Navi Pillay - Ermutigung in schwierigen Zeiten

Der Friedensnobelpreis 2026 geht an Navi Pillay. Diese Entscheidung des norwegischen Auswahlkomitees ist eine Ermutigung. Für alle, die an die Stärke des internationalen Rechts glauben. Für alle, die in internationalen Gerichtshöfen Recht sprechen. Für die Opfer schwerer und schwerster Menschenrechtsverbrechen. Für die Schwachen, die im internationalen Kräftemessen keine Macht haben.
Der beeindruckende Werdegang der diesjährigen Nobelpreisträgerin – mit beruflichen Stationen u.a. als Richterin und Präsidentin des Internationalen Straftribunals für Ruanda (ICTR), als Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und als Richterin am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH, ICC) – rückt das internationale Recht in den Blick. Dass dies in einer Phase der Weltpolitik geschieht, in der das Völkerrecht unter erheblichem Druck steht, teils massiv missachtet wird, ist ein willkommener Kontrapunkt.
Als 2013 die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) ihre höchste Auszeichnung verlieh – die Dag-Hammarskjöld-Ehrenmedaille –, war auch damit ein Zeichen der Anerkennung für internationales Recht verbunden. Die beiden Preisträger standen damals – wie noch immer - exemplarisch für mühsame, über Jahrzehnte sich vollziehende Weiterentwicklungen in der internationalen Strafgerichtsbarkeit: Benjamin Ferencz, der 2013 einzige noch lebende Ankläger der Nürnberger Prozesse, und Fatou Bensouda, die damalige Chefanklägerin des noch jungen Internationalen Strafgerichtshofes.
Von Nürnberg 1945 über die Einsetzung der internationalen ad hoc-Strafgerichtshöfe für das frühere Jugoslawien (1993) und Ruanda (1994) durch den UN-Sicherheitsrat bis hin zum Inkrafttreten des Statuts von Rom (2002), das dem Internationalen Strafgerichtshof zugrundeliegt – diese zeithistorische Linie zeichnet einen schrittweisen Bedeutungsgewinn des internationalen Strafrechts nach. Es ging und geht darum, Rechtsgrundsätze zu etablieren, die nicht nur von einzelnen Staaten, sondern von einer wachsenden Anzahl von Regierungen anerkannt und zum Maßstab der Rechtsprechung werden. Und es ging und geht darum, nicht nur eine auf Einzelfälle bezogene, sondern ständig funktionsfähige internationale Rechtsprechungsinstanz zu schaffen, die unter bestimmten Voraussetzungen tätig werden darf und auch die (Haupt-)Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen kann, sofern dies nicht durch die jeweilige nationale Justiz erfolgt.
Von besonderer Bedeutung bleibt dabei weiterhin die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofes, der heute von 125 Staaten getragen wird. Nach dem Statut von Rom ist seine Zuständigkeit grundsätzlich auf vier schwerste Menschenrechtsverbrechen beschränkt, nämlich
- Völkermord (Genozid),
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
- Kriegserbrechen sowie
- das Verbrechen der Aggression.
Es bleibt ein zivilisatorischer Fortschritt, dass heute mit dem Internationalen Strafgerichtshof eine Instanz besteht, die auf überstaatlicher Ebene die Rechenschaftspflichtigkeit für Verantwortliche konkret erfassen kann, von Beginn an verbunden auch mit der Hoffnung auf Abschreckung und Konfliktprävention. Bestrebungen, den Internationalen Strafgerichtshof zu schwächen – anstatt ihn zu stärken – senden hingegen Signale, die potentielle Menschenrechtsverbrechen kaum verhindern, eher ermuntern könnten. Straflosigkeit darf hier aber keine Option sein.
Doch die Weiterentwicklung des internationalen Strafrechts scheint keineswegs abgeschlossen, wie die aktuell sich verstärkende Diskussion um einen weiteren denkbaren Straftatbestand zeigt: Ökozid. Die DGVN hat bereits 2024 durch Beschluss ihrer Mitgliederversammlung die Bundesregierung aufgefordert, die Aufnahme von Ökozid, d.h. schwerste Umweltverbrechen, in das internationale Strafrecht zu unterstützen. Ökozid wird zuweilen bereits als fünfter Straftatbestand genannt, der in der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes gehöre, so äußert sich etwa der diesjährige Friedenspreisträger des deutschen Buchhandels, Philippe Sands.
Benjamin Ferencz, Fatou Bensouda, Navi Pillay: sie stehen dafür, dass die internationale Strafgerichtsbarkeit nichts Statisches ist, sondern offen für Weiterentwicklungen und anpassungsfähig gegenüber neuen Herausforderungen. Und sie stehen für die Erkenntnis, dass es Menschen braucht, die internationales Recht in konkretes Handeln übersetzen, geradlinig und glaubwürdig.
Wenn Navi Pillay am 10. Dezember den Nobelpreis in Oslo entgegennimmt, dann wird das Bestätigung sein – und Ermutigung.
Dr. Ekkehard Griep, DGVN-Vorsitzender