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Reform der Vereinten Nationen: Herausforderungen zum Anlass nehmen, die internationale politische Ordnung zu modernisieren

Angesichts der aktuellen weltweiten Herausforderungen fordert DGVN-Präsidiumsmitglied Kerstin Leitner eine umfassende Reform des internationalen Systems: Die Vereinten Nationen müssen gestärkt werden und sich an die heutigen globalen Realitäten anpassen. Das erfordert eine Reform unter anderem des UN-Sicherheitsrats, aber auch eine Rückbesinning auf die UN-Charta. Leitner fordert insbesondere die Abhaltung einer Allgemeinen Konferenz der Mitgliedstaaten in Einklang mit Artikel 109 der Charta sowie UN-geleitete Übergangsverwaltungen in "failed states".

© UN Photo/Milton Grant
© UN Photo/Milton Grant

Ein Meinungsbeitrag von DGVN-Präsidiumsmitglied Kerstin Leitner

Etwa 8 Milliarden Menschen leben zurzeit auf der Erde. Davon sind laut dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) geschätzte 65 Millionen auf der Flucht aus ihren Ursprungsländern, um Krieg, Armut und Verfolgung zu entgehen. Dazu gibt es noch eine große Zahl von Migrantinnen und Migranten, die zur Ausbildung und beruflichen Beschäftigung in einem anderen als ihrem Ursprungsland leben, sei es auf legalem oder illegalem Wege. Prozentual ist das ein sehr kleiner Teil der Erdbevölkerung, aber hinter diesen Zahlen verbergen sich auch die individuellen Schicksale von Millionen Menschen.

 

Was tun? Endlich Artikel 109 der UN-Charta umsetzen!

Was kann getan werden, um deren Leiden zu lindern? Zum einen könnte die Aufnahme von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten deutlich besser gemanagt werden. Gleichzeitig müssen wir aber darüber nachdenken und diskutieren, wie wir in der nächsten Zukunft die internationale Ordnung, die am Ende des 2. Weltkrieges geschaffen wurde, insbesondere durch die Gründung der Vereinten Nationen, der heutigen Zeit und ihren Gegebenheiten anpassen wollen. Dabei bleibt uns eigentlich keine Wahl als uns die Charta der Vereinten Nationen vorzunehmen und auf einen angemessenen neuen Stand zu bringen. Doch nicht nur die Reform des Weltsicherheitsrates steht an, wie oft und ergebnislos diskutiert wird, vieles mehr muss durchleuchtet und verändert werden.

So muss endlich Artikel 109 der Charta umgesetzt werden, der vorschreibt, dass alle 10 Jahre eine Allgemeine Konferenz der Mitgliedsstaaten stattfinden soll, um zu überprüfen, ob die Vereinten Nationen noch den aktuellen Herausforderungen gewachsen sind, um internationale Stabilität und Frieden zu gewährleisten und den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt für alle Menschen zu sichern, wie es die Charta verlangt.

 

Die Reform des Weltsicherheitsrates

Zur Reform des Weltsicherheitsrates lässt sich Folgendes zusammenfassen: Zwar muss die Zusammensetzung des Rates alle Mitgliedsländer besser widerspiegeln, aber deshalb muss er nicht um viele Sitze erweitert werden. Zwar kann man die Zweiteilung in ständige und rotierende Mitglieder beibehalten, aber es sollten alle Regionen der Welt gleichmäßig vertreten sein. Zwar kann das Veto beibehalten werden, aber es sollte in Zukunft nur erhoben werden, wenn ein Resolutionsentwurf nicht dem Gedanken und den Vorschriften der UN-Charta entspricht. Im Streitfall sollte der Internationale Gerichtshof eine Entscheidung über die Zulässigkeit treffen.

 

