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Deutschland 2021 wieder auf der Ehrenliste

Der Pflichtbeitrag zum ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen wird von einem Großteil der Mitgliedstaaten oft erst verspätet beglichen. Deutschland darf sich in die Ehrenliste der pünktlichen Zahler reihen.

UN Photo/Andrea Brizzi

Alle Jahre veröffentlichen die Vereinten Nationen ihre Ehrenliste („Honour Roll“). Dabei handelt sich um diejenigen Mitgliedstaaten, die ihren Pflichtbeitrag zum ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen “pünktlich und vollständig“ gezahlt haben. Dies sollte eigentlich ein normaler Vorgang sein, denn die von den Mitgliedstaaten verabschiedete Finanzordnung schreibt eindeutig vor, dass die Mitglieder ihre Beiträge alljährlich innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung durch den Generalsekretär in US-Dollar zu zahlen haben. Aber die Realität sieht anders aus.

Allgemeine Zahlungsmoral lässt zu wünschen übrig

Im Durchschnitt der letzten vier Jahre kam nur jeder fünfte Staat seinen Beitragspflichten pünktlich und vollständig nach. Auch in diesem Jahr konnte das „Traumergebnis“ von 2018 nicht erreicht werden, als damals 48 Staaten insgesamt 32,6 Prozent zum ordentlichen Haushalt beitrugen. Anfang 2019 rutschte das Ergebnis mit 34 Staaten, die 14,3 Prozent beitrugen, deutlich ab. Auch 2020 gab es lediglich einen geringfügigen Anstieg, als 35 Staaten rund 16,9 Prozent beitrugen. In diesem Jahr gab es wieder einen erfreulichen Anstieg, als 41 Staaten 24,5 Prozent zum Haushalt beitrugen.

Wer sind die guten Zahler?

Wenn im Folgenden von guten Zahlern die Rede ist, dann  bezieht sich das auf das regelmäßige Engagement einer Reihe von bestimmten Staaten, die es für selbstverständlich halten, ihre Pflichten ohne Wenn und Aber pünktlich und vollständig zu zahlen. Die Vereinten Nationen haben in diesem Jahr die Ehrenliste für die letzten drei Jahre 2019-2021 veröffentlicht, sodass ein Vergleich sehr schnell ermittelt werden kann. Hier finden sich für die genannten  drei Jahre die skandinavischen Staaten Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden, Kanada und Indien, die Schweiz und die Niederlande, Polen, Neuseeland und Australien (2021 mit einem Tag Verspätung).

Und Deutschland?

Seit 1991 ist ein deutlicher Wandel zu verzeichnen. Darüber freut sich insbesondere die Deutsche Gesellschaft die die Vereinten Nationen (DGVN), die in ihren Forderungen zur deutschen UN-Politik stets darauf hingewiesen hat, dass Deutschland seinen Pflichtbeitrag „pünktlich und vollständig“ zahlen möge, wie es die Finanzordnung der Vereinten Nationen vorsieht.

Diese Haltung wurde von der Bundesregierung jahrelang nicht geteilt. Sie plädierte für einen Zahlungsmechanismus von zwei Jahresraten im Januar und Juni, der zwischen 1991 und 2009 überwog. Bis 2017 erfolgten dann die Zahlungen der beiden jährlichen Raten jeweils im Januar und April.

Seit 2018 geschah dann eine deutliche politische Veränderung im Sinne der DGVN. Im Jahre 2018 tauchte der Name Deutschland erstmals auf der Ehrenliste auf. 2019 und 2020 erfolgten die Zahlungen in einer Jahresrate jeweils im Februar. In diesem Jahr steht  der Name Deutschland wiederum auf der Ehrenliste, nachdem die Überweisung von 176,2 Millionen US-Dollar ( = 6,1 Prozent) am 20. Januar 2021 beim UN-Hauptquartier in New York eintraf. Es kann davon ausgegangen werden, dass  die bisherige Forderung der DGVN, Pflichtbeiträge an die UN  pünktlich und vollständig zu zahlen,  für die Zukunft gegenstandlos geworden ist.

Prof. Dr. Klaus Hüfner, Mitglied im DGVN-Präsidium

Sie interessieren sich für die Finanzierung der Vereinten Nationen? Lesen Sie mehr zum Thema in den UN-Basis-Informationen "Das Einmaleins der UN-Finanzierung".
 


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