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Alle Analysen zu den UN-Finanzen


  • Leider zu spät eingetroffen – wieder einmal

    Eigentlich müssen die UN-Mitgliedsbeiträge spätestens 30 Tage nach der Benachrichtigung gezahlt werden. Leider macht das nur eine Minderheit der Staaten. Auch Deutschland ist kein Vorbild. mehr

  • UN-Finanzierung: China überholt Japan

    Der Anteil Chinas an der Finanzierung der Vereinten Nationen ist in den letzten zehn Jahren rasant gestiegen. Mit dem jüngsten Budget übernimmt China nun 12 Prozent der Pflichtbeiträge und überholt Japan, den langjährigen Zweiten. mehr

  • „Pünktlich und vollständig" - Wer ist 2018 dabei gewesen?

    Auch in der überarbeiteten Fassung der Finanzordnung und Finanzvorschriften der Vereinten Nationen vom 1. Juli 2013 heißt es weiterhin, dass die Mitgliedstaaten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Generalsekretärs ihre jährlichen Pflicht-Beiträge in voller Höhe überweisen müssen. Seit 1991 werden die Daten gesammelt, auf die auch diesmal Bezug genommen werden kann. Vollständig und pünktlich (fully and promptly) – so lautet die Devise. Zu fragen ist auch, ob das Zahlungsverhalten in anderen UN-Organisationen ähnlich ist. Wie sieht es zum Beispiel mit der UNESCO aus? Diese Organisation ist seit 2011 mit heftigen Finanzproblemen konfrontiert. mehr

  • Die UN-Gebäude in New York City

    Deutschlands freiwillige Zahlungen sind auch im letzten Jahr noch deutlicher gestiegen

    Auch in diesem Jahr veröffentlicht die DGVN eine Rangliste zu den freiwilligen Beitragsleistungen an das UN-System. Im Vordergrund stehen hier die freiwilligen Beiträge, die aus Kernbeiträgen und/oder Nicht-Kernbeiträgen bestehen. Bei den aufgeführten Institutionen steht das „Ranking“ im Zentrum des Interesses. mehr

  • Grafik Deutschlands Finanzbeiträge

    25 Jahre Deutschlands Finanzbeiträge zum UN-System

    Übersicht zum deutschen Finanzengagement von 1991 bis heute. mehr

  • Pünktlich und vollständig - Wer ist 2017 dabei?

    Laut Finanzordnung und Finanzvorschriften der Vereinten Nationen müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Generalsekretärs ihre jährlichen Pflicht-Beiträge in voller Höhe überweisen. Vollständig und pünktlich (fully and promptly) – so lautet die Devise. Aber die große Mehrheit der Mitgliedstaaten denkt nicht daran, ihre Pflichten zu erfüllen. 2017 haben nur 34 Staaten (13,53 Prozent) ihren Beitrag pünktlich und vollständig gezahlt, darunter 10 EU-Staaten. Die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats sowie Deutschland sind nicht darunter. mehr

  • Deutschland/UN/Euro-Logo

    Deutliche Fortschritte in Sicht: Deutschlands freiwillige Zahlungen an die UNO 2014-2015

    In regelmäßigen Abständen veröffentlicht die DGVN Informationen über das Finanz-Engagement Deutschlands. In diesem Zusammenhang wird auch eine Rangliste zu den freiwilligen Beitragsleistungen an das UN-System veröffentlicht. Die Rangliste beginnt 1974, die aktuellsten Informationen beziehen sich auf die Jahre 2014 und 2015. mehr

  • Deutsche Pflichtbeiträge an die Vereinten Nationen, 1991–2015 (in Mio. US-Dollar) Quelle: Tabelle I.03-02. © K. Hüfner/DGVN Stand: April 2016

    Deutschlands Beiträge zur Finanzierung des UN-Systems – Aktualisierung der Daten

    Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) veröffentlicht die Informationen über die Finanzbeiträge Deutschlands an das System der Vereinten Nationen (UN-System). mehr

  • Anteil der pünktlichen und vollständigen Zahlungen am ordentlichen UN-Haushalt (© Klaus Hüfner)

    "Pünktlich und vollständig" – Theorie und Praxis klaffen deutlich auseinander

    Alle Jahre wieder wird eine sogenannte "Ehrenliste" (Honour Roll) veröffentlicht, auf der diejenigen Mitgliedstaaten aufgeführt werden, welche ihren Beitrag zum ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen pünktlich und vollständig gezahlt haben. Eine Mehrzahl der UN-Mitgliedstaaten verstößt gegen die eigene Finanzordnung und überweist ihre Beiträge nicht bis zum festgesetzten Stichtag. Auch Deutschland ist im Jahr 2016 erneut nicht unter den 27 Mitgliedstaaten, die auf dieser Liste zu finden sind, sondern befürwortet eine Ratenzahlung. mehr

  • Deutschlands Anteil am UN-Pflichthaushalt weiter gesunken. China übernimmt dritte Position

    Im Juni 2015 tagte der Beitragsausschuss (Committee on Contributions), der als Expertengremium der UN-Generalversammlung bei der Festlegung der Beitragsätze für die Aufteilung der Ausgaben die Organisation Vorschläge unterbreitet. Konkret ging es diesmal um die Beitragstabelle für die Jahre 2016 bis 2018, das heißt die Anteile, die jeder Mitgliedstaat zum ordentlichen UN-Haushalt zu zahlen hat (vgl. hierzu UN-Dokument A/70/11). mehr