Die Aktualisierung des Artikels 76 über das UN-Treuhandsystem

Heute haben wir zwar keine Kolonien mehr, die nach einer Übergangsverwaltung durch die UN in die nationale Unabhängigkeit entlassen werden, aber wir haben eine Reihe von zerfallenen Staaten (failed states). Zwar sollte die internationale Gemeinschaft weiter über staatliche und nicht-staatliche Hilfsorganisationen den notleidenden Bevölkerungen helfen, aber es sollte auch ein Mechanismus geschaffen werden, der es der internationalen Gemeinschaft erlaubt, die zeitweise Übernahme der staatlichen Autorität an die UN zu übertragen, wenn nationale politische Interessengruppen bzw. Parteien sich nur noch militärisch miteinander auseinandersetzen, und die zivile Bevölkerung zum Opfer wird. Das heutige Syrien, der Jemen, Süd-Sudan und möglicherweise Libyen wären Kandidaten für eine solche Maßnahme. Verbunden mit einem allgemeinen Waffenembargo an alle Parteien im jeweiligen Bürgerkrieg, sollte die Entsendung einer Friedenstruppe der UN und Polizeieinheiten die öffentliche Ordnung wiederherstellen. Die Vertreterinnen und Vertreter der UN sollten das Mandat erhalten, die konkurrierenden politischen Kräfte an einen Tisch zu bringen, um langfristige Lösungen auszuhandeln und Vereinbarungen zu treffen. Wenn diese Vereinbarungen dann auch von allen streitenden Parteien respektiert werden, dann kann die staatliche Gewalt wieder in nationale Hände übergehen. Nur der Weltsicherheitsrat und andere Organe der UN haben die nötige Autorität und Unparteilichkeit, um eine solche Statthalterfunktion im Namen der Völker auszuüben. Der Erfolg in Osttimor sollte als Vorbild dienen.

DGVN-Präsidiumsmitglied Kerstin Leitner
Kerstin Leitner ist Mitglied im präsidium der DGVN und hat mehrere Jahrzehnte im UN-System gearbeitet, insbesondere beim UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

 

Der Weg nach vorn

Leider ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass sich 193 Mitgliedsländer der Vereinten Nationen bald auf einer Allgemeinen Konferenz treffen und zügig die oben skizzierten Veränderungen beschließen würden. Länder wie Deutschland, Japan, Indien, Brasilien und Südafrika sollten sich gemeinsam für die Einberufung der Konferenz einsetzen und so ihr internationales Engagement und ihre Unterstützung der Vereinten Nationen aktiv unter Beweis stellen.

Artikel 109 Absatz 3 darf nicht mehr ignoriert werden. Dieser besagt, dass die Generalversammlung die Einberufung der Allgemeinen Konferenz auf ihre nächste Tagungsordnung setzen muss, und ein Mehrheitsbeschluss sowie die Zustimmung von 7 Mitgliedern des Sicherheitsrates ausreichen, um die Allgemeine Konferenz abzuhalten.

Selbstverständlich muss eine solche Konferenz gut vorbereitet werden, aber dafür gibt es viele Erfahrungen. Allerdings müssen nicht nur einige Mitgliedsländer, sondern auch der Generalsekretär und sein Sekretariat aktiv, diplomatisch und mit Voraussicht an solchen Vorbereitungen teilnehmen, so wie es in den 1990er Jahren in Vorbereitung auf den Millenniumsgipfel passierte, an dem immerhin 149 Staats- und Regierungschefs teilnahmen. Es sieht nicht so aus, dass der aktuelle Generalsekretär eine solche Initiative ergreifen wird. Deshalb sollte aus den Reihen der Mitgliedsländer entsprechende Forderungen an ihn gestellt werden.

Wir haben lange genug Ungleichheiten, Bürgerkriege und Diskriminierungen beklagt. Die Gründe, die dazu führen, dass viele Menschen aus ihren Heimatländern fliehen müssen, sollten nicht mehr toleriert werden. Sonst werden wir früher oder später mehrheitlich unter diesen Fehlentwicklungen leiden – sowohl in Ursprungs- wie in Empfängerländern. Die Regierungen der Mitgliedsländer der Vereinten Nationen müssen sich pro-aktiv im Rahmen der Vereinten Nationen und ihrer Organe für den Schutz der Menschenrechte in allen Ländern einsetzen. Schon wird von vielen Juristinnen und Juristen anerkannt, dass der Schutz der Menschenrechte ein höheres Rechtsgut ist als die nationale staatliche Souveränität. Wir brauchen politische Instrumente, um entsprechend handeln zu können.

Um in Krisen effektiv eingreifen zu können, müssen die bestehenden Instrumente gestärkt werden. Anstatt eigenmächtigen  Eingreifen in Konflikte durch die ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates, sollte der Kooperationsvertrag zwischen dem UN-Sekretariat und der NATO so ausgebaut werden, dass NATO-Truppen in Verbindung mit Truppen von Nicht-NATO-Mitgliedern zur Friedenssicherung unter einem Sicherheitsratsmandat eingesetzt werden können, um Bürgerkriege zu beenden und den Schutz der zivilen Bevölkerung zu gewährleisten.

Wir brauchen einen internationalen Konsensus, dass die internationale Gemeinschaft staatliche Anerkennung entziehen kann, wenn grobe Verletzungen der Sorgfaltspflicht seitens der Regierung gegenüber den Menschen in ihren Ländern vorliegen. Es wird Zeit, dass wir die UN-Charta mit neuem Leben füllen – zum Wohlergehen der Völker dieser Erde.


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