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Wer führt künftig die UN? Wahl der nächsten Generalsekretärin oder des nächsten Generalsekretärs

Die Spitze des UN-Generalsekretariats in New York wird alle fünf Jahre neu bestimmt. Die zweite Amtszeit von António Guterres endet am 31. Dezember dieses Jahres. Der Auswahlprozess für die nächste UN-Generalsekretärin oder den nächsten UN-Generalsekretär (2027–2031) läuft seit November 2025.

UN Photo/Kim Haughton

Bislang liegen vier offizielle Nominierungen vor. Die Kandidierenden stellten sich am 21. und 22.  April 2026 in öffentlichen Anhörungen den Fragen der UN-Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft in New York. 

Traditionell rotiert die Herkunft des UN‑Generalsekretärs zwischen den Weltregionen; turnusgemäß wäre Lateinamerika an der Reihe. Die UN‑Generalversammlung rief die Mitgliedstaaten ausdrücklich dazu auf, Frauen zu nominieren, da das Amt bislang noch nie von einer Frau besetzt wurde. Nach Angaben der zivilgesellschaftlichen Organisation „1 for 8 Billion“ unterstützen 92 Staaten die Ernennung einer UN-Generalsekretärin

Die Entscheidung liegt jedoch beim UN‑Sicherheitsrat und kann, wie frühere Fälle zeigen, von bestehenden Traditionen abweichen (siehe Historischer Kontext). Eine Kandidatur kann nur erfolgreich sein, wenn sie kein Veto eines der fünf ständigen Mitglieder China, Frankreich, Russland, die USA und das Vereinigte Königreich auf sich zieht. Die Einigung dieser sogenannten “P5” ist damit entscheidend (siehe Auswahlverfahren). 

Wir geben einen Überblick darüber, wer derzeit nominiert ist, wie das Auswahlverfahren in diesem Jahr abläuft, welche Bedeutung dem Amt zukommt und wie frühere Wahlprozesse gestaltet waren. 

 

Öffentliche Anhörungen der Kandidierenden

Die vier Kandidierenden stellten sich am 21. und 22.  April 2026 in öffentlichen Anhörungen ("Interactive dialogues for the position of the next Secretary-General of the United Nations") den Fragen der UN-Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft in New York. Die Anhörungen wurden live über UN Web TV übertragen und sind weiterhin abrufbar.


Die Kandidierenden

Die nominierten Kandidierenden gelten allesamt als hochqualifizierte und international renommierte Persönlichkeiten. Für den erfolgreichen Ausgang einer Kandidatur ist vor allem ihre Akzeptanz bei den P5 relevant, um die Autorität und Unabhängigkeit des Amtes zu bewahren. Wir haben uns angeschaut, von welchen Staaten die Kandidierenden nominiert wurden und wie ihre jeweiligen Beziehungen zu den P5 einzuschätzen sind.

Kandidierende mit aktiven Funktionen im UN‑System wurden von der Generalversammlung angehalten, für die Dauer des Wahlkampfs von ihren Aufgaben zurückzutreten. Damit sollen Interessenkonflikte und institutionelle Vorteile vermieden werden.

Michelle Bachelet Jeria

UN Photo/Jean Marc Ferré
  • Nominierung durch Chile, Brasilien und Mexiko am 2. Februar 2026; ihr Heimatland Chile zog die Nominierung nach einem Regierungswechsel unter dem rechtsgerichteten Präsidenten José Antonio Kast später zurück.
  • Ehemalige Präsidentin von Chile (2006–2010, 2014–2018), erste Frau in diesem Amt; zuvor erste Exekutivdirektorin von UN Women (2010–2013) und UN-Hochkommissarin für Menschenrechte (2018–2022).
  • Beziehung zu den P5: Während ihrer Zeit als UN-Hochkommissarin für Menschenrechte äußerte sich Bachelet kritisch zu China und den USA; ihre Auswahl gilt daher als eher unwahrscheinlich.

Rafael Mariano Grossi

UN Photo/Mark Garten
  • Nominierung durch Argentinien am 22. Dezember 2025; unterstützt von Italien und Paraguay.
  • Seit dem Jahr 2019 ist er Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) in Wien und damit zentral an den internationalen Nuklearverhandlungen beteiligt, etwa zu einem Iran-Atomabkommen sowie bei der nuklearen Sicherheit im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine; zuvor war er argentinischer Botschafter in Österreich (2013–2019).
  • Beziehung zu den P5: Derzeit ist die Beziehung schwer einzuschätzen. Auffällig ist, dass er weiterhin seine Funktion an der Spitze der IAEA ausübt, trotz der Empfehlung von aktiven UN‑Ämtern zurückzutreten. Zudem entspricht seine Kandidatur nicht dem Wunsch nach einer Amtsinhaberin. Als erfahrener Akteur könnte er dennoch auf breite Zustimmung zu stoßen.

