Wie stehen die Chancen? Deutschlands Kandidatur für den UN-Sicherheitsrat

Die Wahl gilt in diesem Jahr als knapper im Vergleich zu früheren Kandidaturen: In der Regionalgruppe ‚Westeuropa und sonstige Staaten (WEOG)‘ konkurriert Deutschland mit Österreich und Portugal um zwei verfügbare Sitze. Am Ende entscheiden die 193 UN-Mitgliedstaaten in der Generalversammlung. Als mittlerweile vielleicht sogar schon größter Geldgeber des gesamten UN‑Systems (die USA zahlen ihre Beiträge nicht) hat Deutschland jedoch gute Chancen.
Für die Bundesrepublik bedeutet der Sitz, für zwei Jahre gemeinsam mit den ständigen Mitgliedern (Permanent 5 – P5) China, Frankreich, Russland, den USA und dem Vereinigten Königreich an einem Tisch zu sitzen. Zu gleich mehreren dieser Staaten unterhält Deutschland ambivalente Beziehungen; insbesondere zu Russland sind die diplomatischen Kontakte seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stark eingeschränkt. Der Sitz bietet vor allem die Möglichkeit, eigene sicherheitspolitische Schwerpunkte auf die Agenda zu bringen. Wir geben einen Überblick über Deutschlands Chancen und den Ablauf der Wahl.
Wahldebatte
Am 14. Mai 2026 fand eine Debatte zur Wahl in den UN-Sicherheitsrat mit den Kandidaten der WEOG-Gruppe aus Portugal, Österreich und Deutschland statt. Organisiert wurde die Debatte von der World Federation of United Nations Associations (WFUNA), der auch die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen angehört. Die gesamte Debatte ist über UN Web TV einsehbar. Einen Ausschnitt aus den jeweiligen Eröffnungsreden gibt es unten auf unserer Seite zum Anschauen.
Wie stehen Deutschlands Chancen?

Deutschland bringt grundsätzlich gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kandidatur mit. Die Bundesrepublik war bereits sechsmal nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats, zuletzt in den Jahren 2019 bis 2020. Bei der letzten Wahl erhielt Deutschland 184 von 190 abgegebenen Stimmen und zog so mit deutlicher Unterstützung ein.
Für die Wiederwahl ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Staaten erforderlich; die Abstimmung erfolgt geheim. Kandidierende Staaten betreiben im Vorfeld oft intensive Wahlkampagnen, um möglichst viele der 193 Mitglieder der UN-Generalversammlung davon zu überzeugen, ihnen ihre Stimme zu geben. Dazu gehören bilaterale Gespräche, Empfänge und Konferenzen in New York und gezielte diplomatische Überzeugungsarbeit.
Als zwei deutschsprachige Länder wird Deutschland wohl in erster Linie mit Österreich konkurriert, während Portugal als gesetzt gilt. Österreich wird international als kleiner, politisch neutraler Staat geschätzt. Das Land kündigte seine Kandidatur bereits im Jahr 2011 an und konnte so seine Wahlkampagne über einen längeren Zeitraum führen. Deutschland vollzog diesen Schritt erst vergleichsweise spät, nämlich Ende 2024.
Zwei Faktoren lassen vermuten, dass Deutschland bei der kommenden Wahl nicht mehr die deutliche Unterstützung erhalten wird wie bei der letzten: Zum einen sieht sich Deutschland aktuell mit russischer Propaganda konfrontiert, zum anderen hat die deutsche Position zum Krieg in Gaza starke Kritik einiger UN-Mitgliedstaaten auf sich gezogen.
Deutschland begleitet seine Kandidatur mit einer eigenen Webseite und einer Broschüre unter dem Slogan ‚Respect, Justice, Peace‘. Als zentrales Argument für eine Wiederwahl wird angeführt, dass Deutschland zu den verlässlichsten Geldgebern im UN-System gehört. Die Bundesregierung bemüht sich insbesondere um Unterstützung aus der afrikanischen Staatengruppe, die innerhalb der Generalversammlung die größte regionale Gruppe bildet. Außenminister Johann Wadephul war deshalb zuletzt in New York, um für die deutsche Kandidatur zu werben.
