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UN-Seegerichtshof: Inselstaaten erringen Erfolg zur Bekämpfung des Klimawandels

In einem Gutachten fordert der Internationale Seegerichtshof die Staaten dazu auf, ihre Treibhausgasemissionen zum Schutz der Meere zu reduzieren. Verantwortlich für das Gutachten ist eine Gruppe kleiner Inselstaaten, die um ihr Überleben kämpft.

Der Premierminister von Antigua und Barbuda Gaston Browne spricht vor dem Internationalen Seegerichtshof. (ITLOS Photo)

Als der Internationale Seegerichtshof am 21. Mai 2024 sein Gutachten zum Klimaschutz zu Ende vorgetragen hatte, gratulierten sich die Repräsentantinnen und Repräsentanten der kleinen Inselstaaten zu einem historischen Erfolg. Gemeinsam hatten sie den Seegerichtshof in Hamburg aufgefordert, zu prüfen, ob die 164 Vertragsstaaten des UN-Seerechtsübereinkommens (UNCLOS) verpflichtet seien, zum Schutz der Meere ihre Treibhausgasemissionen einzuschränken. 

Zwar werden im zwölften Teil des Seerechtsübereinkommens der Schutz und Erhalt der Meeresumwelt geregelt. So verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, die Verschmutzung des Meeres durch beispielweise toxische Substanzen und Anlagen zur Gewinnung von natürlichen Ressourcen zu begrenzen. Die Zerstörung der Meeresumwelt durch verschiedenste durch den Klimawandel ausgelöste Prozesse jedoch wird nicht explizit aufgeführt. Trotzdem erläuterte der Seegerichtshof mit Bezug auf die Berichte des Weltklimarats (IPCC) und das Pariser Klimaabkommen, dass sich auch Pflichten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus dem Seerechtsübereinkommen ergeben, um die Meeresumwelt vor den schädlichen Effekten des Klimawandels zu schützen. 

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen

Seit 1994 in Kraft, ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen das grundlegende Instrument des Seevölkerrechts. Eine deutliche Mehrheit aller Staaten hat es ratifiziert, prominente Ausnahmen bilden die Vereinigten Staaten und die Türkei. Das Übereinkommen regelt die Hoheit der Staaten über die Gewässer und schuf den Internationalen Seegerichtshof, der seit 1996 Verfahren über die Auslegung des Seerechtsübereinkommens behandelt. Viele der vor dem Seegerichtshof verhandelten Fälle thematisieren territoriale Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Doch das Seerechtsübereinkommen greift auch Themen wie Meeresforschung oder den Schutz der Meeresumwelt auf. Vor diesem Hintergrund entschied sich die Kommission der kleinen Inselstaaten zu Klimawandel und internationalem Recht (COSIS), den Internationalen Seegerichtshof um ein Gutachten („advisory opinion“) zum Schutz der Meere vor Treibhausgasemissionen zu erbitten.

Kleine Inselstaaten sind in ihrer Existenz bedroht

Die Inselstaatenkommission COSIS wurde vor der Weltklimakonferenz in Glasgow von Tuvalu und Antigua und Barbuda ins Leben gerufen und umfasst derzeit acht sogenannte SIDS-Staaten („Small Island Developing States“), die sich gemeinsam für die Entwicklung von Regeln des Völkerrechts zur Bekämpfung des Klimawandels einsetzen. Ein solcher Zusammenschluss ist nur logisch, denn kleine Inselstaaten bekommen schon jetzt stärker als die meisten anderen Länder die verheerenden Konsequenzen des Klimawandels zu spüren. 

Durch steigende Meeresstände droht flachliegenden Inselstaaten der Verlust großer Massen an Land, bis hin zum Versinken ganzer Inseln. Die Ozeane, die einen Großteil des rechtlichen Territoriums vieler Inselstaaten ausmachen, bilden die Lebensgrundlage für ihre Bewohner. Doch die Versauerung der Meere, ausgelöst durch deren Aufnahme von Kohlenstoffdioxid aus der Atmosphäre, führt zum Absterben der für ein gesundes Meereshabitat so wichtigen Korallenriffe und bedroht so zusätzlich die Existenzgrundlage der Inselstaatenbewohner.