Rebecca Grynspan Mayufis

UN Photo/Cia Pak
  • Nominierung durch Costa Rica am 3. März 2026.
  • Seit dem Jahr 2021 Generalsekretärin der UN-Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD), dabei beteiligt an der Vermittlung des UN-Getreideabkommens zwischen Russland und der Ukraine; zuvor stellvertretende Leiterin des UN-Entwicklungsprogramms (2010–2014) und Vizepräsidentin von Costa Rica (1994–1998); Wirtschaftswissenschaftlerin.
  • Beziehung zu den P5: Um den Vorwurf der Befangenheit auszuräumen, trat Grynspan im April 2026 von ihrem UN-Amt als erste weibliche UNCTAD-Leitung zurück. Allerdings könnten ihre Erfahrungen bei der UNCTAD, die vor allem ein Sprachrohr des Globalen Südens ist, sowie ihre Mitte-links-Ausrichtung auf Kritik der US-Regierung stoßen.

Macky Sall

UN Photo/Cia Pak
  • Nominierung durch Burundi am 2. März 2026; keine Unterstützung durch sein Heimatland Senegal.
  • Ehemaliger Präsident Senegals (2012–2024); im Jahr 2022 Vorsitzender der Afrikanischen Union (AU), zuvor Premierminister (2004–2007) und Präsident der Nationalversammlung (2007–2008).
  • Beziehung zu den P5: Derzeit ist die Beziehung schwer einzuschätzen. Es bleibt offen, ob es für die P5 Gründe gibt, ihn abzulehnen, abgesehen davon, dass er weder aus Lateinamerika stammt noch eine Kandidatin ist. Sall bemühte sich, die Unterstützung der gesamten Afrikanischen Union (AU) hinter sich zu vereinen, doch letztlich blieb ihm die breite Rückendeckung der afrikanischen Staaten versagt.

António Guterres während der Amtseinführung seiner ersten Amtszeit, die am 1. Januar 2017 begann. Peter Thomson, der Präsident der 71. Sitzung der Generalversammlung, nahm den Amtseid auf die Charta der Vereinten Nationen ab. © UN Photo/Eskinder Debebe

Auswahlverfahren

Der Auswahlprozess für das Amt des UN‑Generalsekretärs hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. Während er in den ersten rund 70 Jahren der Vereinten Nationen allein unter den fünf ständigen Mitgliedern des UN‑Sicherheitsrats ausgehandelt wurde, ist das Verfahren heute transparenter geworden (Schritt 2 & 3). Trotz dieser Öffnung kommt dem Sicherheitsrat weiterhin die ausschlaggebende Rolle zu (Schritt 4). 

Schritt 1: Start

Nach einem Beschluss der UN-Generalversammlung zum grundsätzlichen Prozedere begann der Auswahlprozess formell Ende November 2025 mit einem gemeinsamen Schreiben der Präsidentin der UN‑Generalversammlung, Annalena Baerbock, und des Präsidenten des Sicherheitsrats (rotiert monatlich). Darin wurden alle 193 UN-Mitgliedstaaten zur Nominierung von Kandidierenden aufgefordert.

Schritt 2: Nominierung 

Die UN‑Mitgliedstaaten oder Staatengruppen können seitdem jeweils eine Person für das Amt der Generalsekretärin bzw. des Generalsekretärs nominieren. Die Kandidierenden reichen daraufhin Informationen über sich ein, darunter ihre Vision für die UN, einen Lebenslauf sowie Angaben zur Finanzierung ihrer Kampagne. Kandidierende können nominiert werden, bis der Prozess im UN‑Sicherheitsrat aufgenommen wird (siehe Schritt 4).

Schritt 3: Anhörung 

Die bis April 2026 nominierten Kandidierenden präsentierten sich in öffentlichen Anhörungen, den sogenannten „interactive dialogues“. Diese fanden am 21. und 22. April 2026 statt und wurden live übertragen. In diesem Rahmen stellten sie ihr Programm vor und beantworten Fragen von UN‑Mitgliedstaaten sowie aus der Zivilgesellschaft.

Schritt 4: UN-Sicherheitsrat

Der UN‑Sicherheitsrat übernimmt anschließend die zentrale Rolle im Auswahlverfahren. Voraussichtlich ab Juli 2026 berät er sich zu den eingegangenen Kandidaturen mit dem Ziel, eine Empfehlung für eine Person auszusprechen.

Eine Kandidatur kann nur erfolgreich sein, wenn sie eine Mehrheit von neun von 15 Stimmen im Sicherheitsrat erhält und kein Veto eines der P5 auf sich zieht. Die übrigen zehn nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrats sind zum Zeitpunkt der Auswahl folgende Staaten: Bahrain, Dänemark, die Demokratische Republik Kongo, Griechenland, Kolumbien, Lettland, Liberia, Pakistan, Panama und Somalia.

