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Deutschland zahlt pünktlich und vollständig

Alle Jahre wieder gilt das Interesse der Fachöffentlichkeit der Frage, ob die Zahl derjenigen UN-Mitgliedstaaten gestiegen ist, die entsprechend den Finanzregeln „pünktlich und vollständig“ („promptly and fully“) gezahlt haben.

Die deutsche Flagge am Sitz der Vereinten Nationen in New York. (UN Photo/Loey Felipe)

In der Fassung der Finanzordnung und Finanzvorschriften der Vereinten Nationen heißt es, dass die Mitgliedstaaten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Generalsekretärs ihre jährlichen Pflichtbeiträge zum ordentlichen Haushalt der UN überweisen müssen. Diese Mitteilung erfolgt Anfang des jeweiligen Jahres.

Aber viele Mitgliedstaaten denken nicht daran, ihre Pflicht zu erfüllen. Schlimmer noch, von den 193 Mitgliedern haben im Jahr 2021 lediglich 153 Staaten zum Jahresende ihre Pflichtbeiträge gezahlt. Es gab auch schlechtere Jahre; so waren es zum Beispiel im Jahr 2002 lediglich 117 Staaten gewesen, die bereit gewesen sind, zumindest bis zum Ende des Jahres ihre Zahlungspflicht zu erfüllen. Daran schließt sich die Frage, wie der Generalsekretär eine ordentliche Haushaltsführung garantieren kann, wenn auf der Einnahmeseite nur 60 bis 80 Prozent der Mitgliedstaaten ihre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Dem Generalsekretär blieb nichts anderes übrig als die Transparenz deutlich zu erhöhen: Der Beitragsausschuss (Committee on Contributions) der Generalversammlung informiert die Öffentlichkeit seit Anfang der 1990er Jahre über jeden Mitgliedstaat, wann dieser vollständig gezahlt hat. Diejenigen, die „pünktlich und vollständig“ gezahlt haben, werden in einer gesonderten Liste genannt, der Ehrenliste (Honour Roll). Danach folgt eine zweite Liste mit denjenigen Staaten, die zu einem späteren Zeitpunkt ihre jährliche Pflicht erfüllt haben. Die Listen enthalten für die genannten Staaten den in US-Dollar zu zahlenden Beitrag und das Datum des Eingangs der Zahlung. Darüber hinaus veröffentlicht der Beitragsausschuss neuerdings auch Listen für vorherige Jahre (Past Honour Rolls). Gegenwärtig finden sich die abgeschlossenen Listen für die Jahre 2019 bis 2021 und die Liste für das laufende Jahr 2022 auf der Webseite des Beitragsausschusses.

Viele Staaten argumentieren, dass das UN-Sekretariat eine sofortige, vollständige Beitragszahlung innerhalb von 30 Tagen nicht benötige. Dies sei gegenüber dem „Steuerzahler“ nicht zu rechtfertigen. Wer in Ratenzahlungen innerhalb eines Jahres seine Jahresrechnung begleiche, sei ebenfalls als ein „pünktlicher Zahler“ einzustufen. Diese Meinung widerspricht jedoch den Vorschriften der Finanzordnung. Änderungen wurden bisher nicht von den Mitgliedstaaten beantragt.

Die Jahre 2018 bis 2022 im Überblick

Der Rückblick auf die letzten fünf Jahre ermöglicht eine vergleichende Analyse:

 

In Spalte (1) sind die Termine aufgeführt, die nach den UN-Finanzregeln vorgegeben werden. Spalte (2) nennt die Zahl derjenigen Mitgliedstaaten, die innerhalb der genannten 30 Tage „pünktlich und vollständig“ gezahlt haben. Die im Jahr 2018 seit dem Jahr 2000 erreichte Höchstzahl von 48 Staaten wurde vier Jahre später mit 53 Staaten übertroffen.

In Spalte (3) wurden die aufaddierten Beitragssätze der Mitgliedstaaten auf der Grundlage der beschlossenen Beitragstabelle (Scale of Assessments) ermittelt. Bei einer Gegenüberstellung der Jahre 2018 und 2022 wird deutlich, dass im Jahr 2018 die 48 Staaten insgesamt mehr zahlten als die 53 Staaten im Jahr 2022. Es kommt also nicht nur auf die Zahl der Beitragszahler an, sondern vor allem auch auf die Zahl der mit einem hohen Beitragssatz eingestuften Mitglieder.

Im Jahr 2018 waren es die fünf Mitgliedstaaten Australien (2,34 Prozent), China (7,92 Prozent), Deutschland (6,39 Prozent), Kanada (2,92 Prozent) und Russland (3,09 Prozent), die insgesamt 22,66 Prozent eingezahlt hatten. Dies entsprach fast 70 Prozent der insgesamt getätigten Zahlungen.

Im Jahr 2022 waren es Australien (2,11 Prozent), Deutschland (6,11 Prozent), Frankreich (4,32 Prozent), Kanada (2,63 Prozent) und Südkorea (2,57 Prozent), die insgesamt 17,74 Prozent eingezahlt hatten. Dies bedeutete, dass von den 53 Staaten allein fünf deutlich mehr als die Hälfte zu den Zahlungen insgesamt beigetragen haben.

Deutschland auf vorbildlichem Weg

In Spalte (4) der Tabelle werden für Deutschland die Beitragssätze und in Spalte (5) die tatsächlichen Zahlungstermine Deutschlands für die jeweiligen Jahre aufgeführt. Ein Vergleich der Spalten (1) und (5) zeigt auf, dass Deutschland im Jahr 2019 knapp und 2020 deutlich die Eintragung in die „Ehrenliste“ verfehlt hat. Aber bereits dreimal findet sich Deutschland auf der Liste wieder: 2018 sowie 2021 und 2022.

Dies ist ein deutlicher Ausdruck für ein pflichtbewusstes Handeln gegenüber dem UN-Sekretariat und ein beispielhaftes Handeln gegenüber den anderen Mitgliedern der Vereinten Nationen. Damit wird auch deutlich, dass Deutschland eine zwischen 1991 und 2009 praktizierte Politik inzwischen aufgegeben hat: Damals erfolgte die Aufteilung der Pflichtbeiträge in zwei Raten Anfang und Mitte des Jahres. Solange die zweite Rate nicht im UN-Sekretariat eingetroffen war, galt Deutschland zum Ärger der Bundesregierung als „Schuldner“.

Zwischen den Jahren 2010 und 2017 erfolgten die Zahlungen ebenfalls in zwei Raten im Januar und im März/April. Rückblickend kann diese Politik als ein notwendiger Zwischenschritt zur gegenwärtigen Situation betrachtet werden.

Es ist zu hoffen, dass der eingeschlagene Weg weiterhin von der Bundesregierung verfolgt wird. Viele Staaten betrachten es seit langem als eine Ehrenpflicht, ständig pünktlich und vollständig zu zahlen. Dazu gehören unter anderem Australien und Kanada, Irland, die Niederlande und Luxemburg, die nordischen Staaten und die Schweiz. Dazu gehört jetzt auch Deutschland.

Prof. Dr. Klaus Hüfner, Mitglied im DGVN-Präsidium


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