Auch in der überarbeiteten Fassung der Finanzordnung und Finanzvorschriften der Vereinten Nationen vom 1. Juli 2013 heißt es weiterhin, dass die Mitgliedstaaten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Generalsekretärs ihre jährlichen Pflicht-Beiträge in voller Höhe überweisen müssen. Seit 1991 werden die Daten gesammelt, auf die auch diesmal Bezug genommen werden kann. Vollständig und pünktlich (fully and promptly) – so lautet die Devise. Zu fragen ist auch, ob das Zahlungsverhalten in anderen UN-Organisationen ähnlich ist. Wie sieht es zum Beispiel mit der UNESCO aus? Diese Organisation ist seit 2011 mit heftigen Finanzproblemen konfrontiert.
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