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Wie die UN mit privaten Militärfirmen kooperieren

Der Aufbau sicherer Strukturen in fragilen Staaten ist selten kurzfristig möglich. Schon allein aus logistischen Gründen können nicht immer UN-Blauhelme an vorderster Front stehen. In diesen Fällen übernehmen private Sicherheitsfirmen Aufträge. Doch wie werden diese kontrolliert?

Mehrere Personen laufen auf einen rotierenden Hubschrauber zu
UN-Blauhelme in der Demokratischen Republik Kongo (UN Photo/Jorkim Jotham Pituwa)

Auch private Militär- und Sicherheits­firmen (Private Military and Security Companies - PMSCs), können sich registrieren und auf das zentrale Beschaffungs­system der UN zugreifen. Sie übernehmen dann Aufgaben wie das Sichern von Lagern, das Eskortieren von Hilfs­konvois oder das Schützen von Diplomatinnen und Diplomaten. In vielen Ländern sind sie bereits ein fester Bestandteil des sicherheits­politischen Alltags geworden. 

Sicher­heit als Dienst­leis­tung

Anders als klassische Söldner­truppen sind PMSCs heute meist offiziell registrierte Firmen mit komplexen Auftrags­strukturen. Allein 2020 lag der globale Umsatz der Branche laut Schätzungen von Aerospace and Defense News bei rund 224 Milliarden US-Dollar. Branchen­exper­tinnen und -experten erwarten, dass der Markt bis 2030 auf etwa 457 Milliarden US-Dollar anwächst. Die Kommer­zialisie­rung der Sicherheit birgt aber auch Risiken. In der Vergangenheit wurden PMSCs mehrfach mit Men­schenrechts­verletzungen in Verbindung gebracht, etwa in Irak oder in der Zentralafrikanischen Republik. Für die Vereinten Nationen ist der Umgang mit diesen Akteuren ein Balanceakt. Einerseits bieten PMSCs Unterstützung, vor allem dann, wenn UN-Missionen logistisch an Grenzen stoßen. Denn bis UN-Blauhelme tatsächlich im Einsatz­gebiet eintreffen, vergehen oft Monate. Zum Beispiel müssen sichere Transportwege durch konfliktbeladene Gebiete organisiert werden, was oft den Einsatz von Militärkonvois zur Absicherung bedeutet. Zusätzlich müssen spezialisierte Ausrüs­tungen wie ge­panzerte Fahrzeuge und medizinische Versorgung rechtzeitig bereitgestellt werden. Eine bürokratische Hürde besteht zudem in der Einholung von Genehmi­gungen. Andererseits besteht die Gefahr, dass mangelnde Kontrolle zu einem Verlust an Legimität führt. 

Das Montreux-Doku­ment

Um diesem Problem zu begegnen, haben die Schweiz und das Inter­natio­nale Komitee vom Roten Kreuz bereits 2008 das sogenannte Montreux-Doku­ment ins Leben gerufen. Es sammelt rechtliche Grund­sätze und bietet Empfehlungen, wie Staaten PMSCs regulieren sollten, etwa durch strenge Auflagen, die erst erfüllt werden müssen, wie die Pflicht, alle Mitarbeiter auf Menschen­rechte zu schulen oder regelmäßige Sicherheits­über­prü­fungen der Ausrüstung und Waffen durchzu­führen. Außerdem müssen Firmen nachweisen, dass sie keine illegalen Aktivitäten unter­stützen, bevor sie Aufträge erhalten. Ein weiterer Baustein ist der Inter­natio­nale Verhaltens­kodex für private Sicher­heits­dienst­leister (International Code of Conduct for Private Security Service Providers - ICoC), eine freiwillige Selbst­ver­pflichtung der Unternehmen, menschen­rechtl­iche Standards zu wahren. Mehr als 100 Firmen weltweit haben sich diesem Kodex bislang ange­schlossen. Die UN selbst engagieren sich zudem in einer eigenen Arbeits­gruppe zum Einsatz von Söldnern und PMSCs beim UN-Menschen­rechtsrat (Human Rights Council). Sie veröffentlicht Berichte, spricht Empfehlungen aus und überwacht die Aktivitäten von PMSCs weltweit. Ziel ist es, PMSCs stärker in bestehende völker­rechtliche Verpflichtungen einzubetten und Menschen­rechts­verletzungen zu vermeiden. Im März veröffentlichte die Arbeits­gruppe in vierter Fassung einen Entwurf für ein inter­natio­nales Rahmen­werk zur Regulierung von PMSCs. Auch die General­versammlung erlässt Resolutionen , die sich auf Söldnergruppen und PMSCs beziehen und in engem Zusamme­nhang mit den Aktivitäten der Arbeitsgruppe stehen.

Die UN sind sich selber des Problems bewusst und zeigen sich in einer Erklärung der UN-Arbeitsgruppe zu Söldnern vom März 2022 über wachsende Präsenz privater Militär­firmen in Konfliktzonen besorgt. Es sei dringend erforderlich, ein verbindliches inter­natio­nales Instrument zu entwickeln, um sicherzustellen, dass PMSCs unter klaren rechtlichen Rahmen­bedingungen operieren und rechenschafts­pflichtig sind, heißt es. Dieser Appell zeigt international Wirkung. Einige Staaten verschärfen ihre nationalen Kontroll­mechanismen, während Unternehmen zunehmend bereit sind, sich an internationale Standards wie den ICoC zu halten. Guatemala zum Beispiel startete im August 2024 ein Programm, um seine Gesetz­gebung an das Montreux-Dokument anzu­passen. Die Slowakei und Rumänien traten dem Forum zum Montreux-Dokument 2021 und 2023 bei. Und auch an den Ausschreibungen der UN für verschiedene (Sicherheits-)Dienst­leistungen hat sich über die Jahre etwas getan. Die UN-Friedens­missionen führen Hintergrund­prüfungen bei Sicher­heits­dienst­leistern durch. Die Umsetzung bleibt dennoch oftmals lücken­haft. Viele Instrumente, wie das Montreux-Doku­ment oder der Verhaltens­kodex, sind bislang vollkommen freiwillig. Kritische Stimmen fordern deshalb ein verbind­liches Abkommen, das Mindest­standards weltweit festlegt.

Durch­bruch noch aus­stehend

Das Thema ist auf der inter­natio­nalen Agenda angekommen. Unternehmen wie Regierungen beginnen, sich der Konsequenzen privater Gewalt­akteure bewusster zu werden. Sicherheit mag zunehmend zur Dienst­leistung geworden sein. Aber wie diese Dienst­leistung erbracht wird, ist keine rein betriebs­wirtschaft­liche Frage. Die UN haben das erkannt. Solange verbind­liche Regeln fehlen, bleibt die Gefahr des Macht­missbrauchs jedoch weiter bestehen. Im Rahmen des UN-Menschen­rechts­rats arbeitet eine Arbeits­gruppe bereits seit mehreren Jahren an verbindlichen Mindest­standards, an die sich gehalten werden muss. Neben den Li­zenzie­rungs­pflichten werden auch Trans­parenz­vorga­ben und Mechanis­men zur Rechen­schaft diskutiert. Über das UN-Be­schaf­fungs­system werden die Unter­nehmen bisher von der Vergabe weiterer Aufträge aus­ge­schlossen, wenn Verstöße bekannt werden. Auch der Zugang zu rechtlichem Schutz für Be­troffene soll gestärkt werden. Ob und wann ein rechtlich bindendes Abkommen dazu verab­schiedet werden könnte, bleibt jedoch offen.

Anton Hartmann


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