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Der Hegemon und das Völkerrecht – Die USA drohen dem Internationalen Strafgerichtshof

Die USA stellen die Erteilung von Visa für Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs ein und drohen mit Sanktionen. Sie fordern die Einstellung der Vorermittlungen gegen US-Bürger und Israel. Diese Nötigungsversuche dürfen keinen Erfolg haben. Ein Kommentar von Mayeul Hiéramente.

Fatou Bom Bensouda ist seit die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Fatou Bom Bensouda ist die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. (UN Photo/Eskinder Debebe)

Am 15. März 2019 trat US-Außenminister Michael Pompeo vor die Presse. Er erklärte, dass sämtlichen Mitarbeitern des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), die an Ermittlungen gegen US-Bürger oder gegen Verbündete, namentlich Israel, beteiligt seien, keine Visa für die Einreise in die USA gewährt werde. Die Umsetzung der Maßnahme hätte bereits begonnen. Sofern die Anklagebehörde in Den Haag nicht auf den geforderten Kurs einschwenke und die Vorermittlungen einstelle, würde man weitere Maßnahmen treffen und sei bereit für Wirtschaftssanktionen. Die Drohung an den Weltstrafgerichtshof war unverblümt und deutlich.

Fadenscheinige Argumente

Mit viel Pathos wird in dem Pressestatement die US-Justiz als Vorbild für die Welt beschrieben, die etwaiges Fehlverhalten der eigenen Streitkräfte selbst ahnde und vor Gericht bringe, internationale Ermittler werden nicht gebraucht. Pompeo kritisierte die Einmischung des IStGH und bezeichnete die Vorermittlungen zu möglichen Verbrechen amerikanischer Staatsbürger in Afghanistan als Angriff auf die amerikanische „rule of law“.

Dabei wird ausgeblendet, dass für den Fall ernsthafter staatlicher Strafverfolgung – aufgrund des im IStGH-Statut vorge­sehen Komplementaritätsprinzips – eine Ahndung durch den Strafgerichtshof ausgeschlossen ist. Wenn seitens der ameri­kanischen Regierung propagiert wird, dass sie sich nur schützend vor ihre Bürger und Soldaten stelle, ist dies zudem nur die halbe Wahrheit. So konzentrieren sich die Vorermittlungen der Chefanklägerin Fatou Bensouda in Afghanistan gerade nicht auf die Soldaten „on the ground“, sondern die Entscheidungsträger in Washington, die Folterhandlungen und anderen Verstößen gegen das humani­täre Völkerrecht den Weg bereitet haben sollen. Die Anklagebehörde wirft die berechtigte Frage auf, ob die US-amerikanische Justiz gewillt ist, auch hochrangige Militärs, die CIA-Führung oder gar Politiker zur Verantwortung zu ziehen. Die Argumente des US-Außenministers überzeugen nicht und sind vorgeschoben.

Hegemoniale Muskelspiele

Ein opportunistischer Umgang einer amerikanischen Regierung mit dem Völkerrecht ist wahrlich keine Überraschung. Sowohl unter der Ägide von George W. Bush (Irak-Krieg, waterboarding), Barack Obama (Drohneneinsatz, Aufrecht­erhaltung von Guantanamo) als auch Donald Trump wurden internationale Normen eher als Handlungsempfehlung denn als verbindliche Grenze staatlicher Souveränität gesehen. Neu ist, dass amerikanische Repräsentanten die Vorherrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen und die Vorzüge einer völkerrechtsbasierten Weltordnung derart offen in Frage stellen und die internationale Gerichtsbarkeit – trotz ihrer bekannten Schwächen – für legitime Ermittlungen ihrer Mitarbeiter öffentlich angreifen, weil diese es gewagt haben auch die USA in den Blick zu nehmen. Darüber hinaus verspielt die amerikanische Regierung das Restvertrauen, dass die USA im Nahen Osten noch genießen mag. Die augenscheinlich bedingungslose Unterstützung Israels wirft Zweifel auf, ob die USA noch als geeigneter Vermittler im Nahostkonflikt auftreten kann. Es ist bedenklich, wenn die Schutzmacht USA (Vor-) Ermittlungen des IStGH wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit torpediert und Israel damit einen Freifahrtschein ausstellt. Ein solches Verständnis von Bündnistreue ist nicht zeitgemäß. Es ist Aufgabe der Bundesrepublik und der Europäischen Union für den Internationalen Strafgerichtshof einzutreten und dem Gericht die Ressourcen und Rückendeckung zu gewähren, die für die konsequente Ahndung von Verbrechen weltweit erforderlich sind.

Dr. Mayeul Hiéramente ist Rechtsanwalt und schreibt regelmäßig für die Zeitschrift Vereinte Nationen. Im September 2018 erschien sein Kommentar Der nächste Affront - Die USA und der IStGH.


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