Deutschland und die Vereinten Nationen
Deutschland zählt zu den wichtigsten Akteuren der Vereinten Nationen und ist der zweitgrößte Beitragszahler des gesamten UN-Systems (Stand 2024). Vor dem Hintergrund des finanziellen Rückzugs der USA als bislang größtem Beitragszahler lässt sich vermuten, dass Deutschland derzeit sogar die meisten Beiträge leistet. Darüber hinaus ist die Bundesrepublik in einigen großen UN‑Gremien und diplomatischen Foren vertreten, darunter die Kommission für Friedenskonsolidierung (Peacebuilding Commission – PBC), und hat in jüngerer Zeit mehrfach wichtige Gastgeber- und Moderatorenrollen übernommen. Zum Beispiel beim Ministertreffen zur UN-Friedenssicherung (UN Peacekeeping Ministerial – PKM) in Berlin, oder im Rahmen des UN-Zukunftsgipfels 2024. Mit Annalena Baerbock stammt gegenwärtig die Präsidentin der 80. UN-Generalversammlung aus Deutschland. Die Bundesrepublik möchte darüber hinaus erneut für den Menschenrechtsrat im Jahr 2027 kandidieren.
Die Wahl am 3. Juni 2026
Sollte die Wahl gelingen, wäre Deutschland ab Januar 2027 für zwei Jahre im Sicherheitsrat. Ständiger Vertreter Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York ist derzeit Ricklef Beutin. Er würde Deutschland im Sicherheitsrat vertreten, sofern nicht der Außenminister oder der Bundeskanzler persönlich an Sitzungen teilnehmen.
Die Sitze werden nach einem festen Regionalschlüssel verteilt, um eine geografische Repräsentation sicherzustellen. In diesem Jahr wird jeweils ein Sitz für die afrikanische Gruppe, die Asien-Pazifik-Gruppe sowie die Gruppe Lateinamerika und Karibik vergeben. Für die afrikanische Gruppe kandidiert Simbabwe. In der Asien-Pazifik-Gruppe treten die Philippinen und Kirgisistan gegeneinander an. Für Lateinamerika und die Karibik bewirbt sich Trinidad und Tobago. Jedes Jahr werden fünf Sitze neu vergeben, sodass sich die Amtszeiten überschneiden.
Würde Deutschland gewinnen, wäre es die fünfte Amtszeit nach der Wiedervereinigung. Deutschland war bereits in den Jahren 1995/1996, 2003/2004, 2011/2012 und 2019/2020 im Sicherheitsrat vertreten. Zuvor hatten nach ihrem gemeinsamen UN-Beitritt im Jahr 1973 die Bundesrepublik Deutschland (BRD) in den Zeiträumen 1977/1978 und 1987/1988 sowie die Deutsche Demokratische Republik (DDR) 1980/1981 einen Sitz im Sicherheitsrat.
Der UN-Sicherheitsrat
Der Sicherheitsrat ist eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen. Nach der UN-Charta trägt er die Hauptverantwortung für die „Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“. Das Gremium besteht aus fünf ständigen (P5) und zehn nichtständigen Mitgliedern (E10). Die fünf Vetomächte – China, Frankreich, Russland, die USA und das Vereinigte Königreich – verfügen über besondere Rechte: Jedes dieser Länder kann durch ein Veto Beschlüsse blockieren, selbst wenn alle übrigen Mitglieder zustimmen. Für die Verabschiedung einer Resolution sind mindestens neun Stimmen erforderlich.
Die E10 besitzen zwar kein Vetorecht, wirken jedoch an allen Beratungen und Abstimmungen mit. Sie können Themen auf die Tagesordnung setzen, Resolutionen verhandeln und politische Initiativen vorantreiben. Gerade kleinere und mittlere Staaten nutzen ihre Mitgliedschaft häufig, um bestimmte außenpolitische Schwerpunkte international sichtbar zu machen.

