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Globale Politik aktiv gestalten – in und durch Deutschland: Zehn Prioritäten für die künftige deutsche UN-Politik Forderungskatalog anlässlich der Bundestagswahl am 24. September 2017

7. Entwicklungszusammenarbeit an Agenda 2030 anpassen, multilaterale Zusammenarbeit ausbauen

Deutschlands Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit erreichten 2016 nominell 0,7 % des BIP. Dies gelang aufgrund veränderter Methodik der OECD, die es gestattet, Aufwendungen im Inland für Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern als entwicklungspolitische Ausgaben zu verbuchen. Die DGVN begrüßt, dass das 0,7 % Ziel erreicht wurde, dahinter darf man nicht mehr zurückfallen. Zur Erinnerung: das bescheidene Ziel war vor über 50 Jahren verabschiedet worden, um einen Nord-Süd-Ausgleich in die Wege zu leiten. Deutschland gibt einen viel höheren Betrag für Verteidigung aus, ein Beschluss der NATO-Staats- und Regierungschefs fordert sogar, diesen Beitrag bis 2024 bis auf 2 % aufzustocken. Gerade mit Blick auf Prävention und das richtige Konzept der vernetzten Sicherheit sind diese 2 % nicht nachvollziehbar. Stattdessen sollte die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit der UN gestärkt werden. Ohnehin verbleibt ein Teil der Entwicklungshilfeausgaben in Form von Gehältern in Deutschland und Europa; und ohne Veränderungen in der Handels-, Agrar- und Umweltpolitik sowie im Fischerei- und Patentrecht haben entwicklungspolitische Ausgaben nur begrenzte Wirkung. Deutschlands monetärer Beitrag zur Entwicklungspolitik ist zu stark bilateral ausgerichtet und knüpft zumindest implizit stark an deutschen Wirtschaftsinteressen an. Nur ein integrierter Ansatz, bei der multilaterale und bilaterale Entwicklungszusammenarbeit gleichberechtigt an der Agenda 2030 ausgerichtet werden, verspricht Erfolg. Dies gilt auch für den neuen „Marshall-Plan mit Afrika“, der mehr Gewicht auf multilaterale Zusammenarbeit auf UN-Ebene legen, und endlich Politikkohärenz zwischen den EU-Politikbereichen herstellen muss, ohne die eine Verbesserung der ökonomischen Lage in afrikanischen Ländern nicht herzustellen ist. Die Stärke der UN-Entwicklungszusammenarbeit ist ihre Neutralität und Akzeptanz. Sie ermöglicht bessere internationale Arbeitsteilung, Geberabstimmung und kohärente Umsetzung. Deshalb fordern wir,

  • dass Deutschland die Selbstverpflichtung einer jährlichen Aufwendung von 0,7% für Entwicklungszusammenarbeit nun beibehält, diesen Betrag real um entwicklungspolitische Ausgaben in Entwicklungsländern aufstockt und sich dadurch auch gegenüber anderen Staaten glaubwürdig für die vollständige Erfüllung dieser Verpflichtungen einsetzt;
  • dass Deutschland seine Entwicklungszusammenarbeit stärker multilateral ausrichtet, indem z.B. der deutsche Beitrag in die Kernhaushalte von UNDP, UNICEF, UNFPA und WFP, und Organisationen und Abteilungen wie ILO, WHO, UNEP, UNCTAD und UNRISD substanziell aufgestockt und zur besseren Planungssicherheit mindestens für zwei Jahre zugesagt sowie freiwillige Beiträge auf das Niveau der Pflichtbeiträge angehoben werden; dies gilt auch für den CERF (Central Emergency Relief Fund);
  • dass die Bundesregierung alle deutschen und EU-Politikmaßnahmen daraufhin überprüft, dass sie die Bemühungen der Entwicklungszusammenarbeit nicht untergraben, und sich diesbezüglich auf europäischer Ebene z.B. für eine übergreifende Politikkohärenz einsetzt, angefangen mit einer umfassenden Reform der Subventionspolitik in der Landwirtschaft.