Menü

Eine Wende im Flüchtlingsschutz der Vereinten Nationen?

Die Ungleichverteilung ist gewaltig. Im Jahr 2014 kamen drei viertel aller Flüchtlinge weltweit aus nur elf Staaten und nur sieben Staaten alleine beherbergten fünfzig Prozent aller Flüchtlinge. Die Trends haben sich nach Angaben des UNHCR auch 2015 fortgesetzt. Der UN-Generalsekretär Ban Ki-moon fordert deshalb eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen auf die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen und betont die Notwendigkeit multilateralen Handelns zur Lösung der Flüchtlingsproblematik. Eine Plenartagung der UN-Generalversammlung im September soll nun den möglichen Anstoß für einen neuen globalen Pakt geben.

Zelte des UNHCR
Um die nötigste Grundversorgung von Flüchtlingen kümmert sich oftmals das UNHCR- die Mitgliedsstaaten haben hierzu nicht immer ausreichend Kapazitäten. (Foto: DFID)

Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) schätzte in einem Bericht zu Beginn dieses Jahres die Zahl der gewaltsam vertriebenen Menschen auf etwa 60 Millionen weltweit (Halbjahres-Trend UNHCR). Dazu zählten Binnenvertriebene, Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und Rückkehrer*innen (vgl. DGVN-Themenschwerpunkt). Das Flüchtlingshilfswerk geht derzeit nicht davon aus, das die Anzahl der Menschen auf der Flucht im Jahr 2016 abnehmen wird.

Ein Aspekt in dem Bericht des UNHCR sticht besonders hervor: die Verteilung von Flüchtlingen auf die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bleibt stark unausgeglichen. Von den ca. 15,1 Millionen Flüchtlingen Mitte 2015 hielten sich rund fünfzig Prozent in nur sieben Mitgliedsstaaten auf. Von den zehn Ländern, die absolut die meisten Flüchtlinge weltweit aufgenommen haben, befinden sich fünf in der Subsahara (Äthiopien, Kenia, Uganda, der Tschad und der Sudan) und beispielsweise keines in der Europäischen Union. Die Türkei, Pakistan und der Libanon haben den Schätzungen zu Folge gemeinsam rund 4,5 Millionen geflohener Menschen aufgenommen und beherbergen somit fast dreißig Prozent aller Flüchtlinge.

Diese ungleiche Verteilung von Schutz suchenden Menschen birgt Risiken. Durch eine starke Belastung einzelner Mitgliedsstaaten kommt es zu einer enormen Strapazierung derer Kapazitäten und zu einer bedrohlichen Unterversorgung von geflüchteten Menschen in allen Bereichen. Hieraus resultieren Menschenrechtsverletzungen. Flüchtlinge leben unter menschenunwürdigen Umständen und werden inhaftiert, Kinder besuchen keine Schulen, Frauen werden Opfer von sexualisierter Gewalt weil ihnen nicht ausreichend Schutz gewährleistet werden kann und das Menschenrecht Asyl zu suchen kann nicht ausreichend wahrgenommen werden. Des Weiteren entstehen auch längerfristige Aufgaben, die bei einer Überbelastung einzelner Staaten nicht ausreichend gemeistert werden können. Mangelnde Integrations- und Partizipationsmöglichkeiten resultieren dann in Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit. Diese wiederum sind Nährboden für neue Konflikte.

Der UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon besucht eine Flüchtlingsunterkunft in Rom, Italien
Der UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon besucht eine Flüchtlingsunterkunft in Rom, Italien. (UN Photo/ Rick Bajornas)

UN-Generalsekretär stellt Bericht vor

Der noch amtierende UN-Generalsekretär Ban Ki-moon stellte deshalb nun einen Bericht vor, der multilaterale Verantwortung für die Lösung der Flüchtlingsproblematik in den Mittelpunkt rückt. Größere Fluchtbewegungen müssen als internationales Problem anerkannt und die Lösung nicht in einzelstaatlichem Handeln gesucht werden. Dabei lobt der Generalsekretär die Aufnahmebereitschaft einiger weniger Staaten und spricht auch den jeweiligen Zivilgesellschaften seinen Dank aus. Er merkt er jedoch an, dass die letzten Jahre klar gezeigt hätten, dass einzelne Staaten nicht mehr in der Lage seien große Ströme von Flüchtlingen adäquat zu verwalten und zu beherbergen.

