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Zeit zum Handeln

Während die Digitalisierung unsere Welt rasant verändert, herrscht bei der Welthandelsorganisation (WTO) Stillstand. Dabei sind multilaterale Regeln für den digitalen Handel längst überfällig. Umso dringender ist es, die Versäumnisse jetzt nachzuholen. Kein leichtes Unterfangen – aber möglich.

Aus dem Alltag sind digitale Dienste nicht mehr wegzudenken. © CC Esther Vargas

Es gibt wenig schön zu reden. Bis heute gibt es keine international verbindlichen Regeln für den digitalen Handel. Es gibt nicht einmal eine Einigung, was unter den Begriff „digitaler Handel“ zu verstehen ist. Die aktuelle Arbeitsdefinition der WTO ist sehr weit gefasst und umfasst zum Beispiel auch den Vertrieb „klassischer“ Waren und Dienstleistungen über das Internet. Für diese bedarf es jedoch kaum neuer Regeln im internationalen Handel. Hingegen gibt es eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen, für die fraglich ist, ob und wie die Regeln der WTO gelten.

Dazu gehören beispielsweise Produkte, die es früher in physischer Form gab und die nun digital vertrieben werden - Bücher, Software, Filme und Musik etwa. Aber auch neue Produkte und Dienstleistungen, die es zum Zeitpunkt der Gründung der WTO noch nicht gab, wie Apps, soziale Medien oder Plattformen. Und dazu gehören Daten, alle Dienstleistungen um Daten herum sowie die Blockchain.

Schon vor zwei Jahrzehnten hatte die WTO ein „Work Programme on Electronic Commerce“ eingerichtet. Passiert ist seitdem wenig. Jahrzehntelang war der digitale Handel für die Mitgliedsstaaten lediglich ein Nebenthema. Ein nice-to-have, das es nie auf die große Agenda schaffte. Und nun, 2018, kommt das böse Erwachen. Denn die Auswirkungen der Digitalisierung auf den internationalen Handel sind enorm.

Manche Staaten bauen das Internet zu einem Hochsicherheitstrakt aus

Es verändert sich nicht nur, was und wie gehandelt wird. Es verändern sich auch die Akteure. Internationaler Handel ist kein reines B2B-Geschäft mehr. Auch Konsumenten werden zu wichtigen Akteuren.

Während manche Länder wie China das Internet zu einem Hochsicherheitstrakt ausbauen, in dem freier digitaler Handel undenkbar erscheint, befinden sich andere Staaten Internet-regulatorisch noch im wilden Westen. Damit sich Akteure im digitalen Handel auf verbindliche Regeln und deren Durchsetzung verlassen können, braucht es eine multilaterale Lösung – so bald wie möglich. Diese darf sich nicht nur auf den Abbau von Handelsbarrieren konzentrieren. Sie muss auch, stärker noch als sonst, die regulatorischen Bedürfnisse der Mitgliedsstaaten und die Bedürfnisse ihrer Bürger mit einbeziehen. Die Herausforderungen sind also groß. Umso größer, da es gilt, ein Feld zu regulieren, von dem heute noch gar nicht absehbar ist, wie es in 10 oder 20 Jahren aussieht.

Die Frage ist also: Wie? Viel wird über ein neues WTO-Abkommen für den digitalen Handel diskutiert, als Ergänzung zu den bestehenden Verträgen. Doch ein komplett neues Abkommen wäre aus vielen Gründen jedoch keine praktikable Lösung. Es ist aktuell kaum vorstellbar, dass sich die Mitgliedsstaaten in der nahen Zukunft auf ein neues, großes, Abkommen einigen sollten, das strategisch die Weichen für den digitalen Handel der nächsten Jahrzehnte stellt. Zu schwierig fällt bereits die Lösung kleinerer, konkreter Herausforderungen.

Viele WTO-Regeln lassen sich auf die digitale Welt anwenden

Darüber hinaus wäre ein solches Abkommen wahrscheinlich in weiten Teilen überflüssig. Das bestehende WTO-Regelwerk hält bereits viele Bestimmungen und Vorkehrungen bereit, die sich auch auf die digitale Welt anwenden lassen. Dies haben das Panel und der Appellate Body in verschiedenen Fällen bereits bestätigt.

