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Das UN-System

Die UN wurden 1945 in Folge des Zweiten Welt­kriegs gegründet mit dem klaren Ziel, einen weiteren grausamen Großkonflikt zu verhindern. So wurden die UN mit vielen verschiedenen Instrumenten versehen, um ihr Hauptziel – das Herstellen und Erhalten des Friedens und der internationalen Sicherheit – erfüllen zu können.

UN Photo/Rick Bajornas

Schon vor dem Krieg hatte der 1920 gegründete Völkerbund diese Aufgabe – leider verhinderten die strukturellen Schwächen dieser Organisation die Erfüllung ihrer Ziele. Heute bestehen die UN aus einem komplexen Geflecht von Hauptorganen sowie zahl­reichen Neben­organen, Sonder- und Partnerorganisationen. Die Regierungen der Mitglied­staaten nehmen auf unter­schiedliche Art und Weise Einfluss auf diese Organe und treffen in verschiedenen Organen gemeinsam Entscheidungen.

Das Gründungsdokument der Vereinten Nationen, die Charta, legt sechs Haupt­organe fest und bestimmt ihre Zusammen­­setzung und Kompetenzen. Die eigentliche Arbeits- und Verfahrens­weise ist in der jeweiligen Geschäfts­ordnung fest­geschrieben. Die Hauptorgane haben im Rahmen ihrer Kompetenzen umfangreiche Ausschüsse, Kommissionen und Gremien geschaffen, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Mit Ausnahmen des Inter­nationalen Gerichts­hofs in Den Haag haben alle ihren Sitz in New York.

 

Die Hauptorgane der Vereinten Nationen
 

Generalversammlung

Die Generalversammlung (General Assembly) besteht aus allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Jeder Mitglied­staat – aktuell sind es 193 – verfügt über eine Stimme. Die General­versammlung beschäftigt sich in zahlreichen Aus­schüssen mit einer großen thematischen Bandbreite. Sie kann jedes Thema diskutieren, das in einem Resolutions­entwurf eingebracht wird und mit dem sich der Sicherheitsrat nicht befasst. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Verabschiedung des UN-Haushalts und die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten. Die Entscheidungen der General­versammlung werden meistens im Konsens, das heißt einstimmig, getroffen. Sie sind völkerrechtlich nicht bindend, können aber unter bestimmten Voraus­setzungen zur Ausbildung von verbindlichem Völker­gewohnheits­recht beitragen. Bei internen organisatorischen Fragen – beispielsweise zu Haushalts- und Mitgliedschaftsfragen – trifft sie als oberstes Organ bindende Entscheidungen. Die ordentliche General­versammlung tritt jährlich im Herbst zu ihrer neuen Sitzungs­periode an.

UN Photo/Eskinder Dedebe

Sicherheitsrat

Der Sicherheits­rat (Security Council) ist das mächtigste Gremium der UN. Er setzt sich aus fünf ständigen Mitgliedern mit Vetorecht (China, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA) und zehn nicht­ständigen Mitgliedern zusammen, die für zwei Jahre von der General­versammlung gewählt werden. Artikel 24, Absatz 1 der UN-Charta hat den Mitglied­staaten des Sicherheits­rats „die Haupt­verantwortung für die Wahrung des Welt­friedens und der inter­nationalen Sicherheit“ übertragen. So kann das Gremium beispielsweise neben der Unterstützung politischer Missionen und der Verabschiedung von Sanktionen, auch "Blauhelm­soldaten" als Teil von Friedensmissionen (Peacekeeping Missions) in Konflikt­gebiete entsenden, wenn es den Welt­frieden bedroht sieht. Seine Ent­scheidungen sind zudem völkerrechtlich bindend – anders als in anderen UN-Gremien. Jedoch verfügen die fünf ständigen Mitglieder über ein Veto­recht. Das heißt, sie können eine Beschluss­fassung verhindern. Dies erschwert oft die Entscheidungs­findung im Rat.

Männer und Frauen diskutieren miteinander.
UN Photo/Mark Garten

Wirtschafts- und Sozialrat

Der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council, ECOSOC) besteht aus 54 Mitgliedstaaten, die für drei Jahre von der Generalversammlung gewählt werden und nach einem Schlüssel auf die Weltregionen verteilt sind. Der ECOSOC ist gemäß der UN-Charta das zentrale Organ der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und Entwicklungsfragen. Darüber hinaus kann der ECOSOC spezialisierte Nebenorgane berufen und koordiniert heute die Arbeit von 13 Sonderorganisationen, acht funktionalen Kommissionen und fünf Regional­kommissionen. Der Rat tagt in der Regel einmal jährlich im Juli, abwechselnd in New York und Genf.

UN Photo/Eskinder Dedebe

Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice) ist das Recht­sprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz in Den Haag, Niederlande. Seine Funktions­weise und Zuständig­keit sind in Artikel 92 bis 96 der UN-Charta sowie in seinem Statut geregelt. Der Gerichts­hof behandelt Recht­streitigkeiten zwischen Staaten, die seine Zuständigkeit akzeptiert haben. Beispielsweise kann er Grenzstreitigkeiten zwischen Staaten regeln. Darüber hinaus kann der Internationale Gerichtshof Gutachten über Fragen des Völkerrechts verfassen, die in der Regel rechtlich nicht bindend sind. Maßstab für die Recht­sprechung ist das Völker­recht. Dem Gerichts­hof gehören 15 Richterinnen und Richter an, die vom Sicherheits­rat und der General­versammlung in getrennten Verfahren für neun Jahre gewählt werden. Die Durchsetzung der Urteile geschieht in letzter Instanz durch Resolutionen des Sicherheits­rats.

