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Frauen im Recht

Vor rund 100 Jahren wurden in Deutschland erstmals Frauen für „Ämter und Berufe der Rechtspflege“ zugelassen, dennoch blieben Richterinnen lange die Ausnahme. Zeiten haben sich geändert, doch weltweit bleibt es für Frauen schwierig, bestimmte öffentliche Ämter, gerade im Rechtssystem, zu bekleiden.

Frauen vor einem Gerichtsgebäude in Haiti. (UN Photo/Victoria Hazou)

2012 waren im weltweiten Durchschnitt nur etwa 25 Prozent der Beschäftigten im Rechtssystem Frauen. So zählte beispielsweise der Internationale Gerichtshof in Den Haag seit seiner Gründung 1945 nur fünf Richterinnen – im Vergleich zu 106 männlichen Richtern. Zwar ist die Anzahl der Frauen im Rechtssystem in den vergangenen Jahren gestiegen: weltweit lag der Anteil weiblicher Richter 2017 bei 40 Prozent und innerhalb der OECD-Mitgliedsstaaten waren 2017 sogar knapp über die Hälfte aller Richterinnen und Richter Frauen. Jedoch nimmt ihr Anteil auf den hochrangigen richterlichen Positionen sowie in leitenden Funktionen der Anwaltschaft ab. 

Rechtssysteme brauchen Frauen

Dabei ist die Präsenz von Frauen im Rechtssystem dringend notwendig. Denn die Integrität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz können nur garantiert werden, wenn das Justizsystem und die, die es vertreten, die Gesellschaft in ihrer Vielfältigkeit repräsentieren. Dies ist in den Grundsätzen von Bangalore für richterliches Verhalten von 2002 festgehalten. Diese Weiterentwicklung der UN-Grundprinzipien zur Unabhängigkeit der Richterschaft von 1985 setzt voraus, dass Richterinnen und Richter gerecht urteilen und sich der Vielfalt der Gesellschaft bewusst sind. Letzteres bedeutet, Unterschiede, die sich aus verschiedenen Gründen wie beispielsweise Geschlecht oder sexueller Orientierung ergeben, zu erkennen und zu verstehen. Die Präsenz von Frauen als Akteurinnen im Rechtssystem ist daher eine wichtige Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat und erhöht das Vertrauen von Rechtssuchenden in die Justiz

Natürlich sind Richterinnen und Anwältinnen an die gleichen Rechtsvorschriften gebunden wie ihre männlichen Kollegen, jedoch basieren Frauen ihre Entscheidungen auf andere Erfahrungen. Somit eröffnet ihre Präsenz im Rechtssystem neue Perspektiven und trägt dazu bei, unbewusste Vorurteile und Stereotypen zu überwinden. Rechtssuchende Frauen werden außerdem ermutigt, sich der Justiz anzuvertrauen, insbesondere in Angelegenheiten, die sexualisierte und häusliche Gewalt betreffen

Der Weg für Frauen ins Recht – eine Herausforderung

Teil des Justizsystems zu werden und darin tätig zu sein, ist für Frauen mit vielen Herausforderungen verbunden. Gemäß der Ergebnisse eines internationalen Zusammentreffens von Richterinnen und Anwältinnen im Jahre 2013 in Genf, sind für Richterinnen und Richter die Einstellungs- und Nominierungsprozesse häufig intransparent und werden von persönlichen Kontakten und Empfehlungen beeinflusst. Da Frauen im Richteramt historisch unterrepräsentiert sind, sind sie bei diesen Auswahlprozessen oft automatisch benachteiligt. Darüber hinaus unterliegen Frauen in der Ausübung ihres Berufs oft einer strengeren Beurteilung. Einige Frauen berichteten auch von Situationen, in denen sie von jüngeren Kollegen in ihrem Amt nicht ernst genommen wurden und in denen sie Diskriminierung am Arbeitsplatz bis hin zu sexueller Belästigung ausgesetzt waren. 

