Wer führt künftig die UN? Wahl der nächsten Generalsekretärin oder des nächsten Generalsekretärs

Traditionell rotiert die Herkunft des UN‑Generalsekretärs zwischen den Weltregionen; turnusgemäß wäre Lateinamerika an der Reihe. Die UN‑Generalversammlung rief die Mitgliedstaaten ausdrücklich dazu auf, Frauen zu nominieren. Nach Angaben der zivilgesellschaftlichen Organisation „1 for 8 Billion“ unterstützen 92 Staaten die Ernennung einer UN-Generalsekretärin, da das Amt bislang noch nie von einer Frau besetzt wurde.
Die Entscheidung liegt jedoch beim UN‑Sicherheitsrat und kann, wie frühere Fälle zeigen, von bestehenden Traditionen abweichen (siehe Historischer Kontext). Eine Kandidatur kann nur erfolgreich sein, wenn sie kein Veto eines der fünf ständigen Mitglieder China, Frankreich, Russland, die USA und das Vereinigte Königreich auf sich zieht. Die Einigung dieser sogenannten „P5“ ist damit entscheidend (siehe Das Auswahlverfahren).
Hier geben wir einen Überblick darüber, wer derzeit nominiert ist, wie das Auswahlverfahren in diesem Jahr abläuft, welche Bedeutung dem Amt zukommt und wie frühere Wahlprozesse gestaltet waren.
Auf einen Blick: Aktuelle Entwicklungen
Stand im Auswahlverfahren
Am 30. Juli 2026 fand erste Probeabstimmung zu den Kandidierenden statt, im wichtigsten Gremium des Auswahlverfahrens: im UN-Sicherheitsrat. Offiziell sind diese sogenannten ‚straw polls' geheim, inoffiziell gelangen jedoch regelmäßig Informationen an die Öffentlichkeit. So auch diesmal. Laut 1 for 8 Billion führen Rebeca Grynspan (10:1:4) und Carolyn Rodrigues-Birkett (9:2:4) das Feld an. Offen ist allerdings, ob sich hinter den Zahlen Vetos der P5 verbergen.
Neueste Nominierung
Olara Otunnu, ehemaliger UN-Untergeneralsekretär und Sonderbeauftragter für Kinder und bewaffnete Konflikte, wurde am 24. Juli 2026 durch sein Heimatland Uganda für das Amt nominiert. Eine Einordnung zu seiner Person haben wir ergänzt.
Debatte der Kandidierenden
Bislang liegen sieben offizielle Nominierungen vor. Sechs der Kandidierenden stellten sich am Donnerstag, 23. Juli 2026, in einer „Town-Hall-Diskussion" den Fragen der UN-Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft. Die Debatte kann hier eingesehen werden.
Einschätzung in den Medien
Hier finden Sie alle Medienauftritte mit fortlaufenden Einschätzungen zu Kandidierenden und Wahlverfahren. Gerne vermitteln wir auch Ihnen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner (Ansprechpartnerin: Kristina Seidel unter presse@dgvn.de).
Die Kandidierenden
Alle nominierten Kandidierenden gelten alle als qualifizierte und international renommierte Persönlichkeiten. Für den erfolgreichen Ausgang einer Kandidatur ist vor allem ihre Akzeptanz bei den P5 relevant, um die Autorität und Unabhängigkeit des Amtes zu bewahren. Kandidierende mit aktiven Funktionen im UN‑System sind von der Generalversammlung angehalten, für die Dauer des Wahlkampfs von ihren Aufgaben zurückzutreten. Damit sollen Interessenkonflikte und institutionelle Vorteile vermieden werden. Der Überblick liefert Informationen zu den Kandidierenden, ihrer Nominierung und Einordnungen, wie die Beziehungen der jeweiligen Kandidierenden zu den P5 einzuschätzen sind.
Michelle Bachelet Jeria

