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Globale Politik aktiv gestalten – in und durch Deutschland: Zehn Prioritäten für die künftige deutsche UN-Politik Forderungskatalog anlässlich der Bundestagswahl am 24. September 2017

2. Völkerrecht einhalten und normativen Rahmen stärken

Eine friedliche Weltordnung kann nur auf Grundlage des Völkerrechts und in Einklang mit den Grundsätzen und Zielen der UN-Charta gelingen. Nur so können die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert sowie die internationale Sicherheit gewahrt werden. Waren die vergangenen Jahrzehnte von einer Verrechtlichung der internationalen Beziehungen in verschiedensten Bereichen – vom Völkerstrafrecht über das Umweltrecht bis hin zum internationalen Menschenrechtsschutz – geprägt, so scheinen bisherige Gewissheiten an Bedeutung zu verlieren: Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte werden zunehmend infrage gestellt; zentrale Akteure der internationalen Politik haben bestehendes Völkerrecht gerade im Bereich des internationalen Friedenssicherungssystems in den vergangenen Jahren missachtet. Die Nichteinhaltung und Infragestellung des Völkerrechts hat zu noch nicht absehbaren Folgen geführt. Eine wertebasierte Völkerrechtsordnung wird nur dann nachhaltig erfolgreich sein, wenn sie dauerhaft auf die Akzeptanz aller relevanten Akteure stößt. Konkret fordert die DGVN, dass Deutschland

  • sich für die Einhaltung bestehenden Völkerrechts und seine progressive Fortentwicklung einsetzt. Dazu gehört insbesondere die aktive Unterstützung multilateraler Vertragsverhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen, die zügige Ratifizierung bereits unterzeichneter internationaler Abkommen und die effektive Umsetzung ratifizierter Verträge in nationales Recht. Die DGVN fordert die Bundesregierung auf, regelmäßig öffentlich über den Status multilateraler Verträge und ihrer Umsetzung zu berichten, einschließlich Informationen und Begründungen zu bislang nicht unterzeichneten und/oder nicht ratifizierten multilateralen Verträgen sowie zu Vorbehalten.

  • zum Erhalt des Weltfriedens auf die Einhaltung des Gewaltverbots im Sinne der UN-Charta dringt. Das setzt Klarheit über die Reichweite des Gewaltverbots durch eindeutige Positionierungen voraus: Die Bundesregierung sollte sich klar und begründet dazu äußern, welche Handlungsformen sie als Verstoß gegen das Gewaltverbot versteht und diese Positionierungen unterschiedslos anwenden.

  • sich als eine treibende Kraft in der Fortentwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit und des internationalen Menschenrechtsschutzes für eine Evaluation der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs, eine Stärkung und Reform des menschenrechtlichen Vertragssystems bei den Vereinten Nationen sowie dessen engere Verzahnung mit der Arbeit des Menschenrechtsrates einsetzt. Dazu gehört auch die Sicherstellung ausreichender Finanzierung.