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Was ist der UN-Haushalt?

Bei den Vereinten Nationen gibt es zwei wesent­liche Haus­halte: den ordent­lichen Haus­halt, der ins­besondere die Er­fül­lung der Dauer­auf­gaben ermög­licht und den Haus­halt für die UN-Friedens­missionen beziehungs­weise friedens­erhaltenden Missionen (Peacekeeping Missions).

Innenräume des UN-Hauptquartiers
UN Photo/Mark Garten

Der ordent­liche oder "reguläre" Haus­halt sorgt für die Deckung der laufenden Kosten. Zu diesen gehören unter anderem Personal­kosten, Aus­gaben für die UN-Amts­sitze und Kosten für die Durch­führung der "Be­son­deren Politischen Missionen" (SPMs). Beide Haus­halte werden größten­teils aus den so­ge­nann­ten Pflicht­beiträgen finan­ziert, den Mitglieds­bei­trägen der UN-Mitglied­staaten, die an­hand eines Beitrags­schlüssels alle drei Jahre neu berechnet werden, und durch frei­willige Bei­träge ergänzt.

Für die Friedens­missionen wird pro Jahr ins­gesamt mehr budgetiert als für den ordent­lichen Haus­halt. Beispiels­weise sind die Pflicht­beiträge für die Friedens­missionen in der Haushalts­periode 2021/22 mit fast 6,4 Milliarden US-Dollar mehr als doppelt so hoch wie der ordent­liche Haus­halt, der etwa 3 Milliarden US-Dollar um­fasste. Dass es sich hier­bei um gar nicht so hohe Summen handelt, wird deut­lich, wenn man sie beispiels­weise mit dem Budget der Stadt New York ver­gleicht, das im Jahr 2022 über 100 Milliarden US-Dollar betrug.

Pflichtbeiträge der Mitgliedstaaten

Bei der Finan­zierung der Vereinten Nationen ist grund­sätzlich zwischen Pflicht­beiträgen und frei­wil­ligen Bei­trägen zu unter­scheiden. Pflicht­beiträge sind Beiträge, die jeder Mitglied­staat als Mitglieds­beitrag an den ordent­lichen UN-Haus­halt, an die Haus­halte der Friedens­missionen sowie in den Pflicht­teil der regulären Haus­halte der UN-Sonder­organisationen und -Programme zahlen muss. Durch die Pflicht­beiträge werden die politischen, sozialen, wirtschaft­lichen oder humanitären Mandate finanziert. Dazu gehört unter anderem die Sektion "Politische An­ge­legen­heiten", zu der auch die "Be­son­deren Politischen Mis­sionen" zählen. Bei diesen Mis­sionen geht es meistens um Konflikt­prävention, die Be­glei­tung von Ländern nach einem Konflikt oder die Auf­klärung von Verbrechen im Rahmen von Kon­flikten.

Des Weiteren wird durch die Pflicht­beiträge die Orga­nisation von Sitzungen und Konfe­renzen finan­ziert. Diese beiden Sektionen sind kost­spielig und machen zusammen etwa ein Drittel des Haus­halts aus. Außer­dem werden durch die Pflicht­beiträge Personal­kosten, Aus­gaben für die Amts­sitze in New York, Genf, Wien und Nairobi, die Mis­sionen des UN-General­sekretärs, die Dienste für Dol­metschen und Über­setzung sowie die Er­stel­lung von mandats­bedingten Studien und Berichten gedeckt. Die Bei­träge, die jähr­lich von den Mitglied­staaten ent­richtet werden müssen, werden an­hand eines Beitrags­schlüssels er­rechnet.

Freiwillige Beiträge

Frei­willige Bei­träge sind zusätz­liche Gelder, die UN-Mitglied­staaten und andere inter­nationale Orga­nisationen an bestimmte Bereiche des UN-Systems vergeben. Es wird zwischen zwei Arten von frei­willigen Beiträgen unter­schieden: den Kern­beiträgen, die die jeweiligen UN-Orga­nisationen flexibel und nach Bedarf verwenden dürfen, und den zweck­gebundenen Mitteln, die an die Be­dingungen des Geld­gebers gebunden sind. Ohne die zusätz­lichen frei­willigen Bei­träge würde das UN-System nicht funktio­nieren, denn mit den Pflicht­beiträgen allein könnten viele wichtige Auf­gaben – ins­besondere in den Einsatz­orten der UN-Sonder­organisationen und -Programme – nicht durch­geführt werden. Beispiels­weise setzen sich 99 Prozent der Einnahmen des Hohen Flüchtlings­kommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), die im Jahr 2021 circa 5,25 Milliarden US-Dollar betrugen, aus frei­willigen Beiträgen und Privat­spenden zusammen. Auch die Akti­vi­täten der UN-Sonder­organisationen und -Programme, wie dem Ent­wicklungs­programm der Vereinten Nationen (UNDP), dem Welt­ernährungs­programm der Vereinten Nationen (WFP) oder der Welt­gesund­heits­organisation (WHO) werden haupt­sächlich über frei­willige Bei­träge und Spenden finanziert.

Die Vereinten Nationen sind auf freiwillige Beiträge und Spenden angewiesen

Auch zukünftig werden die Vereinten Nationen von frei­willigen Bei­trägen und Spenden ab­hängig bleiben, von denen ein Groß­teil zweck­ge­bunden und kaum lang­fristig aus­gerichtet ist. Das bedeutet, dass es immer schwieriger wird, Prio­ritäten zu setzen und dafür zu sorgen, dass das Geld letzt­endlich da an­kommt, wo es am dringend­sten gebraucht wird. Eine mittel­fristige Lösung dafür wäre eine effektive Zusammen­arbeit der UN-Verwal­tungen in Sachen Planung, ein intelligentes Fund­raising und hohe frei­willige Bei­träge und Spenden. Um aber die Hand­lungs­fähigkeit der UN zu garan­tieren, bedarf es einer starken Gemein­schaft, in der jedes Mitglied pünkt­lich und verläss­lich die Pflicht­beiträge zahlt und weniger zweck­gebundene Zahlungen ge­leistet werden beziehungs­weise das ordent­liche Budget und das Budget der Friedens­sicherung erhöht werden.

Sonderfall: Friedensmissionen

Bei den Friedens­missionen handelt es sich meist um militärische Operationen mit einer zeit­lich ein­ge­schränkten Einsatz­dauer, die über einen Zeit­raum von min­destens sechs Monaten und bis zu mehreren Jahren laufen können. Die Friedens­missionen werden haupt­sächlich durch Pflicht­beiträge und im geringen Maße durch frei­willige Bei­träge finan­ziert. Das Personal der Friedens­missionen wird dabei durch die Mitglied­staaten, insbesondere Länder des Glo­balen Südens, ge­stellt. Diese Staaten er­halten für ihre Aus­lagen eine Er­stattung aus dem Haus­halt der UN-Friedens­missionen. Für jede Mission wird ein gesonderter Haus­halt durch das UN-Sekretariat auf­gestellt. Die Finan­zierung gilt dann für eine Periode von sechs Monaten und muss bei Bedarf vom Sicher­heits­rat jeweils ver­längert werden.

Der Finanzbeitrag, den die Mitglied­staaten für die Friedens­missionen leisten, wird nach einem Sonder­schlüssel be­rechnet. Die General­versammlung orientiert sich dabei am regulären Beitrag. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicher­heits­rats - China, Frank­reich, Groß­britannien, Russ­land und die USA - zahlen aber auf­grund ihrer besonderen Verant­wortung für Frieden und Sicher­heit einen höheren Beitrag.