- Nominiert durch Chile, Brasilien und Mexiko am 2. Februar 2026; ihr Heimatland Chile zog die Nominierung nach einem Regierungswechsel unter dem rechtsgerichteten Präsidenten José Antonio Kast später zurück.
- Ehemalige Präsidentin von Chile (2006–2010, 2014–2018), erste Frau in diesem Amt; zuvor erste Exekutivdirektorin von UN Women (2010–2013) und UN-Hochkommissarin für Menschenrechte (2018–2022).
- Beziehung zu den P5: Während ihrer Zeit als UN-Hochkommissarin für Menschenrechte äußerte sich Bachelet kritisch zu China und den USA; ihre Auswahl gilt daher als eher unwahrscheinlich.
María Fernanda Espinosa Garcés

- Nominiert durch den Karibik-Inselstaat Antigua und Barbuda am 11.05.2026; keine Nominierung durch ihr Heimatland Ecuador.
- Ehemalige Präsidentin der 73. UN-Generalversammlung (2018-2019), zuvor ecuadorianische Außen- (2017-2018) und Verteidigungsministerin (2012-2014) sowie Ständige Vertreterin bei den UN in Genf (2014–2017) und in New York (2008–2009).
- Beziehung zu den P5: Derzeit ist die Beziehung schwer einzuschätzen. Sie gilt als profilierte UN‑Diplomatin und bringt durch ihre früheren Funktionen in der ecuadorianischen Regierung Erfahrung in den Bereichen Frieden und Sicherheit mit. Im Laufe ihrer Karriere hat sie sich für Geschlechtergleichstellung und Klimasicherheit eingesetzt. Eine Position, die von den einzelnen P5 unterschiedlich bewertet werden könnte.
Rafael Mariano Grossi

- Nominiert durch Argentinien am 22. Dezember 2025; unterstützt von Italien und Paraguay.
- Seit dem Jahr 2019 ist er Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) in Wien und damit zentral an den internationalen Nuklearverhandlungen beteiligt, etwa zu einem Iran-Atomabkommen sowie bei der nuklearen Sicherheit im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine; zuvor war er argentinischer Botschafter in Österreich (2013–2019).
- Beziehung zu den P5: Derzeit schwer einzuschätzen. Auffällig ist, dass er weiterhin seine Funktion an der Spitze der IAEA ausübt, trotz der Empfehlung von aktiven UN‑Ämtern zurückzutreten. Zudem entspricht seine Kandidatur nicht dem Wunsch nach einer Amtsinhaberin. Als erfahrener Akteur könnte er dennoch auf breite Zustimmung stoßen.
Rebecca Grynspan Mayufis

- Nominiert durch Costa Rica am 3. März 2026.
- Seit dem Jahr 2021 Generalsekretärin der UN-Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD), dabei beteiligt an der Vermittlung des UN-Getreideabkommens zwischen Russland und der Ukraine; zuvor stellvertretende Leiterin des UN-Entwicklungsprogramms (2010–2014) und Vizepräsidentin von Costa Rica (1994–1998); Wirtschaftswissenschaftlerin.
- Beziehung zu den P5: Um den Vorwurf der Befangenheit auszuräumen, trat Grynspan im April 2026 von ihrem UN-Amt als erste weibliche UNCTAD-Leitung zurück. Allerdings könnten ihre Erfahrungen bei der UNCTAD, die vor allem ein Sprachrohr des Globalen Südens ist, sowie ihre Mitte-links-Ausrichtung auf Kritik der US-Regierung stoßen.
Olara Otunnu

- Nominiert durch Uganda am 24. Juli 2026.
- Ehemaliger UN-Untergeneralsekretär und Sonderbeauftragter des Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte (1998–2005); zuvor Ständiger Vertreter Ugandas bei den UN (1980–1985) und ugandischer Außenminister (1985–1986). Als Präsident des Sicherheitsrats führte er 1981 das bis heute genutzte Verfahren der anonymen Probeabstimmungen („straw polls“) ein. Später war er ugandischer Präsidentschaftskandidat der Oppositionspartei UPC gegen Yoweri Museveni (2011) und engagierte sich zuletzt in der Friedens- und Versöhnungsarbeit in Norduganda.
- Beziehung zu den P5: Derzeit schwer einzuschätzen. Seine langjährige UN-Erfahrung könnte ihm breiten Respekt einbringen, doch als afrikanischer und männlicher Kandidat entspricht er weder dem Wunsch nach einer Amtsinhaberin noch der Erwartung, das Amt solle diesmal nach Lateinamerika gehen.
Carolyn Rodrigues Birkett