UN Photo/ICJ-CIJ

Sekretariat

Das Sekretariat ist das wichtigste Verwaltungsorgan der UN. Mit Haupt­sitz in New York und Außen­stellen in Genf, Nairobi und Wien ist seine Haupt­aufgabe die organisatorische Unter­stützung der anderen UN-Organe, unter anderem durch die Organisation von Konferenzen, das Erstellen des Haushalts und das Verfassen von Berichten. Das Sekretariat besteht nach Artikel 97 der Charta aus der General­sekretärin oder dem General­sekretär und den internationalen Bediensteten. Die General­sekretärin oder der General­sekretär hat somit die höchste exekutive Funktion im UN-System und nimmt eine repräsentative Funktion ein. Obwohl es in der UN-Charta nicht ausdrücklich festgelegt ist, wird sie oder er von der General­versammlung für eine Amtszeit von üblicherweise fünf Jahren gewählt, wobei sich eine einmalige mögliche Wiederwahl durchgesetzt hat. Das Sekretariat setzt sich aus verschiedenen Abteilungen zusammen, die zu bestimmten Themen arbeiten.

UN Photo/Tobin Jones

Treuhandrat

Der Treuhandrat (Trusteeship Council) ist zurzeit inaktiv. Ursprünglich war er dafür gedacht, Territorien unter Kolonial­herrschaft zurück in die Selbst­verwaltung zu führen, was zur Zeit der Gründung der Vereinten Nationen ein sehr aktuelles Anliegen darstellte. Nachdem Palau als letzte Kolonie 1994 in die Un­ab­hängigkeit entlassen wurde, hat der Rat seine Arbeit suspendiert. Mitglieder des Rates sind nun nur noch die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheits­rats.

UN Photo/Albert Fox

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen

Drei UN-Generalsekretäre im Gespräch: Kofi Annan, António Guterres und Ban Ki-moon (UN Photo/Mark Garten).

An der Spitze des UN-Sekretariats steht die Generalsekretärin oder der Generalsekretär, der die Vereinten Nationen repräsentiert und ihre Arbeit koordiniert. Seit 1945 gab es neun Generalsekretäre, die die Organisation während ihrer Amtszeit jeweils persönlich geprägt haben. Die bisherigen Amtsinhaber und ihre Beiträge zur Weltorganisation werden hier vorgestellt.

Nebenorgane zur Erfüllung von neuen Aufgaben

Schon bei der Unter­zeichnung der Charta im Jahr 1945 war klar, dass neben dem Grund­gerüst zusätzliche Organe nötig sein würden, um die viel­fältigen und ständig wechselnden Aufgaben der Vereinten Nationen erfüllen zu können. So wurde in Artikel 7, Absatz 2, 22 und 29 der Charta die Möglich­keit festgehalten, nach Bedarf Neben­organe (subsidiary organs) einzu­richten, wovon in der Folge häufig Gebrauch gemacht wurde, um spezialisierte Organe für diverse Aufgaben­gebiete zu schaffen. Zu den Neben­organen zählen unter anderem der Menschenrechtsrat (Human Rights Council) oder die UN-Friedens­missionen. Hinzu kommen zahlreiche Institute, Ausschüsse, Kommissionen und andere Gremien sowie Fonds und Programme wie das Kinder­hilfs­werk (UNICEF), das UN-Entwicklungs­programm (UNDP) oder das Umwelt­programm der Vereinten Nationen (UNEP).

Zahlreiche Sonder- und Partnerorganisationen

UN Photo/UNHCR

Anders als die Neben­organe sind die Sonder­organisationen (Specialized Agencies) der UN-Familie nicht direkt einem Haupt­organ unterstellt, sondern rechtlich, organisatorisch und finanziell unabhängig. Durch Abkommen sind die Sonder­organisationen, die sich in der Regel nur einem bestimmten Thema widmen, mit dem Wirtschafts- und Sozialrat verbunden, dem sie Bericht erstatten und mit dem sie ihre Arbeit koordinieren.

Die ersten Sonder­organisationen – die Ernährungs- und Landwirtschafts­organisation der Vereinten Nationen (FAO), der Inter­nationale Währungs­fonds (IMF) und die Weltbank – nahmen bereits 1945 ihre Arbeit auf. Es folgten zahlreiche weitere bekannte – beispiels­weise die Bildungs- und Kultur­organisation (UNESCO) oder die Welt­gesundheits­organisation (WHO) – und weniger bekannte Sonder­organisationen wie die Internationale Fern­meldeunion (ITU), der Welt­post­verein (UPU) oder die Welt­organisation für Meteorologie (WMO). Heute sind 15 Sonder­organisationen Teil der UN-Familie.

Daneben haben sich weitere Organisationen, sogenannte verwandte Organisationen (Related Organizations), herausgebildet, die zwar eng mit den Vereinten Nationen kooperieren, aber nicht dem UN-System angehören. So sind etwa der Inter­nationale Straf­gerichts­hof (ICC) und die Internationale Atom­energie­organisation (IAEA) keine UN-Organe, ihre Zusammen­arbeit mit der Welt­organisation ist aber vertraglich geregelt.

Die Entwicklung des UN-Systems

Das UN-System ist seit 1945 stetig gewachsen. (Grafik: Cornelia Agel)

Ein deutschsprachiges Organigramm des UN-Systems, in dem die Abkürzungen aufgelöst werden, ist hier zu finden.

Das UN-Beschaffungswesen

Als komplexe Organisation erwerben die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen jedes Jahr Waren und Dienstleistungen im Wert von über 16 Milliarden US-Dollar. Hinweise, wie deutsche Unternehmen sich auf die Ausschreibungen bewerben können, finden Sie hier.