Dazu kommt, dass in einigen Ländern Frauen in rechtlichen Berufen schlicht unerwünscht sind. Insbesondere konservative religiöse Ansichten können dazu beitragen, Frauen den Weg in die Justiz zu erschweren. Studien zu Frauen im Justizsystem im arabischen Raum zeigen, dass in vielen muslimisch geprägten Ländern zwar zunehmend Offenheit gegenüber Frauen im Richteramt herrscht, in einigen Ländern jedoch die religiös-konservative Überzeugung, nach der juristische Berufe nicht für Frauen bestimmt sind, weiterhin vorherrscht. So wurde noch 2013 in Libyen die Präsenz von Frauen in Justizberufen vor dem Obersten Gericht angefochten und in Ländern wie Somalia oder Oman gab es 2019 noch immer keine einzige Richterin.  

Frauen in der Justiz ist ein Menschenrecht

Dass Frauen öffentliche Ämter bekleiden dürfen, ist ein allgemein anerkanntes Menschenrecht. Bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 sowie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 halten fest, dass alle Menschen gleichermaßen dazu berechtigt sind, in öffentlichen Ämtern beschäftigt zu sein. Das 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedete Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, bekräftigt die Verpflichtung von Staaten, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung gegen Frauen im öffentlichen Raum zu unterbinden und sicherzustellen, dass Frauen öffentliche Funktionen auf allen Ebenen der Regierung ausüben dürfen. Noch expliziter formuliert es die Erklärung und die dazugehörige Aktionsplattform von Beijing von 1995, die Staaten dazu aufruft sicherzustellen, dass Frauen die gleiche Möglichkeit haben wie Männer, als Richterinnen, Anwältinnen oder sonstige Gerichtsbeamtinnen tätig zu sein. 

Frauen und die Justiz nach bewaffneten Konflikten

Die Beteiligung von Frauen im Rechtssystem ist nicht nur vor klassischen Gerichten von großer Bedeutung, sondern auch bei der Aufarbeitung von Konflikten. Studien belegen, dass die Beteiligung von Frauen in der Verhandlung von Friedensabkommen die Chancen auf einen langfristigen Frieden deutlich erhöht. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass Friedensabkommen, die mit Beteiligung von Frauen verhandelt wurden, scheitern um 64 Prozent geringer. 

Entscheidend ist die Beteiligung von Frauen in Postkonfliktprozessen auch, um Frauen zu ermutigen, auszusagen und sie im Prozess vor unsensiblem Verhalten zu schützen. Die Präsenz von Richterinnen in Prozessen der Übergangsjustiz trägt - gemäß einer Studie des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien - zu respektvolleren Befragungen von Klägerinnen durch die Verteidigung bei. 

Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit

Ghanas Ministerin für Gender, Kinder und Sozialen Schutz bei einem Treffen des UN-Sicherheitsrates zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit. (UN Photo/Rick Bajornas)

Es hat gedauert, bis die internationale Gemeinschaft die Wichtigkeit erkannt hat, Frauen in die Übergangsjustiz einzubeziehen. Mit der Resolution 1325 zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ aus dem Jahre 2000 wurde ein „tiefgreifender Bewusstseinswandel in der internationalen Politik“ eingeleitet. Die Resolution betont die Notwendigkeit der gleichberechtigten und uneingeschränkten Beteiligung von Frauen an allen Bemühungen zur Erhaltung und Förderung von Frieden und Sicherheit. Sie fordert zudem die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen im Postkonfliktkontext. Aus der Resolution 1325 ist über die Zeit eine ganze Agenda geworden: Ihre Folgeresolutionen bezeichneten unter anderem den Einsatz sexualisierter Gewalt erstmals als Kriegswaffe und forderten von Staaten eine konkrete Strategie zur stärkeren Beteiligung von Frauen in der Konfliktlösung

Allgemeine Bilanz

Sowohl in der klassischen Justiz als auch in Postkonfliktkontexten mangelt es nicht an Bestrebungen der internationalen Gemeinschaft, die Präsenz von Frauen zu erhöhen und ihre aktive Beteiligung an Gerichtsprozessen und Friedensabkommen sicherzustellen. Ein aktuelles Beispiel ist der von den Vereinten Nationen 2022 ausgerufene Internationale Tag der Richterinnen am 10. März. Doch leider bleibt der Weg zu einer gendergerechten Justiz noch weit. Frauen sind – trotz sichtlicher Fortschritte – weltweit noch immer vor Gericht unterrepräsentiert und auch die Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ist weiterhin unzureichend. Es liegt in erster Linie an den Staaten selbst, Stereotype zu überwinden und die Präsenz von Frauen in ihren Rechtssystemen zu fördern.

Von Rebecca Fleming


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