- Nominiert durch Guyana am 15. Juni 2026.
- Seit 2020 Ständige Vertreterin der Republik Guyana bei den UN in New York; zuvor von 2017-2020 Direktorin des Verbindungsbüros der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in Genf sowie FAO- Sonderkoordinatorin für parlamentarische Allianzen in Rom (2015–2017); guyanische Ministerin für auswärtige Angelegenheiten (2008–2015) sowie Ministerin für Angelegenheiten der indigenen Völker Guyanas (2001–2008).
- Beziehung zu den P5: Rodrigues-Birkett signalisierte in der Vergangenheit Bereitschaft, das Vetorecht der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats zu beschränken. Dies könnte bei einzelnen P5-Staaten auf Vorbehalte stoßen. Im Rahmen ihrer Kandidatur tritt sie als pragmatische institutionelle Reformerin auf und bekennt sich zur ‚UN80‘-Reformagenda.
Macky Sall

- Nominiert durch Burundi am 2. März 2026; keine Unterstützung durch sein Heimatland Senegal.
- Ehemaliger Präsident Senegals (2012–2024); im Jahr 2022 Vorsitzender der Afrikanischen Union (AU), zuvor Premierminister (2004–2007) und Präsident der Nationalversammlung (2007–2008).
- Beziehung zu den P5: Derzeit schwer einzuschätzen. Es bleibt offen, ob es für die P5 Gründe gibt, ihn abzulehnen, abgesehen davon, dass er weder aus Lateinamerika stammt noch eine Kandidatin ist. Sall bemühte sich, die Unterstützung der gesamten Afrikanischen Union (AU) hinter sich zu vereinen, doch letztlich blieb ihm die breite Rückendeckung der afrikanischen Staaten versagt.

