsätze mit Menschenrechtskompenenten “bringen uns näher an die Leute heran, denen die Missionen dienen”, fasst die UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet zusammen.
Jüngste Entwicklungen: Die A4P-Initiative
Friedenssicherungen agieren häufig in einem gefährlichen Umfeld, mit langwierigen Konflikten unter komplexen Mandaten. Immer wieder kommt es zu Vorfällen, bei denen UN-Blauhelmsoldaten Menschenrechtsverbrechen an der Zivilbevölkerung nicht verhindern oder vereinzelt sogar selbst begehen.
Um dies künftig zu verhindern und die Friedensmissionen im Allgemeinen wirkungsvoller aufzustellen, hat UN-Generalsekretär António Guterres 2018 die Initiative “Action für Peacekeeping” (A4P) ins Leben gerufen. Bisher haben über 150 Mitgliedsstaaten die A4P-Erklärung unterzeichnet. Sie umfasst acht Themenbereiche mit zahlreichen Verpflichtungen. Vier Themenbereiche erwähnen ausdrücklich die besondere Rolle der Menschenrechte.
Menschenrechtstraining in der Ausbildung integrieren

Eine im Juli 2020 von Deutschland geleitete Schwerpunktveranstaltung des UN-Sicherheitsrats widmete sich der Frage, wie Friedensmissionen effektiver dazu beitragen können, Menschenrechte zu stärken. Dabei wurden auch Verpflichtungen aus der A4P-Initiative aufgegriffen und debattiert. Als besonders wirkungsvolle Hebel wurden die Ausbildung des UN-Personals und die Rolle von Frauen in der Friedenssicherung identifiziert.
Zwar sind die internationalen Menschenrechte ein Schlüsselelement der UN-Ausbildung, doch die Qualität der Einsatzvorbereitung variiert stark. Die Ausbildung ist häufig nicht auf die spezifische Mission zugeschnitten. Deutschland wird deswegen ein Menschenrechtstraining bei allen Ausbildungen für UN-Friedenseinsätze verpflichtend machen.
Frauenquote für UN-Friedensmissionen
Neben der Verbesserung der Ausbildung ist der Beitrag weiblicher Blauhelme zu einer effektiveren Umsetzung der Menschenrechte zentral. Bereits in der Resolution 1325 und ihren Folgeresolutionen wurde gefordert, dass Frauen in UN-Missionen stärker repräsentiert sein müssen. Studien zeigen, dass mehr weibliche Einsatzkräfte in Friedensmissionen dazu beitragen, dass Missionsmandate wirksamer und nachhaltiger umgesetzt werden. Sie haben oft einen besseren Zugang zur weiblichen Zivilbevölkerung und können dadurch zusätzliche Informationen zur Menschenrechtssituation im Einsatzland sammeln. Dies gilt insbesondere bei sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten. Um eine höhere Beteiligungsquote von Frauen in Friedensmissionen zu erreichen, ist es allerdings unabdingbar, dass die nationalen Armeen, die das Personal entsenden, mehr Frauen beziehungsweise überhaupt Frauen beschäftigen. Hier ist noch viel Luft nach oben: In vielen nationalen Armeen liegt der weibliche Anteil bei null bis fünf Prozent.
Sind Friedensmissionen und Menschenrechte untrennbar?
“Menschenrechte müssen in Friedenseinsätzen oberste Priorität habe. Sie dürfen niemals der militärischen Zielsetzung untergeordnet werden”, appellierte Kramp-Karrenbauer, die den Vorsitz der Veranstaltung innehatte. Einzelne Ländervertreterinnen und -vertreter waren in diesem Punkt jedoch deutlich zurückhaltender und betonten in ihren Redebeiträgen, dass das Ziel von UN-Friedensmissionen nur die Hilfe bei der politischen Beilegung von Konflikten sein sollte. Sie befürchten, dass eine zu starke Politisierung des Themas Menschenrechte nicht zielführend sei und hoben hervor, dass der UN-Sicherheitsrat kein Menschenrechtsgremium sei.
Einig waren sich die meisten Länder jedoch darin, dass Mandate von Friedensmissionen auf die Durchsetzung und Wahrung der Menschenrechte zugeschnitten sein sollten und dass es gut ausgebildetes Personal und entsprechende finanzielle Mittel braucht. Noch Ende 2020 plant Deutschland den Dialog im Rahmen einer weiteren Veranstaltung zu vertiefen. Dort sollen dann gemeinsam praktische Vorschläge für die stärkere Verankerung von Menschenrechten in Friedensmissionen erarbeitet werden.
Maheba Goedeke Tort