Bei den Vereinten Nationen haben kleine Inselstaaten eine starke Stimme

Trotz dieser existentiellen Bedrohungslage sind die Handlungsoptionen der kleinen Inselstaaten begrenzt. Sie verfügen kaum über wirtschaftliche oder militärische Druckmittel, um die Industriestaaten zu einer Klimawende zu drängen. Das System der Vereinten Nationen ist deshalb ein natürlicher Anknüpfungspunkt für die Inselstaaten, ihre Interessen durchzusetzen. Immerhin 39 der 193 UN-Mitgliedsstaaten sind kleine Inselstaaten. Damit sind sie attraktive Kooperationspartner für Länder, die nach Unterstützern für ihre eigenen Anliegen bei den Institutionen der Vereinten Nationen suchen. Das hilft wiederum den Inselstaaten, das Thema Klimawandel ganz oben auf die Tagesordnung der UN zu setzen. 

Und trotzdem: auf den UN-Klimakonferenzen wehren sich die Industriestaaten regelmäßig gegen strengere Klimaschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel der jahrzehntelange Kampf um einen Klima-Ausgleichsfond („Loss and Damage Fund“) zeigt. Der Blick der Inselstaaten und anderer Umweltaktivisten fällt deshalb vermehrt auf die internationale Gerichtsbarkeit als neuen Verbündeten im Kampf gegen die Staaten, die nicht bereit sind, die nötigen Maßnahmen zum Schutz des Klimas zu ergreifen. 

Internationale Gerichte als neue Hoffnungsträger

In der Tat ist über die vergangenen Jahrzehnte eine „Judizialisierung“ des Völkerrechts zu beobachten. Neue internationale Gerichte mit neuen Kompetenzen werden gegründet. Unterstützer dieses Prozesses sehen die Entwicklung eines legitimeren und wirksameren internationalen Regelsystems, mit dem sich globale Herausforderungen wie die des Klimawandels effektiver angehen lassen. Kritiker hingegen befürchten eine institutionelle Fragmentierung und mahnen, dass internationale Gerichte sich zwar gut zur Beilegung von zwischenstaatlichen Konflikten eignen, die Entwicklung des internationalen Rechts hingegen Kompetenz der Staaten bleiben müsse. 

Auch während sich der Internationale Seegerichtshof in der Ausarbeitung des von den kleinen Inselstaaten angefragten Gutachtens befand, warnten China und Indien, dass der Seegerichtshof aus ihrer Perspektive keine Beratungskompetenz habe. Andere Parteien, wie Deutschland und die Europäische Union, hielten dagegen.

UN-Seegerichtshof identifiziert umfangreiche Verpflichtungen

Ungeachtet der Uneinigkeiten zwischen den Vertragsparteien zu den Kompetenzen des UN-Seegerichtshofs entschied dieser nicht nur, berechtigt zu sein, die Fragen der kleinen Inselstaaten zu beantworten. Das finale Gutachten betont klar und deutlich, dass alle Vertragsstaaten eine strenge Sorgfaltspflicht zu erfüllen haben, den Ausstoß von Treibhausgasen zum Schutz der Meeresumwelt so weit wie möglich zu reduzieren. Die Verpflichtungen der Staaten, die sich aus dem UN-Seerechtsübereinkommen ergeben, seien eigenständige Pflichten, die über anderes internationales Vertragswerk (wie das Kyoto-Protokoll und das Pariser Klimaabkommen) hinausgingen.

Das Gutachten ist erst der Anfang vom Ende

Die kleinen Inselstaaten können also berechtigterweise von einem historischen Erfolg vor dem UN-Seegerichtshof sprechen. Doch wie groß die realen Auswirkungen dieses Gutachtens am Ende tatsächlich sein werden, liegt nun wieder in der Hand der Inselstaaten sowie anderer Staaten und internationaler Organisationen. Aus dem Gutachten allein leiten sich nämlich keine rechtsverbindlichen Schritte für die Vertragsparteien ab. Der Präzedenzfall des Seegerichtshofs ist lediglich ein weiteres Druckmittel für zukünftige Verhandlungsrunden internationaler Abkommen, welche sich der Menschheitsherausforderung des Klimawandels stellen.

Simon Potthoff


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