Wie stehen die Chancen? Deutschlands Kandidatur für den UN-Menschenrechtsrat

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ist das wichtigste UN-Gremium zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Er hat seinen Sitz in Genf und besteht aus 47 Mitgliedstaaten, die für jeweils drei Jahre gewählt werden. Jedes Jahr wird rund ein Drittel der Sitze neu besetzt. Die Wahl erfolgt durch die 193 Mitgliedstaaten der UN-Generalversammlung in New York.
Bessere Chancen für Deutschland
Deutschland bewirbt sich gemeinsam mit Irland um zwei frei werdende Sitze der Regionalgruppe „Westeuropäische und andere Staaten“. Anders als bei der Wahl zum Sicherheitsrat im Juni, bei der Deutschland gegen Österreich und Portugal unterlag, gibt es diesmal genauso viele Kandidierende wie verfügbare Sitze.
Auch in den übrigen Regionalgruppen entspricht die Zahl der Bewerber der Zahl der zu vergebenden Sitze. Bei solchen sogenannten geschlossenen Kandidatenlisten gilt die Wahl der aufgestellten Staaten als sehr wahrscheinlich. Eine Garantie ist dies jedoch nicht: Jeder Kandidat muss in geheimer Abstimmung die absolute Mehrheit der Mitglieder der UN-Generalversammlung erreichen, also mindestens 97 Stimmen.
Für die anderen Regionalgruppen kandidieren folgende Staaten:
- Afrikanische Gruppe: Ghana, Nigeria, Sambia, Burundi
- Asien-Pazifik-Gruppe: Japan, Jordanien, Kuwait, Nepal
- Lateinamerikanische und Karibische Gruppe: Brasilien, Dominikanische Republik, Uruguay
- Osteuropäische Gruppe: Republik Moldau, Ukraine
Deutschland im UN-Menschenrechtsrat

Deutschland gehörte dem Menschenrechtsrat bereits fünfmal als stimmberechtigtes Mitglied an, zuletzt von 2023 bis 2025. Im Jahr 2015 übernahm der damalige deutsche UN-Botschafter in Genf, Joachim Rücker, für ein Jahr die Präsidentschaft des Gremiums. Rücker setzte sich während seiner Amtszeit insbesondere dafür ein, die Arbeitsweise des Gremiums effizienter und wirksamer zu gestalten. Unter seiner Präsidentschaft wurden verschiedene Reformansätze vorangetrieben, darunter eine bessere zeitliche Abstimmung von Resolutionen und Verbesserungen bei der Organisation der Ratsarbeit.
Auch inhaltlich engagierte sich Deutschland in den vergangenen Jahren für verschiedene menschenrechtspolitische Anliegen. Dazu zählt besonders die Dokumentation schwerer Menschenrechtsverletzungen etwa in Syrien, in Iran und Sudan. Mit einer erneuten Mitgliedschaft möchte Deutschland sein Engagement für den internationalen Menschenrechtsschutz fortsetzen. Zu den angekündigten Schwerpunkten gehören der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, die Stärkung der Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Einsatz gegen grenzüberschreitende politische Verfolgung und der Kampf gegen die Todesstrafe.
Der Menschenrechtsrat
Der Menschenrechtsrat wurde im Jahr 2006 durch eine Resolution der UN-Generalversammlung gegründet und löste die seit 1946 bestehende UN-Menschenrechtskommission ab. Diese stand wegen politischer Einflussnahme und mangelnder Glaubwürdigkeit zunehmend in der Kritik. Unter anderem wurde ihr vorgeworfen, Staaten mit einer problematischen Menschenrechtsbilanz nützten ihre Mitgliedschaft um sich selbst vor Kritik zu schützen.
Dafür erhielt der neue Rat unter anderem zusätzliche Möglichkeiten, auf Menschenrechtsverletzungen zu reagieren. Er kann unabhängige Untersuchungskommissionen einsetzen, Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter mit der Beobachtung bestimmter Länder oder Themen beauftragen und bei dringenden Menschenrechtskrisen Sondersitzungen einberufen. Eine wichtige Neuerung war zudem das Verfahren der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung - genannt Universal Periodic Review (UPR). Dabei wird die Menschenrechtslage aller 193 UN-Mitgliedstaaten alle viereinhalb untersucht. Der Rat kann Resolutionen verabschieden und Empfehlungen aussprechen, verfügt jedoch über keine eigenen Möglichkeiten, deren Umsetzung zu erzwingen.
Auch 20 Jahre nach seiner Gründung steht das Gremium vor Herausforderungen. Politische Blockaden, Vorwürfe doppelter Standards, fragwürdige Mitgliedschaften von Staaten mit zweifelhaften bis desolaten Menschenrechtssituationen und knappe finanzielle Mittel erschweren seine Arbeit. Eine erneute deutsche Mitgliedschaft würde deshalb nicht nur die Möglichkeit eröffnen, eigene menschenrechtspolitische Schwerpunkte einzubringen, sondern auch Verantwortung für die Stärkung und Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes zu übernehmen.
Die Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes steht auch im Mittelpunkt des DGVN-Jahresthemas 2026 „Menschenrechte verteidigen, Völkerrecht stärken“. Außerdem haben Steve Biedermann und Dr. Patrick Rosenow in einer Podcast-Folge von ‘UNhörbar Recht’ mit Dr. Silke Voß-Kyeck über die Zukunft des internationalen Menschenrechtssystems gesprochen.