Das Auswahlverfahren
Der Auswahlprozess für das Amt des UN‑Generalsekretärs hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. Während er in den ersten rund 70 Jahren der Vereinten Nationen allein unter den fünf ständigen Mitgliedern des UN‑Sicherheitsrats ausgehandelt wurde, ist das Verfahren inzwischen transparenter geworden (Schritt 2 & 3). Trotz dieser Öffnung steht der Sicherheitsrat weiterhin im Zentrum des Auswahlverfahrens (Schritt 5).
Schritt 1: Start
Nach einem Beschluss der UN-Generalversammlung zum grundsätzlichen Prozedere begann der Auswahlprozess formell Ende November 2025 mit einem gemeinsamen Schreiben der Präsidentin der UN‑Generalversammlung, Annalena Baerbock, und des Präsidenten des Sicherheitsrats (rotiert monatlich). Darin wurden alle 193 UN-Mitgliedstaaten zur Nominierung von Kandidierenden aufgefordert.
Schritt 2: Nominierung
Die UN‑Mitgliedstaaten oder Staatengruppen können seitdem jeweils eine Person für das Amt der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs nominieren. Die Kandidierenden reichen daraufhin Informationen über sich ein, darunter ihre Vision für die UN, einen Lebenslauf sowie Angaben zur Finanzierung ihrer Kampagne. Kandidierende können nominiert werden, bis der Prozess im UN‑Sicherheitsrat aufgenommen wird (siehe Schritt 4).
Schritt 3: Anhörungen
Am Donnerstag, 23. Juli 2026, findet um 23:00 Uhr deutscher Zeit (17:00 Uhr Ortszeit) ein UN-Town-Hall-Meeting im Saal der UN-Generalversammlung in New York statt. Alle sechs Kandidierenden für den Posten der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs werden gemeinsam Rede und Antwort stehen. Die Debatte kann hier live verfolgt werden.
Die Kandidierenden präsentierten sich bereits einzeln in mehrstündigen, öffentlichen Anhörungen („Interactive Dialogues"). Diese fanden bisher am 21. und 22. April 2026 sowie für die später nominierten Kandidierenden am 15. und 18. Juni 2026 statt. Das Format der Interactive Dialogues sieht vor, dass die Kandidierenden ihr Programm vorstellen und Fragen von UN‑Mitgliedstaaten sowie aus der Zivilgesellschaft beantworten. Die Aufzeichnungen sind hier verfügbar.
Schritt 4: UN-Sicherheitsrat
Der UN‑Sicherheitsrat ist der zentrale Akteur im Auswahlverfahren. Er berät sich voraussichtlich ab Juli 2026 zu den eingegangenen Kandidaturen mit dem Ziel, eine Empfehlung für eine Person auszusprechen. Weitere Kandidaturen sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszuschließen.
Eine Kandidatur kann nur erfolgreich sein, wenn sie eine Mehrheit von neun von 15 Stimmen im Sicherheitsrat erhält und kein Veto eines Staates der P5 auf sich zieht. Die übrigen zehn nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats sind zum Zeitpunkt der Auswahl folgende Staaten: Bahrain, Dänemark, die Demokratische Republik Kongo, Griechenland, Kolumbien, Lettland, Liberia, Pakistan, Panama und Somalia.
Zur Eingrenzung führt der Sicherheitsrat zunächst anonyme Probeabstimmungen („straw polls“) durch, die mehrfach wiederholt werden, bis sich ein Konsens abzeichnet. Der Beginn dieses informellen Verfahrens ist für Juli 2026 angesetzt. Es wird erwartet, dass es sich bis in den Herbst 2026 zieht. Bei der Wahl des UN-Generalsekretärs 2016 fanden zwischen Juli und September fünf Probeabstimmungen statt. Nach den Straw Polls erfolgt eine formale Abstimmung, deren Ergebnis als Empfehlung der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird (Artikel 97 der UN‑Charta).
Kann sich der Sicherheitsrat nicht auf eine der kandidierenden Personen einigen, können auch neue Personen in den Auswahlprozess eingebracht werden. Eine Konsenslösung der P5 gilt als wichtig, da andernfalls die Autorität der neuen Generalsekretärin oder des neuen Generalsekretärs von Beginn an geschwächt wäre.
Schritt 5: Generalversammlung
Die UN-Generalversammlung stimmt über die Ernennung der vom Sicherheitsrat empfohlenen Person ab. Bislang hat die Generalversammlung noch nie eine Empfehlung des Sicherheitsrats nicht bestätigt. Formal wäre das aber durch das Verfehlen einer einfachen Mehrheit möglich.
Schritt 6: Abschluss
Ein Ergebnis wird voraussichtlich im letzten Quartal 2026 erwartet. In einer feierlichen Vereidigung verpflichtet sich die neue Generalsekretärin oder der neue Generalsekretär zur Unabhängigkeit und zur Neutralität gegenüber allen UN‑Mitgliedstaaten. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2027.

Das Amt des UN-Generalsekretärs
Das Amt des UN-Generalsekretärs bringt eine hohe moralische Autorität im globalen Diskurs mit sich. Vom Amtsträger oder der Amtsträgerin wird neutrale Führung erwartet, die über den Interessen einzelner Staaten steht. Er oder sie ist verpflichtet, unabhängig und überparteilich im Sinne der UN zu handeln sowie keine Weisungen von Regierungen anzunehmen (Artikel 100 der UN-Charta). Deshalb trägt das Amt auch den Spitznamen "säkularer Papst".
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist der „höchste Verwaltungsbeamte der Organisation“ (Artikel 97 der UN-Charta). Dabei ist er weit mehr als ein reiner Verwaltungschef: Er leitet das UN-Sekretariat mit Sitz in New York und fungiert zugleich als wichtigster Repräsentant der Organisation in globalen politischen Fragen. In dieser Rolle kann er auch in internationalen Konflikten vermitteln. Zum Beispiel hat der UN-Generalsekretär das Recht, dem Sicherheitsrat jedes Thema auf die Agenda zu setzen, das seiner Einschätzung nach den Weltfrieden und die internationale Sicherheit gefährden könnte (Artikel 99 der UN-Charta).
Die Amtszeit ist formal nicht begrenzt. In der Praxis hat sich jedoch seit Javier Pérez de Cuéllar eine Regel von zwei Amtszeiten à fünf Jahre etabliert. Amtsinhaber stammen meist aus kleineren oder mittelgroßen Staaten.
Die zivilgesellschaftliche Organisation “1 in 8 Billion” bemängelt jedoch einen grundlegenden Interessenskonflikt des Amtes. Die Unabhängigkeit leide schwer darunter, dass der UN-Generalsekretär bei der Ernennung auf die Mitgliedsstaaten (insbesondere die P5) angewiesen ist. Laut eines Berichts habe es im Vorfeld vergangener Auswahlprozesse informelle Absprachen und politische Zugeständnisse (insbesondere bei der Besetzung von Führungspositionen innerhalb der UN) zwischen Kandidierenden und Staaten gegeben. Auch nach der Ernennung bleibe der Generalsekretär in hohem Maße auf die Unterstützung und den politischen Rückhalt der Mitgliedstaaten angewiesen, etwa in Finanzierungsfragen.

