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Welche Rolle spielt Deutschland?

Seit dem Bei­tritt in die UN ist das Engage­ment Deutsch­lands stetig ge­wachsen und die UN sind zu einem wichtigen Bestand­teil der deut­schen Außen­politik geworden. Zu­gleich ist Deutsch­land inzwischen der viert­größte Beitrags­zahler für den ordent­lichen UN-Haus­halt.

António Guterres und Frank-Walter Steinmeier
UN-Generalsekretär António Guterres und der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. (UN Photo/Ariana Lindquist)

Ursprüng­lich entstand die Idee der Vereinten Nationen 1942 während des Zweiten Welt­krieges, um sich gegen­seitig im Kampf gegen Deutsch­land zu unter­stützen. Inzwischen ist Deutsch­land seit 1973 Mitglied der 1945 gegründeten Vereinten Nationen. Seit­dem ist das deutsche Engagement in den Vereinten Nationen stetig gewachsen und die UN sind zu einem wichtigen Bestand­teil der deutschen Außen­politik geworden. Zugleich ist Deutsch­land einer der bedeutendsten Geld­geber: Deutsch­land ist inzwischen der viert­größte Beitrags­zahler für den ordent­lichen UN-Haus­halt. Da die Bundes­republik zudem erhebliche frei­willige Beiträge zu Einzel­programmen der Vereinten Nationen leistet, ist Deutsch­land ins­gesamt gesehen - nach den USA - der zweit­wichtigste Geld­geber der Vereinten Nationen. Im Jahr 2021 hat Deutsch­land insgesamt ungefähr 5,2 Milliarden Euro (6,1 Millarden US-Dollar) an die Vereinten Nationen gezahlt, beziehungs­weise über das System der UN in Form von Projekten abgewickelt.

Während der Pflicht­anteil Deutsch­lands am regulären Haushalt von 2013 bis 2021 sogar leicht gesunken ist, stiegen die frei­willigen Beiträge an einzelne UN-Organisationen wie dem Amt des Hohen Flüchtlings­kommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), dem Welt­ernährungs­programm (WFP), dem Kinder­hilfs­werk der Vereinten Nationen (UNICEF) und zuletzt auch für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) an. Der Anteil solcher frei­willigen Beiträge am deutschen Gesamt­beitrag liegt der­zeit bei 86 Prozent.

Stark gestiegen waren bis 2020 auch die deutschen Zahlungen an entwicklungs­bezogenen Mitteln für das Entwicklungs­programm (UNDP), wobei diese 2021 erstmal wieder zurückgingen. Der größte Anstieg der letzten Jahre fällt zudem auf zweck­gebundene Beiträge, also auf Gelder, die mit klaren geo­grafischen, thematischen oder projektgebundenen Zielen ver­knüpft sind. Während der Einfluss der Bundes­regierung auf die Verwendung von nicht zweck­gebundenen Mitteln begrenzt ist, können Zahlungen von zweck­gebundenen Mitteln wesent­lich stärker an Bedingungen geknüpft werden. Damit sind derartige Beiträge auch als Teil der deutschen Außen­politik zu betrachten.

Zugenommen hat auch die Höhe der deutschen freiwilligen Kern­beiträge, die die jeweiligen UN-Orga­nisationen flexibel und nach Bedarf verwenden dürfen. Eine wesent­liche Ursache ist die Unter­stützung zahl­reicher inter­nationaler UN-Programme im Rahmen der COVID-19-Not­hilfe. Finanziert werden vor allem Hilfen für stark von der Pandemie betroffene ärmere Länder. Die Hilfe reicht von der Beschaf­fung wichtiger Labor­ausrüstung über Informations­kampagnen bis hin zu Luft­brücken für Hilfs­güter.

Warum Deutschland freiwillig mehr finanzielle Verantwortung übernimmt

Die zunehmende Höhe frei­williger Beiträge Deutsch­lands und davon ins­besondere der zweck­gebundenen Mittel lässt sich einer­seits durch die gewachsene Rolle der Bundes­republik inner­halb des UN-Systems erklären. Anderer­seits hat die durch den Syrien-Krieg ausgelöste Krise zu dem steigenden Anteil frei­williger Zahlungen bei­getragen: Von den durch den Krieg ausgelösten Flucht­bewegungen war und ist Deutsch­land sowohl innen- als auch außen­politisch betroffen. Als Folge hat Deutschland nach den großen Flucht­bewegungen des Jahres 2015 seine frei­willigen Beiträge beispiels­weise an UNHCR, WFP, UNICEF und die Inter­nationale Organisation für Migration (IOM) deutlich erhöht. Neben der Not­hilfe ist ein Ziel vieler dieser Programme, Flucht­bewegungen zu reduzieren, Migration zu kanalisieren und Menschen beim Verbleib in ihren Heimat­ländern zu unter­stützen.

Mit der zunehmenden Bedeutung der Bundesrepublik innerhalb des UN-Systems steigen auch die freiwilligen Beiträge. Mittlerweile ist selbst der ordentliche UN-Haushalt von freiwilligen Beiträgen abhängig (ohne UN-Friedenssicherung). Bei allen Beiträgen handelt es sich um reale, inflationsbereinigte Werte.