Zur Eingrenzung führt der Sicherheitsrat zunächst anonyme Probeabstimmungen („straw polls“) durch, die mehrfach wiederholt werden, bis sich ein Konsens abzeichnet. Erst danach erfolgt eine formale Abstimmung, deren Ergebnis als Empfehlung der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird (Artikel 97 der UN‑Charta).

Gelingt eine Einigung über die vorab nominierten Kandidierenden nicht, kann auch eine neue Person in den Auswahlprozess eingebracht werden. Eine Konsenslösung der P5 gilt als wichtig, da andernfalls die Autorität der gewählten Person von Beginn an geschwächt wäre. 

Schritt 5: Generalversammlung

Die vom Sicherheitsrat empfohlene Personalie wird von der UN‑Generalversammlung in einer Abstimmung bestätigt. Bislang hat die Generalversammlung noch nie eine Empfehlung des Sicherheitsrats abgelehnt. 

Schritt 6: Abschluss

Voraussichtlich im letzten Quartal 2026 wird ein Ergebnis erwartet. Es folgt die feierliche Vereidigung, bei der sich die Person zur Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber allen UN‑Mitgliedstaaten verpflichtet. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2027.


UN-Generalsekretär António Guterres während seiner Rede vor der 59. Plenarsitzung der 71. Generalversammlung, nachdem er den Amtseid für seine erste Amtszeit abgelegt hatte. © UN Photo/Manuel Elías

Das Amt des UN-Generalsekretärs

Der UN-Generalsekretär trägt auch den Spitznamen „säkularer Papst“. Der Begriff verweist sowohl auf seine moralische Autorität im globalen Diskurs als auch auf die Erwartung einer neutralen Führungsrolle, die über den Interessen einzelner Staaten stehen soll. Der Generalsekretär ist verpflichtet, unabhängig und überparteilich im Sinne der UN zu handeln sowie keine Weisungen von Regierungen anzunehmen (Artikel 100 der UN-Charta).

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist der „höchste Verwaltungsbeamte der Organisation“ (Artikel 97 der UN-Charta). Dabei ist er weit mehr als ein reiner Verwaltungschef: Er leitet das UN-Sekretariat mit Sitz in New York und fungiert zugleich als wichtigster Repräsentant der Organisation in globalen politischen Fragen. In dieser Rolle kann er auch in internationalen Konflikten vermitteln. Zum Beispiel hat der UN-Generalsekretär das Recht, dem Sicherheitsrat jedes Thema auf die Agenda zu setzen, das seiner Einschätzung nach den Weltfrieden und die internationale Sicherheit gefährden könnte (Artikel 99 der UN-Charta).

Die Amtszeit ist formal nicht begrenzt. In der Praxis hat sich jedoch seit Javier Pérez de Cuéllar eine Regel von zwei Amtszeiten à fünf Jahre etabliert. Amtsinhaber stammen meist aus kleineren oder mittelgroßen Staaten.


UN-Generalsekretär António Guterres (rechts) in seinem Büro mit der stellvertretenden Generalsekretärin Amina J. Mohammed an ihrem ersten Arbeitstag in ihren neuen Funktionen. © UN Photo/Mark Garten

Historischer Kontext

Eine grundlegende Reform des Auswahlverfahrens erfolgte im Jahr 2016 im Vorfeld der ersten Amtszeit von António Guterres. Unter dem damaligen Präsidenten der UN‑Generalversammlung, Mogens Lykketoft aus Dänemark, wurden erstmals offene Nominierungen sowie öffentliche Anhörungen der Kandidierenden eingeführt. In jeweils zweistündigen Sitzungen stellten sich alle Bewerberinnen und Bewerber den Fragen der Generalversammlung (also aller 193 UN‑Mitgliedstaaten), wodurch diese eine aktivere Rolle als in früheren Verfahren einnahm.

Nach dem informellen Rotationsprinzip der UN‑Regionalgruppen wäre Osteuropa an der Reihe gewesen. Zivilgesellschaftliche Akteure forderten entsprechend die Wahl einer Frau aus der Region. An Auswahl mangelte es damals im Gegensatz zu heute nicht: Unter den 13 Kandidatinnen und Kandidaten befanden sich sieben qualifizierte Frauen, überwiegend aus Osteuropa. 

Anfang Oktober 2016 kristallisierte sich jedoch mit António Guterres, ein Westeuropäer, als konsensfähiger Kandidat heraus. Der Sicherheitsrat führte in diesem Jahr, wie auch im aktuellen Verfahren, die Probeabstimmungen durch. Die Mitglieder signalisierten ihre Haltung zu einzelnen Kandidaturen in geheimer Abstimmung durch Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Trotz der vorgesehenen Vertraulichkeit gelangten die Ergebnisse dieser Abstimmungen regelmäßig über soziale Medien an die Öffentlichkeit. 

 


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