Historischer Kontext
Eine grundlegende Reform des Auswahlverfahrens erfolgte im Jahr 2016 im Vorfeld der ersten Amtszeit von António Guterres. Unter dem damaligen Präsidenten der UN‑Generalversammlung, Mogens Lykketoft aus Dänemark, wurden erstmals offene Nominierungen sowie öffentliche Anhörungen der Kandidierenden eingeführt. In jeweils zweistündigen Sitzungen stellten sich alle Bewerberinnen und Bewerber den Fragen der Generalversammlung (also aller 193 UN‑Mitgliedstaaten), wodurch diese eine aktivere Rolle als in früheren Verfahren einnahm.
Nach dem informellen Rotationsprinzip der UN‑Regionalgruppen wäre Osteuropa an der Reihe gewesen. Zivilgesellschaftliche Akteure forderten entsprechend die Wahl einer Frau aus der Region. An Auswahl mangelte es damals im Gegensatz zu heute nicht: Unter den 13 Kandidatinnen und Kandidaten befanden sich sieben qualifizierte Frauen, überwiegend aus Osteuropa.
Anfang Oktober 2016 kristallisierte sich jedoch mit António Guterres ein Westeuropäer als konsensfähiger Kandidat heraus. Der Sicherheitsrat führte in diesem Jahr, wie auch im aktuellen Verfahren, die Probeabstimmungen durch. Die Mitglieder signalisierten ihre Haltung zu einzelnen Kandidaturen in geheimer Abstimmung durch Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Trotz der vorgesehenen Vertraulichkeit gelangten die Ergebnisse dieser Abstimmungen regelmäßig über soziale Medien an die Öffentlichkeit.
Weitere Informationen
Übersicht: Die UN-Generalsekretäre
Der Generalsekretär steht als höchster Verwaltungsbeamter an der Spitze des Sekretariats der Vereinten Nationen. Jeder Amtsinhaber setzt dabei eigene Akzente und entwickelt somit die Rolle der Vereinten Nationen im Rahmen der weltpolitischen Situation weiter. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller 9 UN-Generalsekretäre der vergangenen 80 Jahre. mehr
Unser Podcast UNhörbar gibt den Vereinten Nationen eine Stimme
Gut versorgt mit Hintergrundinformationen und Einschätzungen renommierter Expertinnen und Experten: In unserem Podcast UNhörbar erzählen wir die Geschichten hinter den aktuellen internationalen Herausforderungen und beleuchten, wie die Vereinten Nationen ihnen begegnen. Auch die Wahl des neuen UN-Generalsekretärs oder der neuen UN-Generalsekretärin ist Thema: In Folge #55 sprechen wir über die Anforderungen an das Amt und die diesjährige Wahl zum unmöglichsten Job der Welt.
Der Podcast nimmt die Wahl zum Anlass, den Blick auf prägende Generalsekretäre der UN-Geschichte zu richten. Folge #58 stellt den ersten UN-Generalsekretär Trygve Lie vor, der das Amt bis heute dauerhaft geprägt hat. In Folge #59 widmen wir uns Dag Hammarskjölds Leben für die UN. Neue Episoden erscheinend regelmäßig.
Diese und alle weiteren Folgen sind jederzeit verfügbar auf Spotify und überall, wo es Podcasts gibt.