Ende der Doppelmitgliedschaft und außenpolitische Emanzipation

Die Bundes­republik Deutsch­land wurde 1973 zusammen mit der Deutschen Demokratischen Republik Mitglied der Vereinten Nationen. Als die Zeit der 17-jährigen Doppel­mitgliedschaft infolge der deutschen Wieder­vereinigung im Oktober 1990 beendet wurde, entstand für Deutsch­land eine voll­kommen neue Situation: Die beiden vereinigten deutschen Staaten sollten künftig als ein gemein­samer Staat in den UN auftreten. Zudem brachte der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, der die außen­politischen Aspekte der deutschen Vereinigung regelte, dem vereinten Deutschland die voll­ständige Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegen­heiten. Bereits in einer ersten Erklärung zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990, die allen Regierungen, mit denen Deutsch­land diplomatische Beziehungen unter­hielt, über­mittelt wurde, kündigte der damalige Bundes­kanzler Helmut Kohl eine aktivere Rolle Deutschlands auch im Bereich der UN-Friedens­sicherung an. Wenige Tage zuvor hatte bereits der damalige Außen­minister Hans-Dietrich Genscher vor der UN-General­versammlung erklärt, dass Deutsch­land sich seiner größer gewordenen Verantwortung bewusst sei, diese annehmen und sich stärker im Rahmen der Vereinten Nationen engagieren werde.

Zwar war die Bundes­republik bereits vor der Wieder­vereinigung ein engagiertes Mitglied der Vereinten Nationen, im Bereich der UN-Friedens­sicherung ist Deutsch­land jedoch auch heute noch ein vergleichs­weise junger Akteur, da angesichts der innen­politischen Ein­schränkungen die Beteiligung an inter­nationalen Friedens­missionen über­haupt erst seit Anfang der 1990er-Jahre in nennens­wertem Ausmaß möglich wurde. Weg­bereitend war hierfür das Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts zur Zulässig­keit von Auslands­einsätzen der Bundes­wehr im Jahr 1994. Dieses Urteil trug zur außen­politischen Emazipation Deutsch­lands bei, was sich auch auf das finanzielle Engagement inner­halb des US-Systems auswirkte: Mit der steigenden Verant­wortung übernahm Deutsch­land auch mehr finanzielle (und zum Teil auch) personelle Ver­pflichtungen.

Deutsche Akteure in Friedenseinsätzen

Zwar ist Deutsch­land ein wichtiger Geld­geber für UN-Friedens­missionen, bei der personellen Beteiligung nimmt Deutsch­land jedoch traditionell hintere Ränge ein. Welt­weit sind derzeit mehr als 85 000 Personen in 12 Friedens­einsätzen im Einsatz. Für Deutsch­land sind etwa 700 Personen im Einsatz, darunter neben Militär- und Polizei­personal auch zivile Expertinnen und Experten. Sie alle sind Teil von Missionen inter­nationaler Organisationen und setzen die Mandate der UN-Friedens­einsätze um.

Hintergrundinformationen Vorschläge zum künftigen deutschen Finanzengagement

Die Bundes­republik Deutsch­land ist in den letzten Jahren ein sehr großer, aber mit­nichten ein "guter" Geld­geber in einem regel­orientierten Multi­lateralismus geworden. Zwar bleibt zu erwarten, dass Deutsch­land noch ein paar Jahre lang frei­willig so intensiv in das UN-System einzahlen wird, wie es gegen­wärtig der Fall ist. Sollte aber die politische Bedeutung von Flucht und Migration zugunsten anderer Prioritäten plötz­lich an Gewicht verlieren oder sollten die Haushalts­mittel in einem wirtschaft­lichen Abschwung wieder knapper werden, ist das Risiko sehr hoch, dass Deutsch­land seine Mittel ebenso schneller wieder kürzen wird, wie sie inner­halb kurzer Zeit erhöht worden sind. Ins­besondere der große Teil der zweck­gebundenen Beiträge würde dann schneller als erwartet auslaufen.

Wenn es Deutsch­land also ernst damit meint, den Multi­lateralismus auch lang­fristig finanziell stützen zu wollen, ist es jetzt an der Zeit, politisches Kapital dafür einzu­setzen und die Pflicht­beiträge im gesamten UN-System "zeitnah und voll­ständig" entsprechend der jeweiligen Haushalts­ordnung zu zahlen. Darüber hinaus sollte erwogen werden, die Pflicht­beiträge in den Teilen des UN-Systems freiwillig zu erhöhen, die sich an der Beitrags­skala der Vereinten Nationen orientieren. Das bedeutet, auch gegen den Wider­stand einzelner großer Beitrags­zahler für politische Veränderungen in der Finanzierungs­landschaft zu sorgen, statt sich mit zweck­gebundenen frei­willigen Mitteln "frei­zu­kaufen". Dies würde auch eine Verlagerung der Entscheidungs­kompetenzen in die multi­lateralen Gremien der einzelnen UN-Orga­nisationen bedeuten, statt einer nationalen Mikro­steuerung durch zweck­gebundene Mittel.

Quelle (Auszug, geringfügig bearbeitet): Deutschlands Finanzbeiträge zum UN-System zwischen 2008 und 2018 | Hüfner, Patz, VEREINTE NATIONEN 6/2019.