Was fehlt, ist ein klares politisches Bekenntnis von Seiten der Mitgliedsstaaten, dass die Bestimmungen des GATS und des GATT auch für den digitalen Handel gelten. Und ergänzende Regelungen, dort wo die bestehenden nicht ausreichen. Klarheit muss zum Beispiel geschaffen werden, wie neu entstandene digitale Produkte und Dienstleistungen einzuordnen sind. Ist eine Software zum Download ein Produkt, oder eine Dienstleistung? Der Handel welcher Dienstleistung wird beschränkt wenn Facebook geblockt wird: Werbung, Kommunikation, oder Datenverarbeitung? Stellt Uber Transportdienstleistungen zur Verfügung, oder verarbeitet es Daten? Handelsbeschränkungen sind immer abhängig von der Klassifizierung des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Dienstleistung. Deswegen sind solche Fragen essentiell. Zwar kann der WTO-Dispute Settlement Body offenen Fragen sukzessive durch weitere eingereichte Beschwerden der Mitgliedsstaaten lösen. Doch die Rechtsprechung kann eine politische Lösung nicht ersetzen.

Entstehen sollte diese idealerweise innerhalb des eingangs erwähnten Working Programmes. Aktuell soll dieses relevante Aspekte des digitalen Handels jedoch lediglich „examinieren“. Damit sich das Working Programme mit der Festlegung verbindlicher Regeln für den digitalen Handel beschäftigen darf, ist es erst einmal nötig, das bestehende Mandat zu erweitern. Um schnellere Fortschritte zu erzielen, wäre es zudem wichtig, die aktuell sehr starre und schwerfällige Arbeitsweise innerhalb des Working Programms zu beschleunigen. Häufigere Diskussionen, Reports und Entscheidungen sind notwendig. Auch die Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem Internet Policy und Governance Bereich muss ausgebaut werden, um sinnvolle Regeln für den digitalen Handel aufzustellen.

Das Problem: Die Mitgliedsstaaten sind beim Thema digitaler Handel weiter voneinander entfernt als jemals zuvor. Insbesondere Entwicklungsländer, allen voran Indien, aber auch die afrikanischen Staaten, blockieren weitere Fortschritte. Sie geben an, noch mehr Zeit und Informationen zu benötigen, um die Auswirkungen des digitalen Handels auf ihre Wirtschaft und ihre Handelsströme zu verstehen. Sie befürchten, dass das Festsetzen internationaler verbindlicher multilateraler Regeln in Zukunft negative Auswirkungen für sie haben könnte, die sie zurzeit noch nicht absehen können. Vermutlich haben sie damit nicht Unrecht.

Regeln für den digitalen Handel - aber ohne die Entwicklungsländer?

Trotzdem braucht es jetzt verlässliche Regeln für internationale digitale Handelsströme. In Buenos Aires sind deshalb 71 Mitgliedsstaaten in einem Joint Statement einen ersten Schritt in diese Richtung gegangen. Das Dilemma: Kaum ein Entwicklungsland ist darunter.

Auch wenn es ein Schritt in die richtige Richtung ist: Solch ein plurilateraler Ansatz kann nicht die Lösung des Problems sein. Es gilt, das Grundgerüst für den regelbasierten digitalen Handel zu schaffen. Grundsatzfragen müssen beantwortet werden, z.B. ob digitale Produkte unter das GATT oder das GATS fallen. Solche essentiellen Festlegungen sollten nicht nur von einer ausgewählten Gruppe an Staaten entschieden werden. Alle Mitglieder sollten sich daran beteiligen. Es braucht multilaterales Handeln.

Wenn sich einige Staaten bei der Regelfindung nicht beteiligen wollen, werden diejenigen, die willens sind, alleine voranschreiten. Für alle anderen wird es dann in der Realität kaum noch andere Optionen geben, als nach den dann gegeben Regeln zu spielen. Regeln für den digitalen Handel würden zu einem Machtinstrument der heutigen Digital Player zu werden.

Das WTO Sekretariat sollte deshalb alle Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, ein besseres Verständnis über den digitalen Handel und die Auswirkungen auch die nationale Wirtschaft zu erlangen. Auch die Mitglieder, die an einer schnellen Lösung für Regeln für den digitalen Handel interessiert sind, könnten andere Staaten hierbei unterstützten. Die Informations-Kluft zwischen den Mitgliedsstaaten muss überwunden werden. Denn wenn die WTO auch in Zukunft Bestand haben will, braucht sie Regeln für den digitalen Handel. Und um diese Festzulegen, müssen alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen mit an Bord zu sein. Am Ende sollte eine inklusive Lösung stehen, die allen Staaten gerecht wird.

Es ist klar, dass die WTO in naher Zukunft Erfolge erzielen muss, wenn sie nicht in der Versenkung verschwinden will. Multilaterale Regeln für den digitalen Handel wären hierfür die ideale Gelegenheit. Die Mitgliedsstaaten und die Organisation sollten diese nicht verstreichen lassen.

 

Manuel Metschel ist Business Intelligence Analyst bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und arbeitet dort zu digitaler Transformation.


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