Wie die UN mit privaten Militärfirmen kooperieren
Auch private Militär- und Sicherheitsfirmen (Private Military and Security Companies - PMSCs), können sich registrieren und auf das zentrale Beschaffungssystem der UN zugreifen. Sie übernehmen dann Aufgaben wie das Sichern von Lagern, das Eskortieren von Hilfskonvois oder das Schützen von Diplomatinnen und Diplomaten. In vielen Ländern sind sie bereits ein fester Bestandteil des sicherheitspolitischen Alltags geworden.
Sicherheit als Dienstleistung
Anders als klassische Söldnertruppen sind PMSCs heute meist offiziell registrierte Firmen mit komplexen Auftragsstrukturen. Allein 2020 lag der globale Umsatz der Branche laut Schätzungen von Aerospace and Defense News bei rund 224 Milliarden US-Dollar. Branchenexpertinnen und -experten erwarten, dass der Markt bis 2030 auf etwa 457 Milliarden US-Dollar anwächst. Die Kommerzialisierung der Sicherheit birgt aber auch Risiken. In der Vergangenheit wurden PMSCs mehrfach mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht, etwa in Irak oder in der Zentralafrikanischen Republik. Für die Vereinten Nationen ist der Umgang mit diesen Akteuren ein Balanceakt. Einerseits bieten PMSCs Unterstützung, vor allem dann, wenn UN-Missionen logistisch an Grenzen stoßen. Denn bis UN-Blauhelme tatsächlich im Einsatzgebiet eintreffen, vergehen oft Monate. Zum Beispiel müssen sichere Transportwege durch konfliktbeladene Gebiete organisiert werden, was oft den Einsatz von Militärkonvois zur Absicherung bedeutet. Zusätzlich müssen spezialisierte Ausrüstungen wie gepanzerte Fahrzeuge und medizinische Versorgung rechtzeitig bereitgestellt werden. Eine bürokratische Hürde besteht zudem in der Einholung von Genehmigungen. Andererseits besteht die Gefahr, dass mangelnde Kontrolle zu einem Verlust an Legimität führt.
Das Montreux-Dokument
Um diesem Problem zu begegnen, haben die Schweiz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz bereits 2008 das sogenannte Montreux-Dokument ins Leben gerufen. Es sammelt rechtliche Grundsätze und bietet Empfehlungen, wie Staaten PMSCs regulieren sollten, etwa durch strenge Auflagen, die erst erfüllt werden müssen, wie die Pflicht, alle Mitarbeiter auf Menschenrechte zu schulen oder regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der Ausrüstung und Waffen durchzuführen. Außerdem müssen Firmen nachweisen, dass sie keine illegalen Aktivitäten unterstützen, bevor sie Aufträge erhalten. Ein weiterer Baustein ist der Internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (International Code of Conduct for Private Security Service Providers - ICoC), eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen, menschenrechtliche Standards zu wahren. Mehr als 100 Firmen weltweit haben sich diesem Kodex bislang angeschlossen. Die UN selbst engagieren sich zudem in einer eigenen Arbeitsgruppe zum Einsatz von Söldnern und PMSCs beim UN-Menschenrechtsrat (Human Rights Council). Sie veröffentlicht Berichte, spricht Empfehlungen aus und überwacht die Aktivitäten von PMSCs weltweit. Ziel ist es, PMSCs stärker in bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen einzubetten und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Im März veröffentlichte die Arbeitsgruppe in vierter Fassung einen Entwurf für ein internationales Rahmenwerk zur Regulierung von PMSCs. Auch die Generalversammlung erlässt Resolutionen , die sich auf Söldnergruppen und PMSCs beziehen und in engem Zusammenhang mit den Aktivitäten der Arbeitsgruppe stehen.
Die UN sind sich selber des Problems bewusst und zeigen sich in einer Erklärung der UN-Arbeitsgruppe zu Söldnern vom März 2022 über wachsende Präsenz privater Militärfirmen in Konfliktzonen besorgt. Es sei dringend erforderlich, ein verbindliches internationales Instrument zu entwickeln, um sicherzustellen, dass PMSCs unter klaren rechtlichen Rahmenbedingungen operieren und rechenschaftspflichtig sind, heißt es. Dieser Appell zeigt international Wirkung. Einige Staaten verschärfen ihre nationalen Kontrollmechanismen, während Unternehmen zunehmend bereit sind, sich an internationale Standards wie den ICoC zu halten. Guatemala zum Beispiel startete im August 2024 ein Programm, um seine Gesetzgebung an das Montreux-Dokument anzupassen. Die Slowakei und Rumänien traten dem Forum zum Montreux-Dokument 2021 und 2023 bei. Und auch an den Ausschreibungen der UN für verschiedene (Sicherheits-)Dienstleistungen hat sich über die Jahre etwas getan. Die UN-Friedensmissionen führen Hintergrundprüfungen bei Sicherheitsdienstleistern durch. Die Umsetzung bleibt dennoch oftmals lückenhaft. Viele Instrumente, wie das Montreux-Dokument oder der Verhaltenskodex, sind bislang vollkommen freiwillig. Kritische Stimmen fordern deshalb ein verbindliches Abkommen, das Mindeststandards weltweit festlegt.
Durchbruch noch ausstehend
Das Thema ist auf der internationalen Agenda angekommen. Unternehmen wie Regierungen beginnen, sich der Konsequenzen privater Gewaltakteure bewusster zu werden. Sicherheit mag zunehmend zur Dienstleistung geworden sein. Aber wie diese Dienstleistung erbracht wird, ist keine rein betriebswirtschaftliche Frage. Die UN haben das erkannt. Solange verbindliche Regeln fehlen, bleibt die Gefahr des Machtmissbrauchs jedoch weiter bestehen. Im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats arbeitet eine Arbeitsgruppe bereits seit mehreren Jahren an verbindlichen Mindeststandards, an die sich gehalten werden muss. Neben den Lizenzierungspflichten werden auch Transparenzvorgaben und Mechanismen zur Rechenschaft diskutiert. Über das UN-Beschaffungssystem werden die Unternehmen bisher von der Vergabe weiterer Aufträge ausgeschlossen, wenn Verstöße bekannt werden. Auch der Zugang zu rechtlichem Schutz für Betroffene soll gestärkt werden. Ob und wann ein rechtlich bindendes Abkommen dazu verabschiedet werden könnte, bleibt jedoch offen.
Anton Hartmann



