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Globale Politik aktiv gestalten – in und durch Deutschland: Zehn Prioritäten für die künftige deutsche UN-Politik Forderungskatalog anlässlich der Bundestagswahl am 24. September 2017

8. UN-Organisationen stetig und verlässlich im Bereich Flucht und Migration unterstützen

Wanderungsbewegungen sind eine globale Herausforderung. Laut UN leben 244 Millionen Menschen nicht im Land ihrer Geburt. 65,3 Millionen Menschen sind Flüchtlinge oder Binnenvertriebene, ein trauriger Rekord. Mit der New Yorker Erklärung hat sich die UN-Generalversammlung 2016 hochrangig mit der Frage befasst, wie die internationale Gemeinschaft mit dem wachsenden Phänomen großer Flüchtlings- und Migrationsbewegungen umgehen soll. Die Konferenz stand auch unter dem Eindruck jener Flüchtlingsbewegungen, denen sich die EU und Deutschland gegenübergestellt sah. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die meisten Flüchtlinge weltweit innerhalb ihrer Länder oder Herkunftsregionen bleiben. Migration wiederum birgt Vorteile in Herkunftsländern und Zielländern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass sich Deutschland 2017/2018 mit Marokko den Vorsitz im „Global Forum on Migration and Development“ teilt, an das sich viele Erwartungen richten. Im Flüchtlingsschutz leisten die UN mit ihren Sonderorganisationen, Fonds und Programmen wichtige, häufig sogar die einzige Hilfe und brauchen ihrerseits unsere Unterstützung. Die DGVN verwehrt sich dagegen, Menschen, die ihre Heimat verlassen, um Freiheit, Frieden, wirtschaftlichen Erfolg und privates Glück zu finden, pauschal zu einem sicherheitspolitischen Risiko zu erklären. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • dauerhafte und verlässliche Mittel für das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR, das Kinderhilfswerk UNICEF und das Welternährungsprogramm WFP. Deutschland sollte allen migrationsbezogenen Konventionen der ILO und der Vereinten Nationen beitreten und für einen solchen Schritt auf EU-Ebene werben;
  • innerhalb Deutschlands und der EU durch ein Einwanderungsgesetz mehr legale Zuwanderungswege zu schaffen und so das Recht auf Asyl zu schützen;
  • aktives Engagement der Bundesregierung beim laufenden UN-Prozess für einen „Global compact for safe, regular and orderly migration“. Nötig sind verbindliche Vereinbarungen bis 2018. Beim globalen Migrationsmanagement muss die Internationale Organisation für Migration (IOM) mehr Unterstützung erfahren, dabei darf die menschenrechtliche Perspektive nicht außer Acht gelassen werden.