Die Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen könne bei entsprechendem Einsatz einzelne Länder entlasten und so allen Flüchtlingen langfristig Sicherheit und Schutz gewähren. Ein solcher, multilateraler Lösungsansatz muss nach Auffassung des Generalsekretärs auch sichere und legale Fluchtwege beinhalten. Denn es sind die illegalen Grenzüberschreitungen bei denen täglich Flüchtlinge sterben, Minderjährige spurlos verschwinden und Flüchtlinge exzessiver Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte ausgeliefert sind. Die internationale Hilfestellung, Kooperation und Solidarität muss mehrere Ebenen einschließen. Neben einer umfassenderen, dringend notwendigen, finanziellen Unterstützung der Aufnahmeländer, betont der Bericht auch die Dringlichkeit einer umfassenden Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern von geflüchteten Personen.

Hierzu muss das Rad nicht neu erfunden werden. Vielmehr ist die Forderung nach einer multilateralen Zusammenarbeit in der Lösung der Flüchtlingsproblematik schon länger Bestandteil des Regimes zum Schutz von Flüchtlingen. Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und als auch das Zusatzprotokoll von New York (vgl. DGVN-Themenschwerpunkt) betonen dies. Zu kritisieren ist jedoch, dass diese Ansätze teils nicht ausreichend implementiert wurden.

Ein Paar vor den Trümmern ihres Hauses in der Ostukraine.
Bewaffnete Konflikte bleiben die Hauptursache für Flucht und Vertreibung: ein Paar vor den Trümmern ihres Hauses in der Ostukraine. (Foto: McConnell/UNHCR)

Plenartagung der Generalversammlung im September

Eine Plenartagung der UN-Generalversammlung im September soll eben diese bereits existierenden Ansätze bekräftigen und präzisieren. Der Bericht des Generalsekretärs enthält auch konkrete Vorschläge. Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen könnten sich zum Beispiel dazu bereit erklären, 10% der weltweiten Flüchtlingspopulation über sogenannte Resettlement- Programme auf legalem Wege aufzunehmen. Das würde die Hauptaufnahmeländer bereits entlasten. Dies kann beispielsweise über Familienzusammenführungen, medizinische Bedürftigkeit oder aber Arbeits- und Ausbildungsprogramme erfolgen.

Der Generalsekretär betont die einmalige Chance, die die Plenartagung den Mitgliedsstaaten biete, auch neue Ansätze zur Verwaltung der Flüchtlingsströme zu entwickeln. Anschließend an die Plenartagung soll ein neuer globaler Pakt entstehen, der ein Bekenntnis zur geteilten Verantwortung aller Mitgliedsstaaten für den Flüchtlingsschutz bekräftigt und einfordert.

Schon in der Vorbereitungsphase wird deutlich, dass die Plenartagung von unterschiedlichen Interessen geprägt sein wird. Während die Europäische Union den Aspekt der geteilten Verantwortung begrüßt und sich für eine striktere begriffliche Trennung von Migration und Flucht einsetzt, pochen Brasilien und andere Staaten auf eine Ausweitung des Flüchtlingsstatus auch auf Personen, die vor Naturkatastrophen fliehen. Argentinien äußerte Bedenken hinsichtlich der Verwendung des Terminus „irreguläre Migration“, da Migration ein unveräußerliches Recht eines jeden Menschen sei. Russland betont, das die Hauptursache für Flucht und Migration die Einmischung fremder Staaten in die Souveränität von Nationalstaaten sei und steht der Initiative somit kritisch gegenüber.

So groß die Chance also auch sein mag, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen zukünftig besser geschützt werden, so sehr besteht auch das Risiko, das die Plenartagung im September keine Neuerungen bringen wird. Dabei wäre eine globale Anstrengung zur Lösung der Flüchtlingsproblematik derzeit dringend notwendig.

Lesen Sie auf unserem DGVN- Themenschwerpunkt mehr zur Thematik Flucht und Asyl...


Prokop Bowtromiuk


Das könnte Sie auch interessieren